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Politik: Recht & Co.

Die Illegalität der Kirchensteuer

Kürzlich sorgte wieder die sog. "Kirchensteuer" für Schlagzeilen: Laut Bundesverfassungsgericht "kann zwar nicht das einkommensteuerrechtlich ermittelte Einkommen des nicht einer Kirche angehörenden Ehegatten, wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten den Gegenstand der Besteuerung bilden" (BVerfG, Pressemitteilung Nr. 105/2010 vom 12.11.2010 zu Urteil 2 BvR 816/10 vom 28.10.2010). Also selbst wer keiner Kirche angehört, kann aufgrund des Ehepartners ggf. zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet sein. Obendrein: Riesige staatliche Zahlungen an die Kirchen sowie riesige steuerliche Vorteile für die Kirchen werden ja faktisch von jedem finanziert. Ist das gerecht? Jedenfalls gegenwärtig: Nein! Kann man wenigstens gegen diese "Kirchensteuererklärung" des BVerfG etwas unternehmen? Jedenfalls gegenwärtig: Ja!

Die derzeitige sog. "katholische Kirchensteuer" ist nämlich an sich illegal (Betrug, Veruntreuung etc.). Es besteht keinerlei Recht, geschweige denn eine Pflicht, diese Steuer zu erheben / einzuziehen / zu bezahlen. Ganz im Gegenteil - gezahlte Beiträge können sogar zurückgefordert werden. Begründung: Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ist nicht die katholische Kirche, somit dürfen der V2-Gruppe keinerlei Gelder zufließen, die ausdrücklich für die katholische Kirche bestimmt sind.

Etwas ausführlicher:

1. »Die katholische Kirche genießt für die Bezeichnungen "römisch-katholisch" und "katholisch" Namensschutz, soweit sie zur namensmäßigen Kennzeichnung der Zugehörigkeit von Einrichtungen und Veranstaltungen zur katholischen Kirche verwendet werden« (Bundesgerichtshof, XII ZR 51/92, 24.11.1993).

2. Die V2-Gruppe ist ein häretisches Gebilde und weist dementsprechend nicht die Kennzeichen der Kirche auf, i.e. einig, heilig, katholisch, apostolisch (una, sancta, catholica, apostolica).

Es ist also tatsächlich so einfach.

S. zudem den Fall Giselbert Grohe: Der Beklagte Grohe musste sein Darlehen für das Studium an der "Jesuiten-Hochschule" St. Georgen nicht an das klagende "Bistum Limburg" zurückzahlen; Begründung des BVerfG (1 BvR 143/80 zu LG Hanau, 2 S 231/79, 12.10.1983): "Geht man davon aus, daß Peter Knauer häretische Thesen vertritt, ist er nach can. 1325 § 2 CIC ein Häretiker, der nach can. 2314 § 1 CIC der Exkommunkitation verfällt. Wenn die Hochschule die Tätigkeit eines solchen Dozenten duldet, begeht sie nach can. 2316 CIC selbst einen Verstoß gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. lehrt nach dem unwidersprochenen Sachvortrage des Beklagten ein Dozent, der häretische Thesen vertritt." Hier hatte die V2-Gruppe gezahlt und wollte ihr Darlehen zurückhaben, was ihr aber - wegen der notorischen Häresie-Situation - vom BVerfG nicht zugesprochen wurde. Es ist - wegen der notorischen Häresie-Situation - nur rettungslos schizophren, dass die V2-Gruppe ihrerseits Geld erhält, das ausdrücklich für die katholische Kirche bestimmt ist.

Die BRD-Schizophrenie in Politik und Justiz ist allerdings ein ganz allgemeines Problem, und die diesbzgl. Literatur ist unübersehbar und unüberschaubar. Hier exemplarisch ein Kommentar zum Konkordatsurteil des BVerfG v. 26.03.1957: "In diesem Ja und Nein zeigt sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils Es ist damit über das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner rechtlichen Grundlage erschüttert ist" (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70).

Wer sich nun mit der o.g. Begründung gegen die gegenwärtige "Kirchensteuer"-Situation wendet, bekämpft die herrschende Schizophrenie und leistet einen wichtigen Beitrag zur Einführung von Recht und Gesetz in der BRD.

