Navigation
Login
Noch kein Mitglied?
Registriere dich jetzt.
Passwort vergessen?
Jetzt ein neues Passwort zuschicken lassen.
OZ24 Archiv
Neueste Artikel
· Kann eine Religion z...
· Der Schlankheitswahn...
· 30. Juni 2019: Fünf...
· Erstmals Street-Food...
Letzte Kommentare
· Wichtige Mitteilung ...
· Zum Thema siehe auch...
· Das Projekt Lampyrid...
· da mir doch keiner e...
· Gut dargestellt. Es ...
· H. Broder und die Sc...
· "Düsseldorf, die L
· Kommt diese Meldung ...
· Man sollte dieses Th...
Artikel der Woche
Artikel des Monats
Aktivste Autoren
Rund um OZ24
· Lizenz
· Pressecodex
· Kommentarregeln
· Forenregeln
· Teilnahmebestimmungen
· Datenschutz
· FAQ (Häufige Fragen)
Suchen
Unterstütze OZ24
Politik: Recht & Co.Wenn der Rechtsanwalt bei einem Schuldverhältnis "reinwamst"...
Bei medizinischen Behandlungen ist die Zahlungsmoral privat versicherter Patienten zunehmend frostig geworden. Ein drastisches, eigenes Erlebnisbeispiel aus der Kinderheilkunde belegt das. Das Vorgehen des klärend einbezogenen eigenen Rechtsanwaltes wegen unbeglichener Rechnungen dürfte sich hier am ehesten für eine kabarettistische Lachnummer eignen.
Manche privat versicherten Eltern suchen mit ihren erkrankten Kindern Arztpraxen in so genannten Notfallvertretungen auf. Sie lassen sich später eine Honorarrechnung auf dem Postwege zuschicken. Diese Rechnung legen sie ihrer privaten Krankenversicherung zur Betragserstattung und Überweisung an sich selbst vor. Der erstattete Rechnungsbetrag wird allerdings nicht zur Begleichung der Behandlungskosten verwandt, d.h., er wird nicht an den Behandlungsarzt weiter gegeben. Er wird von den Eltern einbehalten, also schlichtweg unterschlagen. Durch diese Art von "Hopping-Tourismus" bei ärztlichen Behandlungen haben sich so manche Eltern eine neue Einnahmequelle erschlossen.
Ich habe u.a. zwei privat versicherte Geschwisterkinder vertretungsweise notfallmäßig behandelt. Tage später habe ich den Eltern zwei kleine Privatrechnungen über 21,46 Euro und 43,95 Euro (gemäß Honorarkatalog) zugeschickt. Bezahlt wurde trotz wiederholter Mahnungen nicht. Wochen danach hatte ich meinem Rechtsanwalt ganz beiläufig von diesem modernen Trend des Geldmachens so mancher privat Versicherten erzählt. "Aua, aua", sagte mein Anwalt, "das ist aber unverschämt von den Eltern. Da wamse ich rein". Mein Anwalt war grenzenlos empört und höchst erregt über solche Patienten-Frechheiten.
Mein Anwalt wollte auch gleich mit der Reinwamserei anfangen. Er ist ca. einen Kopf größer als ich, und seine Akutanfall-Empörung wirkte auf mich echt beunruhigend. Ich äußerste ein wenig verwirrt mit leicht zittriger Stimme, er möge aber nicht die Kindeseltern gleich umbringen, sondern nur die geschuldeten 65 Euro für mich locker machen.
Als ersten Wams-Akt schrieb er erst einmal an mich zu jedem Kind eine Honorarforderung über 12,50 Euro. Okay, dachte ich, bezahle, dann wamst er sicherlich wuchtiger. Und tatsächlich, jetzt kurbelte er das Rechtssystem an; er kurbelte und wamste. Und schwupp mußte ich für jedes Kind an die Mahnabteilung des Amtsgerichts 62,50 Euro für jedes Kind einzahlen. Allerdings erging hierfür an die Eltern und für jedes Kind getrennt ein Versäumnisurteil.
Mein Anwalt aber wamste unbeirrbar weiter. So wamste er mir zu jedem Kind zwei weitere Rechnungen ins Haus: 35,34 Euro und 50,03 Euro. Ich, nicht etwa die zahlungsverweigernden Eltern, war hiernach ganz mächtig niedergewamst.
Heute, mehr als zwei Jahre nach der ärztlichen Konsultation der Kinder, hat mich die Wamserei meines Anwaltes 320,74 Euro gekostet. Von dem ausstehenden mickerigen Behandlungshonorar habe ich nichts gesehen.
Ich möchte alle niedergelassenen Ärzte ansprechen: sollten Sie von touristischen, nicht bezahlenden Vertretungs-Privatpatienten heimgesucht werden, verraten Sie das niemals Ihrem Anwalt. Sein anstudiertes Rechtsempfinden könnte ihn auf dem Gipfel seiner Empörung orientierungslos machen. Er verwamst dann nicht etwa den Zahlungsschuldner, sondern Sie als Honorargläubiger.
Nun gibt es im Netz zwei Portale auf denen Dienstleistungen vom Verbraucher bewertet werden können.
Da kann man auch unter anderm die Leistungen seines Anwaltes bewerten.
Ich würde mir ein Portal n u r für die Bewertung von Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte wünschen. Diese drei Berufsgruppen sind Dienstleiter in Sachen "Rechtsfrieden". Sie kosten den Rechtsuchenden enorm viel Geld. Darum darf der Rechtsuchende auch die Qualität der Dienstleister bewerten.
W e r kann ein solches Portal einrichten?
Die beiden vorhandenen Portale sind
www.kennstdueinen.de -hier kann man seinen Eintrag evtl. bei neuen Erkenntnissen später berichtigen.
www.qype.de
Nach neusten Informationen gibt es in Deutschland 155 000 Rechtsanwälte. Gut arbeitende Rechtsanwälte sind für eine gute Bewertung sicher dankbar. Unfaire RA können so aus dem Markt gedrängt werden!