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Politik: Soziales & BildungMeinungsfreiheit

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Solche Einschränkungen schützen die Symbole des Staates und seine Repräsentanten, aber auch die Ehre eines jeden, sei es als Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung, sei es als Strafverfolgung von Rassismus und Hetze („Volksverhetzung“). Ebenso gibt es natürlich Einschränkungen hinsichtlich der Weitergabe von als geheim klassifizierten Informationen („Spionage“), der Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes („Vulgarität“ und „Obszönität“) oder in Bezug auf die öffentliche Sicherheit. – Im Internet gelten selbstverständlich zusätzliche und hauseigene Regeln, die ein Provider oder Forenbetreiber in gewissen Grenzen nach eigenem Gutdünken auslegen kann. Doch auch er ist verpflichtet, abweichende Meinungen zuzulassen, wenn er ein Internet-Angebot öffentlich zur Nutzung bereithält, ansonsten wäre es ja ein geschlossener Club und kein offenes Forum. Eine inhaltliche Zensur mißliebiger Meinungen ist somit auch ihm verwehrt.
Soweit wäre nun eigentlich alles klar, und innerhalb dieser Grenzen gäbe es ausreichend Spielräume, in denen Menschen sich miteinander austauschen könnten, natürlich auch kontrovers, durchaus auch engagiert. Eine gewisse Streitkultur ließe sich ja entwickeln, denn im geistigen Austausch, in der Diskussion und im Disput ist Friede-Freude-Eierkuchen kein Wert an sich.
- Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
- Europäische Menschenrechtskonvention, gültig für die Mitglieder des Europarats, Artikel 10
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Lissabon-Vertrag), Artikel 11 (PDF, Seite 5)
Menschen haben zu verschiedenen Themen verschiedene Ansichten. Das ist normal und könnte das Leben bunt und vielfältig sein lassen. Ab einem gewissen Punkt ist alles gesagt, und man geht wieder seiner Wege, nicht unbedingt in dieselbe Richtung wie ein anderer, auch das sollte keine Probleme bereiten. Tut es aber manchmal:

...so so, aha, ach was, ach nee...?!
Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung, nur manche verdient Prügel!
20.08.2010 um 17:05
Quelle, Dokumentation per screenshot
Als Meinungsäußerung ist diese Aussage selbst geschützt, keine Frage. Doch diese Aussage hat es natürlich in sich. Sie ist, wie man leicht erkennt, rein sachlich in vielfacher Hinsicht falsch, also logisch analysiert mit Argumenten – nicht mit Fäusten! – leicht zu widerlegen. Zum einen geht es ja gar nicht um das Recht auf eine eigene Meinung, sondern um das Recht, eine Meinung zu äußern; denn haben darf man sie sowieso, die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten? Zweitens ist eine Meinung, die man äußert, stets die eigene, sonst wäre es keine Meinung, sondern das Zitieren einer fremden Meinung. Die aber äußert man nicht (weil sie nicht „innen“ ist), sondern man erwähnt sie, berichtet von ihr, zitiert oder bestreitet sie. Zum dritten müßte es natürlich eigentlich „mancher" heißen, denn Marc K. möchte ja den Menschen prügeln und nicht eine Meinung; er wollte also eigentlich gesagt haben: „Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Meinung zu äußern, nur mancher verdient (für seine Meinung) Prügel!“; diese Meinung ist zwar wiederum problematisch, aber so war nun einmal der Gedanke von Marc K., wie er durchschimmert. Als Zwischenbilanz kann man also schon einmal konstatieren: manche Menschen neigen einfach zu Gewalt, und manche Menschen können sich vielleicht nicht immer richtig und klar ausdrücken. Dies stimmt dann oft milde und erzeugt gelegentlich eine gewisse Beißhemmung, denn an Schwächeren muß man sich ja nicht abarbeiten.

