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Sonstiges: GesundheitDie Kontroverse um die E-Zigarette
E-Zigarette
Verdampfen statt verbrennen
Während man bei der herkömmlichen Zigarette den Rauch des verbrannten Tabaks inhaliert, atmet man bei der E-Zigarette den Dampf einer elektronisch verdampften Flüssigkeit ein. Nach dem sensorischen Empfinden soll dabei kaum bis gar kein Unterschied vorhanden sein. Und auch in der Konsistenz soll der Dampf dem Zigarettenrauch sehr ähnlich sein.
Die verdampfte Flüssigkeit der E-Zigarette wird Liquid genannt. Das ist eine Mischung aus einem kleinen Anteil Wasser, vermischt mit Benzylakohol, Glycerin, künstlichen Lebensmittelaromen und Propylenglycol als Trägerflüssigkeit. Propylenglycol (= 1,2-Propandiol) ist als Lebensmittelzusatzstoff „E 1520“ zugelassen.
Rauchen nach Geschmack?
Die künstlichen Lebensmittelaromen erzeugen je nach Produkt und Menge die verschiedensten Geschmacksrichtungen, ähnlich wie bei chemischen Kaubonbons. So gibt es beispielsweise Vanille, Tropic, Capuccino, Eierlikör und Haselnuss. Doch ist dies ursprünglich der Sinn des Rauchens gewesen?
Natürlich kann die E-Zigarette auch nach Tabak in den verschiedensten Geschmacksrichtungen schmecken und enthält dabei tatsächlich einen nicht unerheblichen Anteil an Nikotin. Und gerade dies ist der Knackpunkt warum es zur Kontroverse gekommen ist. Nach Meinung einiger Forscher ist gerade das verdampfte nikotinhaltige Liquid mindestens genauso gesundheitsschädlich wie die herkömmliche Zigarette.
Verbot der E-Zigarette auf dem Vormarsch
Momentan wird auch darum gestritten, ob auch die E-Zigarette ins allgemeine Rauchverbot in der Öffentlichkeit und insbesondere in Restaurants fällt. Das legt momentan noch jeder so aus wie es ihm gefällt und eine verbindliche, offizielle Aussage des Gesetzgebers dazu gibt es noch nicht.
Doch haben inzwischen bereits drei Bundesländer die E-Zigarette mit nikotinhaltigem Liquid verboten. Nach Bayern und Bremen ist dies seit Dezember 2011 auch NRW. Doch auch wenn hier kein nikotinhaltiges Liquid verkauft werden darf, solange dies über das Internet oder in den benachbarten Bundesländern problemlos und legal möglich ist, solange hat das Verbot keinerlei Wirkung.
Die Geschichte der E-Zigarette
Das ursprüngliche Konzept einer solchen E-Zigarette wurde bereits im Jahre 1963 von Herbert A. Gilbert patentiert. Diese ging aber nie in Produktion. Erst 40 Jahre später, 2003, erfand dann der Chinese Hon Lik die heutige Fassung der E-Zigarette. 2004 kam sie in China auf den Markt und in den Jahren 2005/2006 begann die Golden Dragon Holdings zu Ruyan mit dem Export. Und so kam sie schließlich auch zu uns…
- E-Zigarette: Gisela Peter, Pixelio.de. (Redaktionelle Nutzung mit eingeschränktem Bearbeitungsrecht gemäß den Pixelio-Bestimmungen.)
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