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Politik: Deutschland

Erste Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgericht

Jürgen Koppelin, seines Zeichens Bundestagabgeordneter aus Schleswig-Holstein, hat gegen das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der FDP Politiker greift mit seiner Beschwerde die Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten an. Koppelin hält die sechsmonatige Aufzeichnung der Verbindungsdaten für verfassungswidrig und widerspricht der Auffassung der Bundesregierung. Diese hatte die Einführung des Gesetzes mit der Notwendigkeit der Datensammlung für den Antiterrorkampf begründet.

Neben Koppelin stehen zahlreiche Politiker der Opposition schon standby, um ebenfalls Beschwerde beim Verfassungsgericht einzulegen. Im Gegensatz zu Koppelin warten diese aber noch auf die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten Horst Köhler. Diesem liegt das Gesetz momentan zur Unterschrift vor und soll laut Angaben der Bundesregierung nach seiner Unterzeichnung schnellstmöglich im Bundesgesetzblatt verkündet werden, um dann zum 1.1.2008 in Kraft treten zu können. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte an den Bundespräsidenten appelliert, das Gesetz wegen offenkundigen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zu unterschreiben. Ob Köhler dieser Aufforderung und den von vielen Juristen und Journalisten geäußerten Bedenken Gehör verleiht und das Gesetz nicht unterzeichnet, steht momentan in den Sternen. Nach meiner Einschätzung wird der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen und dem Überwachungsstaat Tür und Tor öffnen.

Was wird im Gesetz geregelt?

Ab Anfang 2008, sollte das Gesetz in Kraft treten, müssen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten, vom Gesetz vorgeschriebene Daten, einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahren. Die zu speichernden Daten sind je nach Dienst unterschiedlich. Bei Telefonaten aus dem Festnetz sind das die Telefonnummern der Teilnehmer, sowie die Uhrzeit und das Datum der Verbindung. Bei Gesprächen aus oder im Mobilfunknetz muss zusätzlich der Standort der Teilnehmer gespeichert werden. Bei Gesprächen über Voice over IP (Internettelefonie) wird zusätzlich die IP Adresse gespeichert. Für Internetdienstleister wurde eine Übergangsfrist bis 2009 gewährt. Ab diesem Zeitpunkt wird Beginn und Ende der Internetsitzung, IP-Adresse und eine eventuelle Anschlusskennung gespeichert. Auch anonymes surfen im Internet wird mit dem Gesetz der Vergangenheit angehören zumindest so lange dafür deutsche Anonymisierungsdienste in Anspruch genommen werden. Diese wurden in dem Gesetz ausdrücklich nicht von den Auflagen befreit! Emaildienste müssen zukünftig die Email- und IP-Adressen des Senders und Empfängers einer Nachricht speichern.

Sollte das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten, dann hat Deutschland einen sehr großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat getan und das kann keiner von uns für wirklich gut befinden.

Der Inhalt des vorstehenden Artikels gibt nicht die Meinung der Redaktion von Onlinezeitung24 wieder. Für den Inhalt ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
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Schlüsselwörter: Vorratsdatenspeicherung | Überwachungsstaat | Gesetz | Verfassungsgericht

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Kommentare

Helga Orlean
am 19.12.2007 21:07:21 (77.183.5.xxx) Link Kommentar melden
Das Schlimme ist nicht das Überwachtsein an sich. Schlimm ist, dass die gewonnenen Daten und Erkenntnisse garantiert in die falschen Hände geraten und zum kompletten Manipulieren einer Person benutzt werden.

So ist es jedenfalls bei uns gemacht worden. Wir wurden als Rechtsanwaltsfamilie über Jahre in der Kanzlei und im Privathaus abgehört. Mit den gewonnenen Informationen wurden die Fäden gezogen, um unsere gesamte Existenz zu zerstören. Als wir der Staatsanwaltschaft mitteilten, dass wir den Verdacht haben, dass sich in Bonn mafiöse Strukturen gebildet haben, wurde es richtig gefährlich, denn einzelne Staatsanwälte waren eingebunden in die mafiösen Strukturen und schützten die Betrüger mit allen Mitteln.

Ich möchte es niemandem wünschen, dass er das mitmachen muss, was wir durchgemacht haben. Es ist ein nicht endender Albtraum unter dem zynischen Deckmantel der Legalität. Obwohl bei uns sogar noch illegal abgehört wurde, hatte es keine Konsequenzen für irgendeine Behörde. Die agierenden Staatsanwälte wurden zu Oberstaatsanwälten befördert.
Matthias Dilthey
am 24.12.2007 03:27:43 (83.171.162.xxx) Link Kommentar melden
Mir drängt sich so allmählich der Verdacht auf, daß Rechtsbeugung in Deutschland zum "guten Ton" gehört.

Wenn sich schon Rechtsanwälte nicht mehr erfolgreich wehren können ...
Rene Thurow
am 25.12.2007 11:09:24 (84.183.176.xxx) Link Kommentar melden
Rechtsbeugung hat es immer gegeben und wird es immer geben. Die Inhaber der Macht werden das Recht immer gemäß ihren Bedürfnissen auslegen. Das einzig wahre Kontrollorgan kann nur das Volk sein, wenn das Volk aber so träge ist wie momentan in Deutschland, können die Machthaber machen was sie wollen. Mehr als ein kurzes Aufschreien hat es ja bisher in der Bevölkerung nicht gegeben.
OZ24
am 27.12.2007 09:10:41 (84.183.176.xxx) Link Kommentar melden
Wie ich soeben erfahren habe hat unser Bundespräsident Köhler das Gesetz unterzeichnet und damit dem Überwachungsstaat Tür und Tor geöffnet!

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