Navigation
Login
Noch kein Mitglied?
Registriere dich jetzt.
Passwort vergessen?
Jetzt ein neues Passwort zuschicken lassen.
OZ24 Archiv
Neueste Artikel
· Das Gerangele um den...
· Hertha BSC und die 1...
· BER - Vorfreude, sch...
· Tomaten 2012
Letzte Kommentare
· Na bitte, die Politi...
· Potzusteller hat vol...
· Umrisse einer neuen ...
· Edeltraud Zeiger, 01...
· Mal in den §415 (Ink...
· Es gibt ja verschied...
· Happy birthday, Adel...
· "private Gelder vers...
· Ja, Alex Mais, ich h...
Artikel der Woche
Artikel des Monats
Aktivste Autoren
Rund um OZ24
· Lizenz
· Pressecodex
· Kommentarregeln
· Forenregeln
· Teilnahmebestimmungen
· Datenschutz
· FAQ (Häufige Fragen)
Unterstütze OZ24
Suchen
Politik: Recht & Co.Karlsruhe kippt automatische Kennzeichenerfassung

Foto via pixelio.de
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem Urteil der automatischen Kennzeichenerfassung sehr enge Grenzen gesetzt. Im konkreten Fall wurden die Befugnisse der Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben 3 Bürgern recht, die ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.
Das Gericht führte aus, das die Ländergesetze zur automatischen Kennzeichenerfassung zu unbestimmt formuliert sind. Es fehlen jegliche Regelungen die bestimmen, wann und in welchen Fällen die Polizei per Video erfasste Kennzeichendaten abgleichen dürfe. Ebenso wird kritisiert, dass nicht geregelt wurde, zu welchem Zweck letztendlich die gesammelten Daten verwendet werden dürfen. Dem Urteil aus Karlsruhe zu Folge ist die automatische Kennzeichenerfassung nur im Einzelfall zulässig und zwar zum Auffinden eines bestimmten Fahrzeuges bei Gefahr im Verzug und nur auf Grund einer richterlichen Anordnung.
"Das Gebot der Verhältnismäßigkeit lasse die Kennzeichenerfassung daher nur im Einzelfall zum Auffinden eines konkreten Fahrzeugs, zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben und aufgrund richterlicher Anordnung, die zeitlich zu befristen sei, zu. Ohne diese Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssten, sei die Maßnahme auch an Kriminalitätsschwerpunkten nicht zulässig."
Dem Wortlaut des Urteils folgend muss nun jeder nicht positive Treffer bei der automatischen Kennzeichenerfassung sofort gelöscht werden und zwar so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht möglich ist.
Im Vorfeld des Urteils waren Deutschlandweit ernsthafte Zweifel am Sinn und Zweck der Kennzeichenerfassung geäußert worden. Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft hegte starke Zweifel, dass die automatische Kennzeichenerfassung ein "unerlässliches Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" ist.
Auch wenn dieses Urteil unserer Rechte stärkt, rückt dennoch der Überwachungsstaat immer näher, dessen sollten wir uns bewusst sein.
- Den Überwachungsstaat überwachen!
- Automatische Kennzeichenerfassung, willkommen im Überwachungsstaat!
- Demonstration gegen den Überwachungsstaat in Köln
- Wir melden uns beim Verfassungsschutz!
- Erste Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgericht
- So kann der Überwachungsstaat aussehen!
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann nehmen Sie sich bitte die Zeit den Artikel auf einem oder mehreren der oben angegebenen Bookmarkportalen zu speichern, oder teilen Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar mit.
Schreiben Sie selber gern, dann melden Sie sich doch an und werden Autor bei Onlinezeitung24.de.
Kommentare
Es wurden noch keine Kommentare geschrieben



