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Politik: Recht & Co.Gesetze, die es in sich haben

© Michael Grabscheit/pixelio
Folgender Fall wurde vor einiger Zeit an mich herangetragen, mit der Bitte, ob ich hier Beistand leisten oder wenigstens Informationen geben könne:
Ein betagtes Ehepaar, mit zwei erwachsenen Kindern und vielen erwachsenen Enkeln, wollte seine Erbfolgeregelungen neu ordnen. Hintergrund war, daß der Sohn der beiden, mittlerweile um die sechzig, seit etwa dreißig Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen hatte; er war nach einer Scheidung spurlos im Ausland verschwunden, das einzige Kind dieses verschollenen Sohnes war vor kurzem tödlich verunglückt. Dem Kontaktabbruch vorausgegangen war ein heftiger Streit, die Suche nach Adreßdaten und jede Form der Kontaktaufnahme waren über die Jahre gescheitert. - Nun soll es hier nicht um die psychologische Konstellation gehen oder um eine Bewertung eines solchen Familiendramas; es ging den beiden nur um eine Klärung der Situation und eine Vereinfachung für die ebenfalls erbberechtigte Tochter. - Das ratsuchende Ehepaar befürchtete, daß die Tochter im Erbfall gar keinen Erbschein bekommen würde, wenn nach den standesamtlichen Unterlagen der (verschwundene) Sohn ja ebenfalls erbberechtigt wäre. In Deutschland kann man bekanntlich den gesetzlichen Erben nicht gänzlich ausschließen, einen Pflichtteil bekommt er immer. Bei Immobilienbesitz unter Umständen ein Problem für den oder die anderen Erben, die dann - ohne vielleicht liquide zu sein - den Miterben auszahlen müssen. Durch einen verschollenen Erben, der vielleicht gar nicht mehr am Leben ist, können sich hier also schwierigste rechtliche und praktische Komplikationen bei der Übernahme des Erbes ergeben.

screenshot aus Wikipedia
Die folgenden Zitate stammen alle aus der Online-Datenbank jusline. Besonders der erste Abschnitt mit den §§ 1-7 ist für den Interessierten sicher von Belang (Hervorhebungen vom Autor), doch auch die anderen Bestimmungen sollte man im Fall des Falles genau studieren.
- § 1 VerschG - (1) Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden.(2) Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.
- § 2 VerschG - Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.
- § 3 VerschG - (1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.
- § 4 VerschG - (1) Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Krieg oder einem kriegsähnlichen Unternehmen teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Friede geschlossen oder der Krieg oder das kriegsähnliche Unternehmen ohne Friedensschluß tatsächlich beendigt ist, ein Jahr verstrichen ist.(2) Ist der Verschollene unter Umständen vermißt, die eine hohe Wahrscheinlichkeit seines Todes begründen, so wird die in Absatz 1 bestimmte Jahresfrist von dem Zeitpunkt ab berechnet, in dem er vermißt worden ist.(3) Den Angehörigen einer bewaffneten Macht steht gleich, wer sich bei ihr aufgehalten hat.
- § 5 VerschG - (1) Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind.(2) Ist der Untergang des Schiffes, der die Verschollenheit begründet haben soll, nicht feststellbar, so beginnt die Frist von sechs Monaten (Absatz 1) erst ein Jahr nach dem letzten Zeitpunkt, zu dem das Schiff nach den vorhandenen Nachrichten noch nicht untergegangen war; das Gericht kann diesen Zeitraum von einem Jahr bis auf drei Monate verkürzen, wenn nach anerkannter seemännischer Erfahrung wegen der Beschaffenheit und Ausrüstung des Schiffes, im Hinblick auf die Gewässer, durch welche die Fahrt führen sollte, oder aus sonstigen Gründen anzunehmen ist, daß das Schiff schon früher untergegangen ist.
- § 6 VerschG - Wer bei einem Flug, insbesondere infolge Zerstörung des Luftfahrzeugs, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit der Zerstörung des Luftfahrzeugs oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis oder, wenn diese Ereignisse nicht feststellbar sind, seit dem letzten Zeitpunkt, zu dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, drei Monate verstrichen sind.
- § 7 VerschG - Wer unter anderen als den in den §§ 4 bis 6 bezeichneten Umständen in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem die Lebensgefahr beendigt ist oder ihr Ende nach den Umständen erwartet werden konnte, ein Jahr verstrichen ist
Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit! Hinsichtlich seines Entstehungszusammenhangs sollte man die Paragraphen ruhig "zwischen den Zeilen" lesen, auch wenn es schmerzt. - Ist man allerdings aktuell in einem ähnlichen Fall betroffen, nimmt man am besten mit dem zuständigen Amtsgericht (Nachlaßgericht) Kontakt auf, dort erhält man kompetent und freundlich Hilfe und Information, wenn man sich um eine Verfahrens-Auskunft nach dem Verschollenheitsgesetz bemüht.
Weiterführende Lese-Empfehlung:
- Verschollene Personen | aus Forum Sonstige Fragen | wer-weiss-was 26. Mai 2000 ... Dezember 1997 beim Amtgericht Nürnberg zu melden, ... des Vizepräsidenten beim Nürnberger Amtsgericht, Gerhard Endmann vielschichtig. ... www.wer-weiss-was.de/theme7/article236750.html
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Kommentare

