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Politik: DeutschlandHessischer Rundfunk zur Wahlwerbung für NPD verurteilt
Der Hessische Rundfunk wurde per richterlichen Entscheid zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD verurteilt. Der Fernsehsender hatte die Ausstrahlung des Spots, mit der Begründung der Inhalt des Filmes sein volksverhetzend, verweigert. Am Donnerstag folgten die Richter des Verwaltungsgerichtes in Frankfurt dem Hessischen Rundfunk noch in dieser Ansicht, jedoch am Freitag hoben die Richter der höheren Instanz in Kassel diese Entscheidung wieder auf.
Die Richter in Karlsruhe konnten die offenkundige Volksverhetzung, ganz im Gegensatz zu ihren Frankfurter Kollegen nicht erkennen. Kassel teilte in seiner Entscheidung mit, das Sender die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots nur dann verweigern dürfen, wenn ein Straftatbestand klar ersichtlich sei. Ist dies nicht der Fall, so müsse das Freiheitsrecht des Grundgesetzes geachtet werden und der Spot gesendet werden.
Helmut Reitze seines Zeichens Intendant des Hessischen Rundfunk erklärte der Öffentlichkeit, dass er diese Entscheidung respektiere und den Spot senden lassen werde. Er bedauerte die Entscheidung der Karlsruher Richter. Der Wahlwerbespot der NPD für die Landtagswahl am 27. Januar 2008 lief am gestrigen Abend noch über die Bildschirme. Die Entscheidung der Kasseler Verwaltungsrichter ist abschließend und kann mit keinerlei rechtlichen Mitteln mehr angefochten werden.
Wieder einmal tragen höchstrichterliche Entscheidungen dazu bei braunes Gedankengut in Deutschland zu verbreiten. Diese Entwicklung stimmt mich persönlich höchst nachdenklich. Die deutsche Politik sollte endlich etwas gegen die braune Flut unternehmen! Bleibt abzuwarten wie die NPD bei den Landtagswahlen in Hessen abschneidet. Nur die Wähler haben noch eine Möglichkeit zu zeigen, dass sie sich mit den Zielen der NPD nicht einverstanden erklären.
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Kommentare
Danke für den Hinweis!
Nochmals Danke an Sie hwilmers!
Grüße aus Bayern
Denn es kann doch wohl nicht angehen, daß aus Angst, Brutalo-Roland würden ein paar Stimmen zu seiner Wahl entzogen, anderen Parteien die Wahlwerbung untersagt wird! Dieses Urteil hat Kochs Sympathiesanten beim HR den Boden entzogen!




In dem Wahlspot fordert die NPD die Ausweisung "kulturfremder Ausländer" und "keine Förderung von jüdischen Gemeinden". Das sind keine Straftatbestände? Warum verhöhnen die Kasseler Richter sechs Millionen auf duetschem Boden ermordete Juden, und was halten die für "kulturfremd". Was für eine Kultur haben die eigentlich?