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Sonstiges: Tipps & TricksVorsicht Falle: Garagenvertrag mit der Post
Die Deutsche Post ist schon lange nicht mehr dass, was sie einmal war. Da kommen Briefe nach 10 Tagen an den Absender zurück, nur weil statt der richtigen Hausnummer 5 versehentlich eine 4 angegeben wurde (ist mir erst vor 14 Tagen noch passiert). Paketsendungen kommen (angeblich) gar nicht an, obwohl sie von der Post als abgeliefert quittiert wurden. Letzteres weil der Empfänger mit der Post einen „Garagenvertrag“ abgeschlossen hat. Wer ist dann der „Angeschissene“? Der Absender! Die Post ist in jedem Fall „aus dem Schneider“ und fein raus…
Garagenvertrag – Was ist das eigentlich? Haben Sie schon einmal etwas davon gehört? Ich (ehrlich gesagt) bis gestern nicht! Die Wenigsten wissen vermutlich um was es dabei geht. Und dies ist eigentlich gut so, denn ein Garagenvertrag birgt ein enorm hohes Risiko für alle Beteiligten – außer der Post. Die ist immer fein raus. Und das ist das Fatale, das Schlimme, eine nicht akzeptable Bedingung, wie ich meine.
Ein Garagenvertrag ist gedacht für Pakete (bzw. für alle Postsendungen, die nicht in den Briefkasten passen). Es gibt da nämlich für die Post mehrere Möglichkeiten der Paket-Zustellung:
1. Mit etwas Glück für alle Beteiligten ist bei der Zustellung der Empfänger (oder zumindest ein Stellvertreter) zugegen. Dieser quittiert den Empfang der Sendung. – Ware angekommen und alles bestens erledigt.
2. Niemand ist in der Wohnung „wenn der Postmann klingelt“… Dieser hat nun zwei Möglichkeiten: a) er hinterlässt eine Benachrichtigungskarte, dass die Sendung am Postschalter abgeholt werden kann -oder- b) er versucht sein Glück bei einem Nachbarn, der es dann stellvertretend in Empfang nimmt.
Aber, was die wenigsten Menschen wissen, es gibt noch eine weitere Möglichkeit. Diese ist dann gegeben, wenn der Empfänger einen so genannten Garagenvertrag mit der Post abgeschlossen hat. Dies bedeutet nichts anderes, als (lt. Post): „Zustellung an einen vereinbarten Ablageort“! (http://www.dhl.de...le=3002769) Dies kann jeder für den Zulieferer jederzeit zugängliche Ort sein. Das fängt an mit „hinterm Wasserschlauch im Garten“ (soll tatsächlich so vorgekommen sein), „auf der zweiten Fensterbank hinterm Haus“, „im (natürlich unverschlossenen) Gartenhäuschen“ über dutzende weiterer möglichen (und unmöglichen) Varianten bis hin „in der (ebenso unverschlossenen) Garage“ (deshalb „Garagenvertrag“).
Nun, ein Paket, so heißt es, ist generell bis 500 Euro versichert. Denkste! Es gibt sowieso schon Ausnahmen und eine lange Liste, was eigentlich gar nicht als Paket verschickt werden darf. Dazu gehören zum Beispiel wertvolle Münzen usw. Versendet man davon etwas und kommt dies dann abhanden: Pech gehabt! Es gibt keinen Ersatz trotz des angenommenen versicherten Paketes!
