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Technik: Automobil

NAVI geht’s als Fußgänger?

Wie Navigationssysteme demnächst Ihren Führerschein gefährden.

Navigationssystem
Navigationssystem
Ein Hersteller von Navigationssystemen hat in Holland gesammelte Datenaufzeichnungen an die Polizei ausgeliefert. Die Auswertung der Daten führte letztendlich zum Aufbau von Radarfallen an Stellen, an denen die Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders hoch ist.

Das ist diesen Geräten jedoch mittlerweile zu wenig. Sie können mehr. Sie sind motiviert. Und Sie blasen zum Angriff auf den Führerschein der eigenen Benutzer.

Sie gelten als ein kleiner Handlanger, der einen, egal wo man sich gerade befindet, wieder auf den rechten Pfad zurück leitet. Mickrige, farbenfrohe, quatschende Geräte, die mittlerweile sehr humorlos und ohne Emotion zu allem fähig sind.

Sie werben damit, dass man mit ihrem Einsatz immer auf der Überholspur ist. Wenn man das dann entsprechend umsetzt, sind sie in der Lage, denjenigen als Raser oder Verkehrsrowdy direkt an die zuständige Polizeidienststelle zu melden. Derzeit dürfen sie das aber in Deutschland noch nicht. Daran jedoch arbeiten sie eifrig.

Navigationssysteme saugen sich in der Regel an der Windschutzscheibe fest. Wenn man das nicht will, verkrallen sie sich per Halterung in den Lüftungsgittern eines Fahrzeuges.

Sie sind ruhelos.

Fieberhaft damit beschäftigt Aufzeichnungen zu erstellen und zu protokollieren. Erregt, und ohne Konzentrationsschwäche beobachten sie jede Bewegung, die das Fahrzeug vornimmt.

Sie wissen alles. Und Sie sind bereit, das auch bei der Polizei zu verpetzen. Sie wissen, wohin der Streifzug geht. Welchen Weg oder welche Straße man genommen hat. Sie zeichnen genau auf, ob man auf dem rechten Pfad gewandelt ist. Wo man angehalten hat. Zu welchem Zeitpunkt man los gefahren ist, wann man wieder zu Hause war. Sie bestimmen in der Regel rechtzeitig, ob man links oder rechts abzubiegen hat, und sagen dies auch in dieser unverbindlichen, teilnahmslosen Tonart.

Unterwegs notieren sie sich das Verkehrsverhalten ihrer sorglosen Benutzer und gleichen es mit der gültigen Verkehrsvorschrift ab.

Geschwindigkeitsanzeige
Geschwindigkeitsanzeige
„Bitte achten Sie auf die Geschwindigkeitsbeschränkung“ hat man, bestimmt auch schon mal gehört. Und egal ob die Stimme die einen hier zur Räson ruft männlich oder weiblich ist, sie ist pflichtfrei aber bestimmt, duldet keinen Widerspruch und kann einen schon mal plötzlich und unerwartet aus einem Wachtraum hinterm Steuer in die Wahrheit der Straßenverkehrsordnung zurückholen.

Aufgrund des Erfolges bei der holländischen Polizei haben diese kleinen Mistkerle jetzt entdeckt, zu was sie fähig sind, wenn man es nur zulassen würde.

Unbestätigten Berichten zufolge arbeiten sie derzeit an der Durchsetzung eines Szenarios, dass jedem deutschen Autofahrer wahrhaft das Blut in den Gasfüßen einfrosten lässt.

Sie denken daran, dass jeder, der ein Fahrzeug startet, zunächst seine Kontoverbindung offen legen soll, damit die Bußgelder, die zweifelsfrei bei der Überschreitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entstehen, unverzüglich vom bestehenden Bankkonto abgebucht werden können.

Gleichzeitig werden die entsprechenden Punkte ermittelt, die während der Fahrt durch verschiedene Ordnungswidrigkeiten entstanden sind. Diese werden dann direkt an die Verkehrssünderkartei in Flensburg weitergeleitet. Der jeweilig erreichte Punktestand wird von Flensburg mit dem festgekrallten Verräter abgeglichen.

Der Denunziant ist bevollmächtigt, bei Überschreiten der Höchstpunktzahl den für das Fahrzeug zuständigen Motor darüber zu informieren, dass der Führer der Fahrmaschine seine vermeintlichen Kompetenzen nunmehr um ein vielfaches überschritten hat.

Das wiederum führt bei der Antriebsmaschine zu einer innermotorischen Diskussion über die Zurechnungsfähigkeit des Fahrers, die letztendlich in jedem Fall abgesprochen wird. Die Folge davon ist das Stilllegen sämtlicher Systeme. Die einzige Funktion die noch aktiviert bleibt, ist das öffnen der Fahrertür.

Der kleine Judas meldet sich ein letztes Mal unverbindlich aber bestimmt. „Sie haben die maximale Punkte ausbeute, die mich zum Aussprechen eines Fahrverbots ermächtigt“.

„Bitte verlassen Sie unverzüglich das Fahrzeug, und gehen sie ihres Weges“. „Bitte beachten Sie die vorgeschriebene Geh-Geschwindigkeit“.

Diese kleine, nicht ernst zu nehmende Geschichte zeigt, wie gläsern der Bürger mittlerweile geworden ist. Es bestehen unzählige Möglichkeiten, aus dem Bewegungsmuster eines Menschen Rückschlüsse abzuleiten.

Gleichwohl scheint es nur so, als ob man dem hilflos ausgeliefert ist.

Schlussendlich hat man als Benutzer eines solchen Geräts immer noch die Macht. Man muss nur hin und wieder mal den Stecker ziehen.

Bildnachweis:
  • Navigationssystem: Rudolf Stier (eigenes Foto)
  • Geschwindigkeitsanzeige: Rudolf Stier (eigenes Foto)

Der Inhalt des vorstehenden Artikels gibt nicht die Meinung der Redaktion von Onlinezeitung24 wieder. Für den Inhalt ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
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Schlüsselwörter: Navigationssystem | Verkehrssünderkartei | Autofahrer | Polizei | Datenaufzeichnung | Überwachung | Geschwindigkeitsbeschränkung |

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Kommentare

SuuuperNanny
am 12.05.2011 23:02:53 (84.59.60.xxx) Link Kommentar melden
Verkehrsregeln sollte man immer beachten, deshalb verstehe ich das Problem nicht ganz.
Amschel
am 14.05.2011 09:59:13 (182.232.41.xxx) Link Kommentar melden
Man sollte auch nicht in der Nase bohren. Und doch macht's fast jeder wenn keiner zusieht.

Die Klientel die sich hier als heilige des 20. und 21. Jahrhundert präsentiert, welche nie eine Sünde begangen und nie ein Gesetz übertreten haben und werden, ist leicht zu durchschauen.

Es drängt sich der Begriff Heuchler auf, schon Jesus forderte auf: Derjenige welcher ohne Schuld ist, erhebe den ersten Stein.
Gata Linda
am 14.05.2011 17:10:56 (83.61.231.xxx) Link Kommentar melden
Verfassungstreu bis ins Gebein, Amschel, angeblich aber nur... vielleicht zielt das ganze aber nur darauf ab, Widerspruch zu erregen, um die herauszufordern, die nicht vom Staat bezahlt werden dafür, dass sie in der Öffentlichkeit das Hohelied auf die Verfassung singen. Getreu dem Motto: wes Brot ich ess, des Lied ich sing...

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