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Politik: Recht & Co.

Karlsruhe kippt automatische Kennzeichenerfassung

Foto via pixelio.de
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Gut 2 Wochen nach dem Karlsruhe, in dem Urteil zu den Onlinedurchsuchungen die Persönlichkeitsrechte gestärkt hat, erklärte das Bundesverfassungsgericht die automatische Kennzeichenerfassung für teilweise rechtswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem Urteil der automatischen Kennzeichenerfassung sehr enge Grenzen gesetzt. Im konkreten Fall wurden die Befugnisse der Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben 3 Bürgern recht, die ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.

Das Gericht führte aus, das die Ländergesetze zur automatischen Kennzeichenerfassung zu unbestimmt formuliert sind. Es fehlen jegliche Regelungen die bestimmen, wann und in welchen Fällen die Polizei per Video erfasste Kennzeichendaten abgleichen dürfe. Ebenso wird kritisiert, dass nicht geregelt wurde, zu welchem Zweck letztendlich die gesammelten Daten verwendet werden dürfen. Dem Urteil aus Karlsruhe zu Folge ist die automatische Kennzeichenerfassung nur im Einzelfall zulässig und zwar zum Auffinden eines bestimmten Fahrzeuges bei Gefahr im Verzug und nur auf Grund einer richterlichen Anordnung.

Aus dem Urteil des BVerfG

"Das Gebot der Verhältnismäßigkeit lasse die Kennzeichenerfassung daher nur im Einzelfall zum Auffinden eines konkreten Fahrzeugs, zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben und aufgrund richterlicher Anordnung, die zeitlich zu befristen sei, zu. Ohne diese Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssten, sei die Maßnahme auch an Kriminalitätsschwerpunkten nicht zulässig."

Dem Wortlaut des Urteils folgend muss nun jeder nicht positive Treffer bei der automatischen Kennzeichenerfassung sofort gelöscht werden und zwar so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht möglich ist.

Im Vorfeld des Urteils waren Deutschlandweit ernsthafte Zweifel am Sinn und Zweck der Kennzeichenerfassung geäußert worden. Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft hegte starke Zweifel, dass die automatische Kennzeichenerfassung ein "unerlässliches Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" ist.

Auch wenn dieses Urteil unserer Rechte stärkt, rückt dennoch der Überwachungsstaat immer näher, dessen sollten wir uns bewusst sein.

Der Inhalt des vorstehenden Artikels gibt nicht die Meinung der Redaktion von Onlinezeitung24 wieder. Für den Inhalt ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
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Schlüsselwörter: automatische Kennzeichenerfassung | Kennzeichenerfassung | Überwachungsstaat | Bundesverfassungsgericht

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