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Politik: Recht & Co.Die Meineid-Konstruktion der Marburger Staatsanwaltschaft

Foto: solarkritik
Denn wer den langjährigen "Meineid"-Prozess gegen Dr. Brosa genauer verfolgt hat, wird Beweise entdecken, dass die Marburger Staatsanwaltschat den Meineid-Vorwurf gegen Dr. Brosa durch Akten- und Aktenzeichenfälschung selbst konstruiert hatte. Denn mehrere Marburger Staatsanwälte hatten eine Ermittlungsakte (2 Js 1317/03), der ein entscheidend wichtiger Strafantrag Brosas beilag, durch willkürliche Aktenzeichenübertragungen "verschwinden" lassen.
Am 19.11.2003 löst der Staatsanwalt Willanzheimer die Akte 2 Js 1317/03 auf, führt das neue Aktenzeichen 2 Js 15333/03 ein und macht so die Akte 2 Js 1317/03 quasi unsichtbar.
Am 24.11.2003 "entbindet" Oberstaatsanwalt Jörg den Staatsanwalt Franosch vom Verfahren 2 Js 1317/03. Das ist insofern erstaunlich, als Staatsanwalt Willanzheimer die Akte 2 Js 1317/03 fünf Tage zuvor aufgelöst hatte.
Unter einem neuen Aktenzeichen 2 Js 12373/03 nimmt der gerade entbundene Staatsanwalt Franosch erneut die Ermittlungen auf und konstruiert durch Selektion von Unterlagen aus der ursprünglichen Akte 2 Js 1317/03 einen Straftatbestand des Meineids gegen Dr. Brosa, in dem Dr. Brosa unterstellt worden ist, er hätte bereits zu einem früheren Zeitpunkt "Kenntnis von Tat und Täter" gehabt und bei einer außergerichtlichen Vernehmung diesbezüglich einen Meineid geschworen.
Der Straftatbestand des Meineides ist nach StGB ein "Verbrechen" (kein "Vergehen"), da dieses "Verbrechen" mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr geahndet wird.
Die Staatsanwaltschaft Marburg konstruierte einen Meineid gegen den Bürgerrechtler Dr. Brosa, damit ein Straftäter aus der Neonazi-Szene straffrei davon kommt, und diese Straftatenduldung durch die Marburger Staatsanwaltschaft verschleiert wird.
Als nun der Anwalt von Dr. Brosa den zuständigen RiLG Wolf tags zuvor telefonisch darüber informierte, dass eine Verurteilung von Dr. Brosa wegen Meineid am 22.08.2008 ohne die Beiziehung der Akte 2 Js 1317/03 nicht in Frage kommen kann, wird dem RiLG Wolf wohl klar geworden sein, daß diese Akte 2 Js 1317/03 der "Schlüssel" für die rechtswidrige Meineid-Konstruktion der Marburger Staatsanwalt gewesen ist.
Richter Wolf begründete am 22.08.2008 den Freispruch von Dr. Brosa allerdings formaljuristisch mit § 154 STPO, wohl um eine konkrete Beweisführung auf Basis der Akte 2 Js 1317/03 zu verhindern und wohl um das (zweifelhafte) Ansehen der Marburger Justiz weiterhin zu wahren. Sogar einen weiteren Beweisantrag des Staatsanwaltes Franosch lehnte der RiLG Wolf ab. Denn Richter Wolf wusste mehr als Staatsanwalt Franosch. Denn Staatsanwalt Franosch hatte wohl noch keine Kenntnis darüber erhalten, daß Dr. Brosa durch eine recherchierte Kopie der Akte 2 Js 1317/03 den rechtswidrig konstruierten Meineid am 22.08.2008 im Rahmen einer öffentlichen Beweisaufnahme hätte beweisen können. Stattdessen stellte Franosch weiterhin seinen Beweisantrag als angeblichen Beweis für den Meineid von Dr. Brosa. RiLG Wolf lehnte ab. Die Kosten für diesen infamen Meineid-Prozess, konstruiert durch die Marburger Staatsanwaltschaft, trägt aber wiedermal der Steuerzahler.
Innerhalb von einer Woche kann die Marburger Staatsanwaltschaft aber Rechtsmittel gegen dieses Urteil und gegen den Freispruch von Dr. Brosa einlegen.
Abschliessend sollte noch der Briefkasten vor dem Landgericht Marburg Aufmerksamkeit geschenkt werden: Staatsanwaltschaft und Gericht teilen sich einen Briefkasten. So ist das mit der praktizierten (Un)-Abhängigkeit der bundesdeutschen Richterschaft. Aber Richter und Staatsanwälte organsisieren sich auch bereits im gleichen Richterbund. Warum teilt man sich dann nicht auch einen Briefkasten ? Wohl dem, der noch an die Unabhängigkeit der Richterschaft in Deutschland glaubt.
Das folgende Video gibt Auskunft über den gegenwärtig Zustand der bundesdeutschen Justiz:
YouTube Video
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Kommentare
Staatsanwalt F zog alle Register in Form von Gesetzeskommentierungen.
Herr Richter W vertrat den Standpunkt das seine Kammer nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeitet.
Das war wirklich erstaunlich!
Staatsanwalt F. hat mehrfach versucht einen Beweisantrag einzureichen.
Das hat der Vorsitzende Richter nicht akzeptiert!
Die Fakten waren schon bekannt!
Im Übrigen wurde das Urteil durch den Richter W offensichtlich aufgehoben!
Richter W hat den Staatsanwalt F wie einen Schuljungen aussehen lassen.
Der letzte Satz zur Urteilsverkündung hatte die menschliche Art des Herrn Richter W gezeigt und der Justiz einen echten Dienst getan!
Richter W hatte bei der Urteilsverkündung bemerkt das Staatsanwalt F Notizen anfertigte!
Sein letzter Satz lautete sinngemäß: " Mal sehen welcher Auffassung das OLG ist"
Respekt Herr Richter W, so erwartet man als Bürger die Justiz!




http://www.althan...neid1.html detailliert nachvollzogen werden.