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Sonstiges: ShoppingDer Betrug am Kunden mit Scheinrabatten

Mondpreise Foto:www.pixelio.de
Erst heute wieder wurde mir diese Abzocke der Händler wieder bewusst. Ein Kollege auf Arbeit fragte mich, ob denn der „Superduperpreis“ eines im Werbeprospekt angebotenen Fernsehers wirklich so günstig sei. Ein Gerät einer bekannten Marke wurde ganze unglaubliche 400 Euro (899 Euro) unter dem unverbindlichen Verkaufspreis des Herstellers (1299 Euro) angeboten. Kurzerhand habe ich eine Preisrecherche über das Internet gestartet, die wirklich nur 60 Sekunden dauerte und ich hatte einen Preis von 699 Euro für haargenau das gleiche Gerät. Ich bin mir sicher, dass man mit etwas intensiverer Suche noch günstigere Angebote finden kann.
UVP´s größtenteils erfunden
Viele Händler geben in ihren Warenhäusern zeichnen auf den Preisschildern ihrer Ware den UVP des Herstellers und ihren Hauspreis aus. Der Hauspreis liegt meistens massiv unter dem empfohlenen Verkaufspreis des Herstellers und der Kunde hat das Gefühl beim Kauf der Ware ein echtes Schnäppchen zu machen. Doch in Wirklichkeit sind die angegebenen UVP´s erfunden und sehr oft weit über den wirklichen Empfehlungen der Hersteller. Landläufig werden diese erstunkenen und erlogenen UVP´s auch als Mondpreise bezeichnet. Besonders beliebt ist der Trick beim Verkauf von Digitalkameras, Camcordern oder Fernsehern. Aber auch bei Möbelhäusern oder Textilkaufhäusern ist diese Masche sehr beliebt.
Es ist wirklich schwer für den Laien solchen miesen Machenschaften nicht auf dem Leim zu gehen. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Kauf eines Produktes nichts überstürzen. Am besten ist es, sich für den Kauf viel Zeit zu nehmen und Preise zu vergleichen. Viele Hersteller geben die wirklichen UVP´s auf ihren Webseiten an. Auch bietet das Internet, wie in dem oben geschilderten Falle genügend Möglichkeiten einen wirklich fairen Preis zu ermitteln. Sollte man dann bei einem Händler Mondpreise finden, hat man die Möglichkeit, diesen Händler bei der Verbraucherzentrale zu melden, die dann weitere Schritte unternehmen kann. Auch eine Mitteilung an die Wettbewerbszentrale ist angebracht. Die Wettbewerbszentrale ist eine Einrichtung des Handels zur freiwilligen Selbstkontrolle.
Gekauft ist gekauft
Sollte ein Kunde auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, kann er das gekaufte Produkt leider nicht zurückgeben! Also Vorsicht! Wer Interesse an der ganzen Materie hat, sollte heute Abend mal beim MDR Fernsehen vorbeischauen.
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