Sarkasmus unerwünscht, daher gelöscht
Aber interessant ist es doch: es möchte jemand andere Meinungen bestrafen, und zwar mit Gewalt. Allein schon die rüde Gewaltphantasie in diesem Kontext – also die Gewalt in Bezug auf „das Andere“, „das Fremde“ oder „das Abweichende“ – ist ohne Zweifel bereits eine faschistische, wie man auch als psychologischer Laie durch Lektüre von Klaus Theweleits „Männerphantasien“ erkennen könnte. Doch unser an dem hohen Gut der Gewaltenteilung orientierte Rechtsempfinden läßt uns weiter fragen: wer klagt an? Wer verhängt das Urteil und bestimmt die Strafe? Wer vollzieht sie? – Kaum überraschend: so mancher Kommentator ist Gesetzgeber, Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person. Gut ist das nicht. Doch, wie gesagt, als Meinungsäußerung ist diese Aussage zulässig und selbst geschützt. Man darf solche Meinungen wie die zitierte vertreten, äußern, verbreiten, doch man zahlt einen Preis dafür: jeder normal gebildete und halbwegs intelligente Mensch erkennt mühelos: das ist dumm, das ist gewalttätig, das ist faschistisch. – Wir halten also als zweites Zwischenergebnis fest: zivilisierte und gebildete Menschen prügeln oder bestrafen niemanden für seine abweichende Meinung. Sie denken nicht einmal daran, denn sie verspüren auch kein Bedürfnis, dies zu wollen. Sie lassen das einfach so stehen, der eine spendet eben für Pakistan, der andere nicht. Der eine tut dies, weil er meint, dies sei (s)eine Pflicht, der andere läßt es, weil er denkt, es sei bescheuert. – So what?
Kommen wir zum Spreeblick als Medienereignis. Normalerweise werden ja Spielregeln definiert, was Kommentare betrifft. Werden die Regeln verletzt, dann ist alles klar; nicht so hier. Beim Spreeblick setzt man eher auf Absolutismus:
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Wir behalten uns die Löschung oder Bearbeitung einzelner Kommentare vor.

...ja, es wird zensiert, INHALTLICH sogar...!
Regeln gibt es keine, Orientierung gibt es keine. Gelöscht wird von dem, der die Macht hat. Es gibt keine nachvollziehbare Begründung, das ist Meinungsfreiheit à la Spreeblick.
Gelöscht wurde der Hinweis, daß der oben zitierte Kommentar von Marc K. an sich faschistisch und gewalttätig ist. Nach Meinung der Redaktion des Spreeblick, die Löschungen verantwortet, auch dann, wenn sie irgendein subalterner halbgebildeter Hansel vornimmt, darf man also Menschen dann prügeln, weil und wenn sie anderer Meinung sind. Das ist bedachter Umgang, das ist achtsamer Umgang. Klasse!

...und tschüss! Ich brauch' Euch nicht...!
Die Frage ist natürlich auch: ist es sinnvoll, daß Autoren, die nicht zur Redaktion gehören, das löschen, was ihnen inhaltlich nicht paßt? Der Autor Frédéric Valin gehört laut Impressum nicht der Redaktion an, löscht aber als Hausmeister Fred in seinem eigenen Artikel die Kommentare? Säuberung nennt sich das, es ist zwar keine ethnische, aber es ist eindeutig eine politische: falsche Meinungsäußerungen sind unerwünscht! Der Spreeblick ist endlich judenfrei, jedenfalls im Zugriffsbereich von Blog-Wart Freddy.
Einen Blockwart an der Spree, pfui Teufel, das hatten wir doch alles schon mal, oder?
- Bildnachweis:
- Repräsentation der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, via Wikipedia, gemeinfrei.
- Screenshot eines faschistischen Original-Beitrags auf www.spreeblick.com, der trotz mehrfacher Hinweise nicht entfernt wurde; gelöscht wurde nur Kritik auf diese sprachliche Gewaltäußerung.
- Screenshot meines Beitrags auf www.spreeblick.com.
- Screenshot meines Beitrags auf www.spreeblick.com.
- Screenshot meines Beitrags auf www.spreeblick.com; da ich auf den von Hausmeister Fred editierten Beitrag #91 (hier Abb. 4) antworte, schreibe ich mir scheinbar selbst, nur zum besseren Verständnis.
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Kommentare
Meinungsfreiheit praktisch zuzulassen ist ein Gütesiegel.




Dennoch finde ich es falsch, dass Dein Kommentar gelöscht wurde, weil ich ihn inhaltlich in Ordnung fand.