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Politik: Soziales & BildungSozialer Missstand II
Am 4. Februar hatte ich meinen Artikel „Sozialer Misstand – Die Schonbeträge für Sozialhilfeempfänger sind völlig unzureichend“ in der Onlinezeitung24 veröffentlicht und auf diese Misere hingewiesen. Mittels einer Öffentlichen Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wollte ich in dieser Angelegenheit etwas bewirken. Doch die Petition wurde abgelehnt…
Bereits am 25. Januar diesen Jahres hatte ich eine entsprechende Petition gestellt, in der ich forderte bei Sozialhilfeempfängern die Schonbeträge für Ehegatten mit denen für Alleinstehende gleichzustellen, da für Ehepartner zusammen ein deutlich geringerer Betrag angesetzt wird. Zudem hatte ich in meinem oben erwähnten Bericht dargelegt, dass die bestehenden Schonbeträge in der Regel nicht einmal für die späteren Beerdigungskosten ausreichen. Mit dieser Argumentation versehen hatte ich in meiner Petition zusätzlich angeregt, die bestehenden Schonbeträge auch zu erhöhen.
In einer knappen Mitteilung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die ich wenige Tage später erhielt, teilte man mir mit, dass meine Petition zur Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weitergeleitet wurde und man von dort eine Stellungnahme abwarten müsse (ist der gesetzliche Weg wie man dies begründete). Mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 17. April 2008 erreichte mich nun eine Kopie der Stellungnahme des BMAS – und, damit verbunden ein ablehnender Bescheid für die Petition. Somit bleiben die Schonbeträge wie bisher, ungerecht und deutlich zu gering!
Das BMAS ist in seiner Stellungnahme offensichtlich der Ansicht, dass ja jeder rechtzeitig vor Eintritt des Sozialfalles einen Bestattungsvorsorgevertrag hätte abschließen können. Es ist ferner der Meinung, dass diese Verträge unkündbar seien. Das liest sich schön und gut und man könnte demnach glauben alles wäre in bester Ordnung. Doch das ist es keinesfalls! Erstens schließen die wenigsten Personen einen Bestattungsvorsorgevertrag ab und zweitens kann jeder durch eine Krankheit oder einen Unfall ganz schnell und auch in den besten, in jungen Jahren zu einem Sozialfall werden, wenn er zukünftig rund um die Uhr betreut werden muss. Auch die Beträge, die dann unter Umständen aus der Pflegeversicherung fließen, sind dabei lediglich nur der berüchtigte „Tropfen auf den heißen Stein“.
Und zudem gibt es bei den Sozialämtern keinerlei einheitliche Handhabung in der Bemessensgrundlage. Eigentum (Haus- und Grundbesitz, Kraftfahrzeuge, wertvolle Sammlungen usw.) muss verkauft und der Erlös eingesetzt und aufgebraucht werden bevor überhaupt das Sozialamt etwas übernimmt und bezahlt! Was in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Sozialfalles verschenkt wurde, muss per Gesetz vom Beschenkten zurückerstattet werden. - Ein ungeheurer Eingriff des Staates in die freien Entscheidungsrechte des Einzelnen! Außerdem wird verlangt, das Lebens- und sogar Sterbegeldversicherungen, die zur Kostendeckung der dereinstigen Bestattung abgeschlossen wurden, gekündigt werden und das daraus resultierende Geld ebenfalls eingesetzt werden muss.
Hat jemand zu seinem Bestattungsvorsorgevertrag auch einen Treuhandvertrag abgeschlossen, auf dem das Geld für die dereinstige Bestattung angelegt wurde, so versuchen die Sozialämter (trotz offensichtlich gegenteiliger Auffassung des BMAS!) diese durch Angehörige oder Betreuer zu stornieren um an das Geld zu kommen. Leider gehen die wenigsten Angehörigen und Betreuer dagegen an, denn das würde im „Ernstfall“ eine Klage gegen das Sozialamt bedeuten. Und so lassen sie sich oft einschüchtern und kündigen den Treuhandvertrag. Die Bestatter sind da nicht nur machtlos, sondern in der Folge ist auch der Bestattungsvorsorgevertrag, in dem der Betroffene selbst seine dereinstige Beerdigung nach seinen Vorstellungen und Wünschen festgelegt hat, hinfällig und wertlos, da dieser nicht mehr finanziell gedeckt ist. Das Sozialamt würde die gewünschte Bestattung später in dieser Form auf gar keinen Fall übernehmen und ein regelrechtes Armenbegräbnis bezuschussen, bei dem von der doch angeblich für jeden Bürger zugesicherten „standesgemäßen Bestattung“ (= mindestens eine durchschnittliche, ortsübliche Bestattung) nichts mehr übrig bleibt.
Da lob ich mir doch die Eidgenossen in der Schweiz. Wie die „eternity“, die Fachzeitschrift des Verband Dienstleistender Thanatologen (VDT) in ihrer aktuellen Ausgabe vom April 2008 berichtete, bietet die Stadt Zürich einen „Nullersarg“ an, den arme Mitbürger aus Zürich für ihre Bestattung erhalten und der nichts kostet. Auch die Stadt Bern bietet einfache Bestattungen für ihre ärmsten Gemeindemitglieder kostenlos an. Wer nun glaubt, bei uns in Deutschland bezahlt das Sozialamt die Beerdigung, der hat sich aber gewaltig geirrt. In den meisten Sozialamtfällen bleiben Bestatter und Friedhöfe auf ihren Kosten sitzen. Und wenn das Sozialamt einmal etwas bezahlt, kann dies bis zu sechs Monate und länger dauern. – Armes Deutschland!
- Sozialer Missstand
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