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Politik: Soziales & BildungSozialer Missstand
Jeder kann zu einem Sozialfall werden – ohne Ausnahme. Das kann ganz schnell passieren und muss nicht erst im Alter sein, wenn jemand aus Altersgründen in ein Senioren- oder Pflegeheim muss. Auch durch Krankheit oder einen Unfall, in deren Folge eine Behinderung eintritt, kann jemand auch schon in jungen Jahren zu einem Sozialfall werden.
Fatal wird es, wenn für diese Situation kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist. Die geringen Geldsummen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind da nur der berüchtigte „Tropfen auf den heißen Stein“. So deckt diese beispielsweise in Pflegestufe II gerade einmal die morgendliche Grundversorgung durch einen Pflegedienst – nicht mehr!
Besteht also kein (oder kein ausreichender) Versicherungsschutz, so muss das eigene Vermögen, einschließlich etwaigem Haus- und Grundbesitz, aufgebraucht werden, bevor es weitere staatliche Hilfe gibt. Diese kommt dann in der Regel vom zuständigen Sozialamt und nennt sich „Sozialhilfe“.
Bevor diese aber gezahlt wird muss das eigene Vermögen bis auf einen geringen „Schonbetrag“ aufgebraucht sein. Etwaig vorhandene Lebensversicherungen müssen gekündigt werden. Der Schonbetrag beträgt für unter 60jährige 1.600,00 € und für über 60jährige Einzelpersonen 2.600,00 €. Für Ehepartner zusammen jedoch nur 3.214,00 €.
Diese Schonbeträge sind in der Regel die einzigen Vermögenswerte, die später, im Sterbefall, für die Bestattungskosten zur Verfügung stehen. Die derzeitigen Schonbeträge können aber keinesfalls die Bestattungskosten decken – ja, häufig nicht einmal mehr die reinen Friedhofskosten. Sofern die Sozialämter überhaupt Bestattungskosten bezuschussen (Voraussetzung ist u. a. alles nur das Billigste), sind dies so geringe Beträge, das von einer ortsüblichen und standesgemäßen Bestattung keine Rede mehr sein kann. Es wird ein „Armenbegräbnis“. Außerdem übernehmen die Sozialämter diverse, beerdigungsübliche Kosten wie Trauerdrucksachen/-anzeigen und Sarggesteck teilweise gar nicht. Ein Sozialhilfeempfänger kann somit kein würdiges Begräbnis erhalten! Allein aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, dass die Schonbeträge für Sozialhilfeempfänger deutlich angehoben werden.
- Sozialer Missstand II
- Sozialämter: Kein Zugriff mehr auf Bestattungsgelder!
- Bestattungskosten-Finanzierung: Sterbegeldversicherung oder Sparvertrag?
- Sterbegeldversicherung oder Sparvertrag? (Teil 2)
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Kommentare
- Gelöscht von OZ24 am 09.10.2010 11:19:37.