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Schlüsselwörter: katholische Kirche | Steuern

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Kommentare

Doeding
am 24.11.2010 15:47:38 (92.196.125.xxx) Link Kommentar melden
Kirchensteuer finde ich generell mehr als fraglich.
Manche Glaubensgemeinschaft attestieren beispielsweise Frauen eine gewisse Minderwertigkeit, Frauen können dort nicht gleichberechtigt alle Ämter ausüben.
Es bleibt natürlich solchen Glaubensgemeinschaften unbenommen, das zu praktizieren, aber der Staat kann das doch kaum unterstützen, indem er für Vereinigungen die Gelder beitreibt, die etwas praktizieren, was im Widerspruch zur Verfassung steht.
Doeding
am 24.11.2010 17:15:06 (92.196.125.xxx) Link Kommentar melden
welches 1933 zwischen Adolf Hitler und dem damaligen Papst abgeschlossen wurde ?
Doeding
am 24.11.2010 17:34:51 (92.196.125.xxx) Link Kommentar melden
Das Konkordat finde ich etwas missverständlich, beispielsweise, "Das Reich wird für nicht-katholische Konfessionen gleichartige Regelungen treffen (Schlussprotokoll zu Artikel 32)

Was meinen die Vertragsparteien denn da mit "nicht-katholischen Konfessionen" ? Und wurde das auch umgesetzt ?
Pater Lingen
am 24.11.2010 17:56:40 (77.178.47.xxx) Link Kommentar melden
Ich wurde bereits kontaktiert, wie konkret bei der Sache vorzugehen ist. Gerade eben habe ich deswegen folgende Mail verschickt:

****************

Die Anleitung beschränkt sich notwendigerweise darauf, die Begründung zu nennen, warum diese "Kirchensteuer" illegal ist.
Wie dann im Einzelfall vorzugehen ist, muss jeder selbst entscheiden. Z.B. kostet die Beauftragung eines Anwalts Geld, und möglicherweise gibt es je nach Bundesland (oder sonstwie regional) Unterschiede bei der Kirchensteuer-Verwaltung.

Am billigsten wäre vielleicht ein Brief (Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht - zur Beweisbarkeit) an das zuständige Finanzamt.

Als Text würde dafür schon genügen:
a****
[Steuernummer]
Hiermit fordere ich die Rückzahlung der sog. "katholischen Kirchensteuer", da dieser Betrag illegal erhoben und eingezogen wird. Es wird vom Finanzamt fälschlicherweise behauptet, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" die römisch-katholische Kirche ist. Dieser Betrug ist mir nun bewusst geworden ist, und damit habe ich auch die Illegalität dieser "Kirchensteuer" erkannt.
Für alles weitere s. den anliegenden Artikel
"Die Illegalität der Kirchensteuer"

Ich setze hiermit eine Frist zur Rückzahlung bis zum [Datum].
Nach frustlosem Verstreichen der Frist werden rechtliche Schritte geprüft. Eine Veröffentlichung des Falles bleibt vorbehalten.
****e

Oder so ähnlich.

Wenn Sie da einsteigen wollen, bin ich gerne bereit, ihren Schriftwechsel zu prüfen und ggf. dazu etwas zu veröffentlichen.
Sie können diese Informationen (und auch diese Mail) natürlich auch selbst verbreiten.

Beachten Sie bitte, dass bei so einem Unternehmen auch Schritte gegen Sie selbst eingeleitet werden könnten, z.B. zeit-, geld- und nervenverschleißende Verurteilungen wegen Verleumdungen o.ä., Zwangspsychiatrisierung etc. pp.
Aber was nichts kostet, ist oftmals leider auch nichts wert.
300
am 24.11.2010 21:11:31 (178.33.255.xxx) Link Kommentar melden
@Doeding

Was soll daran missverständlich sein?

http://www.verfas...rdat33.htm
286
am 26.11.2010 10:38:41 (141.76.45.xxx) Link Kommentar melden
Chaim schrieb

Ich kann nur davor warnen, sich von irgendwelchen Verführern vor deren Karren spannen zu lassen.

Selbstverständlich ist die Auskunft, ..., nichts wert.
Einfach mal PRHL und KzM googeln...

Außerdem kommen wir hier schon fast in den unerlaubten Bereich einer Rechtsberatung, die darf ja nur von Anwälten gemacht werden!
349
am 26.11.2010 11:48:30 (212.227.103.xxx) Link Kommentar melden
Man kann doch jederzeit aus der Kirche austreten, aber wer Kirchensteuer zahlen will, kann dies auch, es ist doch die eigene Entscheidung.

Aber... das Finanzamt zahlt Kirchensteuer zurück? Das wäre ganz was neues. Wink

Vielleicht kann der Autor mit ein paar Präzedenzfällen und Erfolgen aufwarten? Dann wäre der Artikel eher glaubwürdig.

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