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Wirtschaft & Finanzen: DeutschlandAlle Jahre wieder: Neue Abzockversuche mit sinnlosen Angeboten

Angebot oder Abzocke?
Und das „Geschäft“ mit diesem dubiosen Unfug scheint sich zu lohnen. Immer noch fallen so manche Betriebe darauf herein. Eigentlich erscheint das doch völlig unverständlich. Die Methoden sind immer dieselben und jedes Mal warnen die Verbraucherverbände, die Kammern und oft auch die Polizei davor.
Der neue Abzockbetrieb hat seinen Sitz in Düsseldorf – so steht es jedenfalls in den Angeboten. Auch wie im vergangenen Jahr geht es um einen Gewerbeeintrag in irgendein „Internet-Branchenbuch“, das die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) betreibt.
Die jährlichen Kosten für einen solchen sinnlosen Eintrag belaufen sich auf jährlich 478,20 Euro. Der Eintrag wird für zwei Jahre (= 956,40 Euro) abgeschlossen. Wer nicht rechtzeitig, mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit per eingeschriebenen Brief (am besten noch per Rückschein!) kündigt, bleibt ein weiteres Jahr in der Abzockfalle, da sich ohne fristgerechte Kündigung der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr verlängert. So steht es in den AGB auf der Internetseite der Firma.
Zurzeit werden aktuell in NRW Handwerksbetriebe von der Gewerbeauskunft-Zentrale angeschrieben. Der Schwerpunkt liegt dabei momentan im Rhein-Ruhr-Gebiet. Wie die Handwerkskammern mitteilen, wird mit den Offerten Amtlichkeit vorgetäuscht. So jedenfalls empfinden es diejenigen, die schon darauf hereingefallen sind.
Wer den Vertrag über einen solchen dubiosen Eintrag bereits unterschrieben und abgeschickt hat, dem empfehlen die Handwerkskammern Düsseldorf und Ostwestfalen-Lippe, den Vertrag unverzüglich per Fax gegenüber der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH anzufechten. Wie das „Deutsche Handwerksblatt“ (Ausgabe der Handwerkskammer Südwestfalen) heute berichtete, reicht dazu folgender Text: Ich sehe mich durch Ihr Angebot getäuscht und fechte den Vertrag an. Das Fax und den zugehörigen Sendebericht unbedingt als Beweismittel aufbewahren!
Wie es heißt, wurden Unternehmen, die auf die Offerte hereingefallen sind aber die Rechnung dann nicht bezahlten, von einer Inkassofirma namens Intrum Justitia und der Anwaltskanzlei Adiuvu Rechtsanwälte Mahnschreiben zugeschickt. Dem kann – nach Aussagen der Kammern – gelassen begegnet werden. Wie die Kammern Düsseldorf und Ostwestfalen-Lippe berichten, ist es bislang von Seiten der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in noch keinem Fall dazu gekommen, dass diese die „offenen Forderungen“ eingeklagt hätte.
Deutsches Handwerksblatt, Ausgabe der Handwerkskammer Südwestfalen, Nr. 10, 20. Mai 2010.
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