Außerdem steht da ja noch DR darin.
Man, wo bleiben die Empörungen und der Hinweis auf den Polenüberfall?
Und den Krieg um Ostpreußen und Danzig hätte es auch ohne Hitler gegeben. Siehe Churchills Aussagen zu Versailles von 1919 dazu.
Außerdem wollten die polnischen Offiziere nach Berlin marschieren, da sie glaubten, durch Versailles sei Deutschland nicht in der Lage, sich zur wehr zu setzen. Und Polen hat auf Krieg gesetzt, da es auf die Vorschläge der Reichsregierung nach dem Beistandspakt mit GB gesch.... hat und glaubte, sich mit Hilfe GB gegen Deutschland durch zu setzen. Soviel zum Überfall. So ein hornebüchener Blödsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nun rede noch einmal Jemand vom Überfall auf Polen. Das sind schlicht Geschichtsfälscher! Und außerdem war Deutschland eigentlich noch gar nicht ausreichend kriegsfähig! Das das militärisch denn doch so erfolgreich wurde, hat GB genauso überrascht, wie alle anderen Beteiligten. Das deutsche Militär hat halt seine Schularbeiten anständig gemacht. Nur das eben ein AH ständig dazwischen ging.
Und was den Haulocoust angeht, wäre der so ohne den Krieg gar nicht eingetreten. Das ist im Rücken des Krieges geschehen und hat das erst ermöglicht. Denn nun ist der Rassenwahn, der unleugbar als Programm vorlag, in einer Weise entbrannt, der den Nazi-Schergen erst ihre ganze Wut über den angezettelten Krieg mit dem erwarteten Ergebnis, als Haßmaßnahme haben durchführen lassen. Nach dem Motto, wenn ihr uns fertig machen wollt, nehmen wir so viele als möglich von Euch mit.... Und das die NAZI das internationale Judentum für die Schmach Deutschlands verantwortlich gemacht haben, ist ja wohl geläufig. Auch die Vebindung jüdischer Intellektueller mit der russischen Revolution etc., woher her ja auch die jüdisch-bolschewistische Versschwörungtheorie entstammt usw. usf. Also höret auf mit Euren Verdrehungen!
Grundsätzlich hat die Wehrmacht, auch wenn Sie in Teilen in viele Dinge involivert war, Krieg geführt und keine Massenvernichtung betrieben ! Und Krieg eskaliert nun einmal, je länger er geht und löst kulturelle, gewachsene Verhaltensweisen auf. Weshalb es ja auch eine HLO gibt.
Denn die Fachleute, speziell Churchill, waren sich lange im klaren, auch aus den Lehren des ersten Waffenganges eines Weltkrieges, der zweite Waffengang wäre endgültiger. Und es ging schließlich um die Beendigung des Fehlers des ersten Waffenganges eines Versäumnisses, nämlich Deutschland ein für allemal aus dem Konkurrenzverkehr zu ziehen! Kapiiiiiische....
Denn das vereinte Deutschland als Reich, war GB etc. ein Dorn im Auge, da Sie "keine Götter" neben sich duldeten! So war die Weltmacht GB nun einmal. Und Chruchill, der zu Roosevelt etc., ausgezeichnete Kontakte pflegte, hat diese Dinge, Historker sagen heute, Chruchill hat voll auf Weltkrieg gesetzt, gewußt, GB wird seine Weltstellung verlieren und die USA werden sie übernehmen. Entsprechend sind die Vereinbarungen zwischen den USA und GB gelaufen und durchgeführt. Weshalb GB eben noch heute auf Seiten der USA stehen, gewissermaßen als Mutter der Weltmacht USA in dem Bestreben, als Geburtshelfer ein wenig mitzureden und dem eigenen Kinde immer treu zur Seite zu stehen. Und Deutschland galt es, von der europäsichen Landkarte, wenn nicht gleich zu tilgen, jedoch so zu neutralisieren, das es Deutsche geben darf, aber keinen deutschen souvärenen Staat, der in Europ ohne Aufsicht das Sagen haben könnte.
Und wie sieht es heute aus. Genau das ist das Ergebnis! Was uns als Nation verblieben ist sind "Brot und Spiele" ala RTL und Co. und eine allgemeine Verdummung.
Und genau darum geht es heute! Und morgen und übermorgen! Lernt Ihr denn überhaupt nicht hinzu? Ihr ewigen Besserwisser und Wortverdreher??????????
- Gelöscht von OZ24 am 16.03.2010 18:39:32.
"mal den Schädel nach weichen Stellen bitte abklopfen lassen!"
"jedes Gesetz nach Januar 1933 sei ein Nazi-Gesetz." Schon klar. Aber hier könnte es zumindest in Betrcht kommen! Würde von der Logig zumindest passen.
mit Bedauern muß ich erkennen, daß die meisten Kommentare leider einer Denkmanupulation entspringen, die in der BRD zelebriert wird und bekannt ist als Haulocaust-Berechtigungsgrundlagengeber der BRD.
Leider hat das nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Und nun mir persönlich das vor zu werfen ist wirklich neben jeglicher Spur. Denn die von uns hier gemachten Äußerungen basieren auf den historischen Gegebenheiten und sind von Fachleuten lange belegt. Wir stellen als anständiges Zeitung nur die Wahrheit vor und klären auf.
Du bist ein Revisionist und Lügner, Karow. Ein unbelehrbarer Spalter und Kriegshetzer.
Karow, kannst du mal erläutern, was dieser Satz bedeuten soll?
Chaim, hast du diesen Satz falsch interpretiert oder ihn nicht gelesen? Ist doch sehr deutlich geschrieben, von LEUGNEN nicht die geringste Spur - also mal langsam mit so schwerwiegenden Beschuldigungen gegenüber einem Mitautor, ich finde das sehr unkollegial und mehr als bedenklich.



