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Wirtschaft & Finanzen: DeutschlandBewährungsstrafen für Krematoriumsmitarbeiter wegen Zahngolddiebstahl

Weckt die Gier: Gold!
Karlsruher Richter sprachen Recht
Die OnlineZeitung24 hat dazu ausführlich am 3. Oktober 2010 berichtet. Insgesamt neun Mitarbeiter des Krematoriums standen damals im Visier der Staatsanwaltschaft. Sechs Krematoriumsmitarbeiter erhielten daraufhin vom Landgericht Hamburg Bewährungsstrafen. Insgesamt soll Zahn- und Schmuckgold für mehr als eine halbe Millionen Euro illegal verkauft worden sein.
Der Fall hatte auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Die höchstrichterliche Auffassung vom 23. Juli 2015 besagt, dass das Zahngold zur Asche der Verstorbenen gehört. Krematoriumsmitarbeiter, die das in der Totenasche gefundene Zahngold entnehmen stören die Totenruhe und machen sich strafbar.
Totenruhe wird gestört
Laut Gesetz wird die Totenruhe gestört, wenn eine unbefugte Wegnahme des Körpers, von Körperteilen oder der Human- bzw. Totenasche vorliegt. Das Zahngold ist dabei Teil der Totenasche stellten die Richter in Karlsruhe klar. Somit stehe auch die Asche mit dem Zahngold unter dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts.
Ob dies jedoch die illegale Entnahme von Zahn- oder Schmuckgold in den Krematorien in Zukunft verhindert ist fraglich. Zu lukrativ erscheint das schnelle Geschäft mit dem Edelmetall.
- Weckt die Gier: Gold!: © Thorben Wengert / pixelio.de. (Gem. den Pixelio-Bestimmungen.)
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