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Politik: Recht & Co.Tod vor Kinderdorf (II): OLG Düsseldorf lehnt weitere Ermittlungen ab
Weitere Ermittlungen “gegen mögliche Verantwortliche für den Tod des am 3. September 1995 verstorbenen Raymund Beckers” wird es nicht geben. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht per Beschluss vom 25. August 2008 (Az III-4 Ws 414/08) entschieden.
Zum Vierten Strafsenat gehören der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Servos und die Richter am Oberlandesgericht Kosche und von Bassewitz.
Einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellte der Bruder von Raymund Beckers. Die Richter kamen zu dem Ergebnis: “Das Vorbringen des Antragstellers gibt dem Senat keinen Anlass, seine angegriffene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben.” Weitere Eingaben “ohne neues sachliches Vorbringen” seien sinnlos.
Sehr geehrter Herr Dr. Egger,
so lautet meine jüngste Meldung auf meinen Seiten http://kommissarinternet.blogspot.com. Seit einigen Wochen beschäftige ich mich mit dem Fall, dazu habe ich einige Merkwürdigkeiten zusammengetragen.
Vielleicht können Sie als Pressesprecher des Düsseldorfer Oberlandesgerichts Licht ins Dunkel bringen. Deshalb meine Fragen:
1. Raymund Beckers hat seine Wohnung in Wegberg gegen 20.30 Uhr verlassen. Nach Aussagen des Vermieters verfügte der 37-Jährige zu diesem Zeitpunkt über 300 Mark. Nach seinem Tod wurden aber nur noch 50 Pfennig gefunden. Hat die Generalstaatsanwaltschaft herausgefunden, wo die fehlenden 299,50 Mark geblieben sind?
2. Vor dem Verlassen seines Zimmers führte Raymund Beckers ein Telefongespräch mit seiner Ex-Frau. Dafür gab es mehrere Ohrenzeugen. Die beiden vereinbarten einen Termin für den nächsten Tag. Verhält sich so jemand, der seinen Selbstmord plant?
3. Nach Angaben des Taxifahrers, der Raymund Beckers gegen 23.15 Uhr von einer Gaststätte in Dalheim abgeholt und zum Kinderdorf Sankt Josef gebracht hat, war sein Fahrgast derart betrunken, dass er allein nicht mehr das Taxi verlassen konnte. Kann ein so Betrunkener Selbstmord durch Erhängen begehen?
4. Raymund Beckers hat gegen 0.15 Uhr an der Heimtür geklingelt. Ein Heimkind öffnete ihm, in einem Aufenthaltsraum befanden sich weitere Heimkinder. Sind diese Kinder befragt worden?
5. Eine Erzieherin schickte Raymund Beckers wieder weg, obwohl sie bemerkte, dass der Besucher betrunken war. Offenbar hat sie ihn nicht einmal gefragt, wie er wieder nach Hause kommt. Wie beurteilen Sie das Verhalten dieser Erzieherin?
Heinz-Peter Tjaden
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