Ähnlich ist es beim Garagenvertrag. Da dieser in Frage kommt, wenn niemand zu Hause ist, der den Empfang quittieren kann, erledigt dies der Zusteller (ähnlich wie beim Einwurfeinschreiben). Jetzt kommt das Problem: Der Empfänger mahnt die Sendung als nicht erhalten an (unabhängig ob es stimmt oder nicht). Die Post legt den vom Zusteller unterzeichneten Beleg vor und ist fein raus. Als Absender habe ich zwar die Paketkarte, dass die Sendung abgeschickt wurde, aber das Risiko, dass der Empfänger weiterhin behauptet die Sendung nicht erhalten zu haben ist groß. Es kommt unter Umständen zum Gerichtsverfahren. Ärgerlich, zeit- und kostenaufwendig und mit einem zweifelhaften Ausgang möglich…
Das Fazit des Ganzen: Um wirklich sicher zu gehen müsste das Paket mit der Option „Eigenhändig“ verschickt werden. Dies aber geht wiederum nur in Verbindung mit einem „Express-Service“. Und das Ganze kostet natürlich deutlich mehr als ein normales Paket. Der Einzige, der sich freut, ist die Post…
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Kommentare
Weiß einer wie die das machen?
Was genau heißt "mit einem Code geschlossene Garage"? War die Gargage lediglich geschlossen um sie beispielsweise mit einer Fernbedienung (per Code/Funkcode) zu öffnen? - Dann ist das Öffnen der geschlossenen Garage kein Problem. Sie ist zwar geschlossen aber nicht abgeschlossen/verriegelt und es bedarf nur eines Packendes um das Garagentor zu öffnen - aufzuziehen.
Das ist bei der Bequemlichkeit, die so eine Fernbedienung bietet, das Problem. Und wenn dann zusätzlich noch außen am Tor ein Griff ist, ist das dann für jedes Kind möglich.
Aus Sicherheitsgründen darf bei dem fernbedienten Garagentor keinerlei Packende außen sein. Nur so kann man weitgehend (aber eben auch nicht vollkommen) verhindern, dass jemand unbefugt das Tor öffnet.
http://www.online...ticle/1317
Die Probleme mit dem fernbedienten Garagentoren habe ich heute noch einmal etwas ausführlicher beschrieben: Trügerische Sicherheit beim Garagentor mit Fernbedienung
Mit dem Garagenvertrag ist es, wie mit allem anderen auch: Solange alles gut geht, ist es auch ok. Das gleiche ist beim Autofahren: Was soll da die Panikmache mit der täglichen Berichterstattung über Unfälle und Verkehrstote? "Mir" ist noch nie etwas passiert... - Und dann, eines Tages knallt es doch.

wenn ihr das so schlimm findet, dann macht es doch einfach nicht. Es zwingt euch doch keiner!
Was man mit dem Abschluss eines solchen Vertrages letzlich tut, sollte jedem vernünftigen Menschen klar sein. Im Nachhinein ist es immer sehr einfach, dem Vertragspartner die Schuld zu zuschieben, dabei aber vergessen, dass MAN SELBST den Vertrag abgeschlossen hat..




Und in Berlin und Brandenburg laufen gegen Mitarbeiter und Betriebsräte der Briefpost Ermittlungsverfahren wegen Korruption, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit in organiserter Form (Beamte), Urkundenfälschung und und; Sommer (ehemals Postgewerkschaft) als DGB Boß und Bsirski ver.di und Spitzname, Hawai Jack) kennen den Saftladen, sie sitzen ja in Berlin mittendrin und schauen mal wieder weg und schweigen.
Nicht zu vergessen die vielen U-Boote aus der Rotkohlfarm von Erich Mielke - der hat was im Paradies zu lachen - die heute als Mobber sich Führungspositionen in Berlin, den neuen Bundesländern und Bonn gesichert haben, ein Skandal, bei dem das Faß wirklich keinen Boden hat.
Deutschland 2008 ist eine Gesellschaft im Ausnahmezustand, und der Zustand heißt Korruption bedingt Kriminalität und Kriminalität bedingt Mobbing.
Und dann sind wir wieder bei der Feststellung so vieler Bürgerjournalisten, warum blockieren Staatsanwälte und Richter sprechen Urteile, die sie vorher abgesprochen haben.
Dein Artikel ist sehr gut und es sollten sich mehr zu Wort. melden.