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Politik: Recht & Co.Illegale Beleidigungs-Justiz, Beispiel Abtreibung
Im November 2004 hat Amtsgericht Heilbronn dem Verf. einen Strafbefehl zugestellt. Der Verf. wurde "angeklagt, er habe in rechtlich einer Handlung in drei Fällen jeweils einen anderen beleidigt, weshalb Strafantrag gestellt ist, indem er in einem Schreiben vom 5. April 2004 (...) die Richter am Landgericht Aßmann, Hauff und Lustig damit beschimpfte, dass diese illegal gehandelt hätten, den Tatbestand des sehr schweren Betrugs erfüllt hätten und zudem als notorische Unrechtssprecher bezeichnete mit dem Zweck, die Richter zu verunglimpfen und herabzuwürdigen, zumal er wusste, dass diese nach Recht und Gesetz entschieden hatten, er jedoch sich als über dem Gesetz stehend ansieht. 3 Vergehen der Beleidigung gemäß §§ 185,194, 52 StGB."
Der Hintergrund
Die gen. Richter hatten einen Lebensschützer wegen seines Protests gegen Kindermord verurteilt. Für seine Kritik an diesem Urteil nun wurde also der Verf. verurteilt. Im Juni 2010 allerdings hat das Bundesverfassungsgericht "unanfechtbar" bzgl. des Protests des Lebensschützers gegen Kindermord erklärt: "Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden." (BVerfG zu 1 BvR 1745/06). Das BVerfG erklärte dabei ausdrücklich unanfechtbar, dass die Verurteilung des Lebensschützers "verfassungsrechtlich nicht haltbar" war resp. auf "verfassungsrechtlichen Fehlern" basierte. Umgehend forderte der Verf. von der Justiz die Entschädigung für seine eigene Verurteilung sowie eine Erklärung, inwiefern der Verf. sich "als über dem Gesetz stehend" ansehen kann, nachdem sein Urteil über die eklatante Unrechtsjustiz sogar endgültig höchstricherlich bestätigt worden ist. Bis heute, April 2011, kam jedoch keinerlei Reaktion.
Beleidigungs-Justiz, rechtlich gesehen
1. Beleidigungs-Prozesse sind bereits an sich immer unheilbare "Verbrechen" (Bert Steffens), weil sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen. 2. Um trotzdem zu bestrafen, beruft sich die Justiz auf ein illegales Richterrecht, d.h. der Richter wird selbst zum Gesetzgeber, indem er den leeren Rechtsbegriff "Beleidigung" füllt. 3. Diese Festlegung von Beleidigung geschieht - zumindest beim ersten Fall - immer im Nachhinein, während die Strafbarkeit einer Handlung zwingend im Vorhinein bestimmt sein muss. 4. Das BVerfG erklärt (cf. Claus Plantiko), "der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wenn sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." Allein im Jahr gab es über 200.000 Beleidigungsprozesse, d.h. der "Normadressat" muss zig Millionen Urteile studieren, um sich "einen hinreichend klaren" Begriff machen zu können, womit er andere beleidigt. 5. Diese "Rechtsprechung" ist allerdings nur "im Wesentlichen einhellig", d.h. vollkommen widersprüchlich. Sogar ein- und dieselben Begriffe (z.B. "Idiot") werden mal bestraft, mal nicht. 6. Diese Widersprüchlichkeit und damit rettungslose Unbestimmtheit wurde vom BVerfG sogar ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt: Z.B. Begriffe wie "Dummschwätzer" oder "durchgeknallt" können unanfechtbar mal strafbar sein, mal nicht. 7. Und selbst wenn ein Urteil unanfechtbar als "verfassungsrechtlich nicht haltbar" resp. als mit "verfassungsrechtlichen Fehlern" behaftet aufgehoben wird, können die damit unanfechtbar endgültig als unschuldig erklärten Opfer der Beleidigungs-Justiz weiterhin unentschädigt bleiben: Sie werden weiterhin als Straftäter verleumdet und erhalten erst recht keinerlei Wiedergutmachung. 8. Die eigentlichen Rechtsbeuger, d.h. die notorischen Unrechtsprecher, werden nie bestraft; vielmehr werden sie animiert, weiterhin illegale Beleidigungs-Prozesse zu begehen und damit Unschuldige schwerstens zu schädigen. Speziell wer die notorischen Unrechtsprecher als notorische Unrechtsprecher bezeichnet, muss wiederum mit einer Verurteilung wegen Beleidigung rechnen.
Ein klarer Sieg
Also auch hier wieder ein klarer Sieg für das Prinzip: "Ehrenschutz" ist Täterschutz! Ein moralisch richtiges, ja notwendiges Verhalten, i.e. Protest gegen Abtreibung, wird radikal illegalerweise verurteilt. Berechtigte, ja notwendige Kritik an diesem offenkundig illegalen Urteil wird als "Beleidigung" verurteilt. Und selbst wenn die "verfassungsrechtlichen Fehler" auch von höchster Stelle in letzter Instanz festgestellt werden: Das darauf basierende Verbrechen, i.e. die "Verurteilung wegen Beleidigung", bleibt ungesühnt. Nochmals Bert Steffens: »Der Bürger hat die Pflicht und das Recht, öffentliche Missstände auch öffentlich und in aller Deutlichkeit darzustellen und damit auch die dafür verantwortlichen Personen namentlich zu kritisieren. Dieses Recht und diese Pflicht ist der zwangsläufige Ausfluss aus dem HAUPTSATZ DER DEMOKRATIE, dem Art. 20 Abs. 2 Satz 1 "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."«
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Kommentare
Nach Deinen eigenen Worten ist das schlicht unwahr; Du zitierst doch selbst, dass er wegen §185 StGB verurteilt wurde, das ist Beleidigung.
Wer ist "Bert Steffens"? Meine Suche ergab allerlei wirre Beiträge in dubiosen Foren, aber ausgewiesener Verfassungsrechtler oder wenigstens ordentlicher Volljurist scheint dieser Herr nicht zu sein, sehe ich das richtig?




Ich selbst war ja "Priesterkandidat" in dem Verein. Obendrein gehörte ich dort - man übe Nachsicht für diesen Hinweis - zur Elite.
Bereits in der Schulzeit hatte ich massiv unter dem V2-Schwindel zu leiden: Dogmen wurden geleugnet, die "Liturgie" war - ganz offizielle - Karneval, Theater usw. usf.
Nur: Das alles konnte ich einfach nicht einordnen. Erst der "Sedisvakantismus" erklärte das Problem. Und als ich feststellte, dass bereits die junge BRD noch in katholischer Zeit (in den 50-er Jahren, noch vor V2) alles daran setzte, die katholische Kirche zu zerstören (Zwangszivilehe, Konkordatsbruch etc.), ließ sich auch zwei und zwei zusammenzählen.
Insofern bleibt zu hoffen, dass von den über eine Milliarde V2-"Katholiken" noch mehr die Wahrheit entdecken.
Dazu gehört auch die Befreiung von der unfehlbar verurteilten Irrlehre (Häresie), dass der Staat über kirchliche Interna wie Wesenseigenschaften der Kirche, Namensrecht usw. entscheiden kann.
Okay, meine "Verurteilung" zu mindestens zwei Jahren, wohl eher vier Jahren Kerker ist offensichtlich schon beschlossene Sache.
Aber wenn ich wieder draußen bin, werde ich ja nichts ändern, d.h. der nächste Kerker kommt bestimmt. Insofern muss ich darauf hoffen, dass jemand anderes den Kampf weiterführt.