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Pressecodex
Der Pressekodex wird in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Die aktuelle Fassung datiert vom 2. März 2005.
- Neben den offiziellen Kodizes haben sich einige praktische Regeln herausgebildet, die qualifizierten Journalismus auszeichnen, zum Beispiel:
- Eine Quelle allein ergibt keine Nachricht. Für eine Nachricht braucht es mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen.
-
Bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten darzustellen.
-
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute. Ein Mindestmaß kritischer Distanz zum Thema ist auch bei sogenannten Herzblut-Themen geboten.
Hier einige wichtige Auszüge aus dem Kodex
- Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
-
Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
-
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich richtig zu stellen.
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Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis ist zu wahren.
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Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen der Journalisten, Verleger oder Dritter beeinflusst werden. Eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung ist ebenso notwendig wie die Verweigerung der Annahme von Vorteilen.
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Die Presse achtet das Privatleben, die Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.
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Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzung, Veröffentlichungen, die das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen und eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig.
-
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
