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Sonstiges: Tipps & TricksSchlechtes Blitzerfoto – Lohnt sich ein Widerspruch?

Allzu großen Hoffnungen sollte man sich nicht hingeben. Auch wenn auf dem zugeschickten Foto unter Umständen nicht wirklich viel zu erkennen ist, ist das Foto, dass der Bußgeldstelle im Original vorliegt, im Regelfall viel besser. Die Blitzerfotos die in einem Bußgeldbescheid verschickt werden, sind fast immer sehr schlechte Kopien, die auf ungeeigneten Druckern ausgedruckt werden. Leider bekommt man als Privatperson die originalen Bilder nicht zu Gesicht, auch bei noch so höflicher Anfrage. Akteneinsicht und damit das original Blitzerfoto bekommen in der Regel nur Rechtsanwälte und die kosten bekanntlich mehr als ein Bußgeldbescheid über einige Euro.
Hilfe verspricht eine Rechtsschutzversicherung für den Straßenverkehr. Diese übernimmt die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt, aber auch nur dann, wenn die Experten der Versicherung der Meinung sind, dass ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht.
Geringe Vergehen werden bei Widerspruch öfter eingestellt
Bei geringen Vergehen bis ca. 50 Euro stellen einige Behörden das Verfahren schon einmal ein, wenn der Beschuldigte angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein. Des Öfteren werden auch Verfahren eingestellt, in denen ein Anwalt Akteneinsicht verlangt hat, da der Behörde das Verschicken der Akte einfach zu aufwendig ist. Beides gilt aber wirklich nur für geringe Vergehen.
Bei schwereren Vergehen stellen sich die Bußgeldbehörden aber stur. So kann es vorkommen, dass plötzlich Polizeibeamte an der Haustür klingeln. Diese haben dann das Blitzerfoto dabei und versuchen nun festzustellen, ob der Beschuldigte mit der Person übereinstimmt, die auf dem Foto zu sehen ist. Auch werden schon mal Nachbarn befragt, bei wem es sich auf dem Foto handelt.
Ebenfalls sollte man sich reiflich überlegen, auf Grund eines schlechten Fotos vor Gericht zu ziehen. Man kann Glück haben und der Verkehrsrichter erkennt keinerlei Ähnlichkeit zwischen Beschuldigten und Foto. Dann werden eventuelle Punkte und das Bußgeld hinfällig. Manche Richter neigen aber dazu, dann den freigesprochenen Beschuldigten zur Führung eines Fahrtenbuches zu verpflichten, damit beim nächsten Vorfall der Verursacher zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Halt man Pech und der Richter erkennt den Beschuldigten auf dem Foto wieder, werden Bußgeld und eventuelle Punkte zuzüglich der nicht unerheblichen Gerichtskosten fällig. Im schlimmsten Fall ist ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger zu bezahlen. Dann kommen ganz schnell über 1000 Euro Verfahrenskosten zusammen.
Widerspruch sollte wohl überlegt werden
Ein Widerspruch auf Grund eines unscharfen Blitzerfotos kann sich bei geringen Vergehen durchaus lohnen. Bei scherwiegenden Vergehen sollte man wirklich nur in Widerspruch gehen, wenn man die entsprechende Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat.
- : Foto via flickr.com Fotograf Cpt.Hook (CC-Lizenz)
Kommentare
Kommt immer auf die Behörde an. Manchen sind kulanter oder auch fauler bei geringen Vergehen.

am 15.02.2011 11:07:34 (204.93.160.xxx) Link Kommentar melden
In Tschechien bekommt man in vielen Städten eine Parkkralle, wenn man auch nur zwei Minuten im absoluten Halteverbot steht. Auslösung nur gegen Barzahlung. Es gibt als Schlimmeres als das, womit der Autofahrer hierzulande gequält wird.
Richtig hab ich auch schon mitgemacht 80.-Euro. Nur mein BMW mit BRD Kennzeichen hatte die Kralle links und rechts daneben die Tschechenautos nicht. Schilder fand ich erst nach langer Suche ewig weit weg. Dache ich muß Stunden lang warten bis da einer kommt... zwei Minuten nach dem Anruf der hinterlassen Nr. waren sie da, Cash kassiert Ohne Quittung ... Ohne Worte... meinerseits !
Reine Touristenfalle korrupter Bullen !

Bewachte Parkplätze sind immer zu empfehlen, und das Taxi ist billiger als jedes Bußgeld.


Kein Bußgeldbescheid, kein Widerspruch, keine Kosten.