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Schlüsselwort: VwVG

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Polizei und Gerichtsvollzieher handeln in Niedersachsen ohne gültige Gesetzesgrundlage

Man mag es kaum glauben, aber es entspricht den Tatsachen. In Niedersachsen ist die jeweilige gesetzliche Arbeitsgrundlage für die Polizei und die Gerichtsvollzieher wegen dessen Verstoßes gegen das grundgesetzlich zwingend für jedes grundrechtseinschränkende Gesetz vorgeschriebene sog. Zitiergebot ...

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