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Politik: Recht & Co.

Gesetze, die es in sich haben

Das "Verschollenheitsgesetz"... - noch nie gehört?

© Michael Grabscheit/pixelio
© Michael Grabscheit/pixelio
Es gibt in Deutschland "für alles und jedes" Gesetze und Verordnungen, ganz viele Gesetze, das ist bekannt; eigentlich kein Fall, der nicht geregelt wäre... - doch selbst dann, wenn man leidlich bewandert ist in der Materie, so lernt man doch immer wieder dazu; auch wenn man sich in Deutschland eigentlich über gar nichts mehr wundert.

Folgender Fall wurde vor einiger Zeit an mich herangetragen, mit der Bitte, ob ich hier Beistand leisten oder wenigstens Informationen geben könne:

Ein betagtes Ehepaar, mit zwei erwachsenen Kindern und vielen erwachsenen Enkeln, wollte seine Erbfolgeregelungen neu ordnen. Hintergrund war, daß der Sohn der beiden, mittlerweile um die sechzig, seit etwa dreißig Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen hatte; er war nach einer Scheidung spurlos im Ausland verschwunden, das einzige Kind dieses verschollenen Sohnes war vor kurzem tödlich verunglückt. Dem Kontaktabbruch vorausgegangen war ein heftiger Streit, die Suche nach Adreßdaten und jede Form der Kontaktaufnahme waren über die Jahre gescheitert. - Nun soll es hier nicht um die psychologische Konstellation gehen oder um eine Bewertung eines solchen Familiendramas; es ging den beiden nur um eine Klärung der Situation und eine Vereinfachung für die ebenfalls erbberechtigte Tochter. - Das ratsuchende Ehepaar befürchtete, daß die Tochter im Erbfall gar keinen Erbschein bekommen würde, wenn nach den standesamtlichen Unterlagen der (verschwundene) Sohn ja ebenfalls erbberechtigt wäre. In Deutschland kann man bekanntlich den gesetzlichen Erben nicht gänzlich ausschließen, einen Pflichtteil bekommt er immer. Bei Immobilienbesitz unter Umständen ein Problem für den oder die anderen Erben, die dann - ohne vielleicht liquide zu sein - den Miterben auszahlen müssen. Durch einen verschollenen Erben, der vielleicht gar nicht mehr am Leben ist, können sich hier also schwierigste rechtliche und praktische Komplikationen bei der Übernahme des Erbes ergeben.

screenshot aus Wikipedia
screenshot aus Wikipedia
Die Suche nach Quellen zur Beantwortung der Frage förderte Erstaunliches zutage: es gibt in Deutschland ein "Verschollenheitsgesetz", datierend vom 4. Juli 1939 und veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl. S. 1186). Das Datum - zwei Monate vor dem deutschen Überfall auf Polen! - sagt uns, daß Nazi-Deutschland auch in solchen Detail-Fragen seinen Weltkrieg und den Holocaust in der Tat außerordentlich präzise vorbereitet hat, man hat mithilfe der NS-Juristen wirklich an alles gedacht, deutsche Gründlichkeit eben. Man mußte ja damit rechnen, daß der eine oder andere Wehrmachts-Soldat "auf dem Felde der Ehre fallen" würde, und auch die Sache mit den in KZ zu Tode kommen sollenden Sklaven sollte ja zivilrechtlich hinsichtlich ihrer Auswirkungen geregelt sein.

Die folgenden Zitate stammen alle aus der Online-Datenbank jusline. Besonders der erste Abschnitt mit den §§ 1-7 ist für den Interessierten sicher von Belang (Hervorhebungen vom Autor), doch auch die anderen Bestimmungen sollte man im Fall des Falles genau studieren.

Abschnitt I Voraussetzungen der Todeserklärung. (§§ 1-11)
  • § 1 VerschG - (1) Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden.(2) Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.
  • § 2 VerschG - Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.
  • § 3 VerschG - (1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.
  • § 4 VerschG - (1) Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Krieg oder einem kriegsähnlichen Unternehmen teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Friede geschlossen oder der Krieg oder das kriegsähnliche Unternehmen ohne Friedensschluß tatsächlich beendigt ist, ein Jahr verstrichen ist.(2) Ist der Verschollene unter Umständen vermißt, die eine hohe Wahrscheinlichkeit seines Todes begründen, so wird die in Absatz 1 bestimmte Jahresfrist von dem Zeitpunkt ab berechnet, in dem er vermißt worden ist.(3) Den Angehörigen einer bewaffneten Macht steht gleich, wer sich bei ihr aufgehalten hat.
  • § 5 VerschG - (1) Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind.(2) Ist der Untergang des Schiffes, der die Verschollenheit begründet haben soll, nicht feststellbar, so beginnt die Frist von sechs Monaten (Absatz 1) erst ein Jahr nach dem letzten Zeitpunkt, zu dem das Schiff nach den vorhandenen Nachrichten noch nicht untergegangen war; das Gericht kann diesen Zeitraum von einem Jahr bis auf drei Monate verkürzen, wenn nach anerkannter seemännischer Erfahrung wegen der Beschaffenheit und Ausrüstung des Schiffes, im Hinblick auf die Gewässer, durch welche die Fahrt führen sollte, oder aus sonstigen Gründen anzunehmen ist, daß das Schiff schon früher untergegangen ist.
  • § 6 VerschG - Wer bei einem Flug, insbesondere infolge Zerstörung des Luftfahrzeugs, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit der Zerstörung des Luftfahrzeugs oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis oder, wenn diese Ereignisse nicht feststellbar sind, seit dem letzten Zeitpunkt, zu dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, drei Monate verstrichen sind.
  • § 7 VerschG - Wer unter anderen als den in den §§ 4 bis 6 bezeichneten Umständen in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem die Lebensgefahr beendigt ist oder ihr Ende nach den Umständen erwartet werden konnte, ein Jahr verstrichen ist

Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit! Hinsichtlich seines Entstehungszusammenhangs sollte man die Paragraphen ruhig "zwischen den Zeilen" lesen, auch wenn es schmerzt. - Ist man allerdings aktuell in einem ähnlichen Fall betroffen, nimmt man am besten mit dem zuständigen Amtsgericht (Nachlaßgericht) Kontakt auf, dort erhält man kompetent und freundlich Hilfe und Information, wenn man sich um eine Verfahrens-Auskunft nach dem Verschollenheitsgesetz bemüht.

Weiterführende Lese-Empfehlung:

  • Verschollene Personen | aus Forum Sonstige Fragen | wer-weiss-was 26. Mai 2000 ... Dezember 1997 beim Amtgericht Nürnberg zu melden, ... des Vizepräsidenten beim Nürnberger Amtsgericht, Gerhard Endmann vielschichtig. ... www.wer-weiss-was.de/theme7/article236750.html

1&1 DSL

Für den Inhalt des vorstehenden Artikels ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
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Schlüsselwörter: Die rechtliche Erklärung des vermuteten Todes | Verschollenheitsgesetz | 4. Juli 1939 | RGBl | vermißt | verschollen | jemanden für tot erklären lassen |

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Kommentare

I Mayer
am 08.03.2010 19:26:26 (95.222.194.xxx) Link Kommentar melden
Als Lehrer hätte ich das Wort Verschollenheit im Aufsatz als schlechtes Deutsch gewertet.
Dorota
am 08.03.2010 21:09:21 (141.76.45.xxx) Link Kommentar melden
Ich weiß nur, dass alle Wörter im Deutschen auf -heit und -keit immer feminin sind. Ist aber krass, dass man jemanden von einem Gericht für tot erklären lassen kann. Wenn der dann nach zwanzig Jahren vom Zigarettenholen in Australien zurückkommt, und seine Frau ist wieder verheiratet. Wink
Chaim
am 08.03.2010 23:10:09 (84.59.130.xxx) Link Kommentar melden
...dass alle Wörter im Deutschen auf -heit und -keit immer feminin sind.
Das stimmt. Auch wenn ich solche Regeln - als Muttersprachler - immer etwas irritierend finde. Ich nähere mich einer Sprache immer intuitiv, nicht linkshirnig-logisch.
Chaim
am 08.03.2010 23:13:17 (84.59.130.xxx) Link Kommentar melden
@ I Mayer
am 08.03.2010 19:26:26 (95.222.194.xxx)

Als Lehrer hätte ich das Wort Verschollenheit im Aufsatz als schlechtes Deutsch gewertet.

Sehe ich auch so. Das "Verschollensein", so etwas würde ich gelten lassen. Denn "-heit" bezeichnet etwas anderes, sie Blindheit, Dummheit, Geilheit oder Einheit...
Chaim
am 08.03.2010 23:14:55 (84.59.130.xxx) Link Kommentar melden
Oh mann, diese Tastatur, es sollte natürlich heißen

"siehe Blindheit, Dummheit, Geilheit oder Einheit..."
Karow
am 09.03.2010 16:49:23 (188.194.97.xxx) Link Kommentar melden
Nun müssen doch eigentlich einige BRD-Bewahrer aufscheien! Denn es ist ein Nazi-Gesetz. Und diese sind von den Alliierten außer Kraft gesetzt, was noch heute gültig ist. Und da der EU-Gerichtshof die Reichsnachfolge der BRD verneint hat, kann es auch nicht zur Anwendung gelangen.
Außerdem steht da ja noch DR darin.
Man, wo bleiben die Empörungen und der Hinweis auf den Polenüberfall?
Chaim
am 09.03.2010 20:27:28 (84.59.49.xxx) Link Kommentar melden
Übrigens: bei diesem Verfahren ist u.U. das größte Problem, dasjenige deutsche Gericht zu finden, das sich für zuständig erklärt. Man braucht den letzten bekannten Wohnort des Verschollenen.

Heute habe ich für die betroffenen Fragesteller ca. 90 Minuten in 4 deutschen Städten mit den Gerichten und Meldebehörden telefoniert und dabei mit insgesamt 12 deutschen Verwaltungsangestellten, Rechtspflegern, Notaren und Richtern gesprochen... - und das, obwohl ein durchschnittliches Telefonat nur 90 Sekunden dauert.

Wenn alle Stricke reißen, dann geht man immer an das - für diese Rechtsmaterie zuständige - Zentralgericht nach Berlin-Schöneberg. Die Menschen waren alle sehr kooperativ, sehr konstruktiv. Einfach hilfsbereit. Soviel zu den Vorurteilen über Beamte und die deutsche Justiz.
Chaim
am 09.03.2010 21:14:52 (88.68.121.xxx) Link
Dieser Kommentar wurde auf Grund eines Verstoßes gegen die Kommentarregeln von einem Moderator gelöscht.
  • Gelöscht von Argusauge am 11.03.2010 08:48:25.
Chaim
am 15.03.2010 17:06:02 (88.68.103.xxx) Link Kommentar melden
Karow, hättest Du den Artikel aufmerksam und mit wachem Verstand gelesen, dann hättest Du Dir diese peinliche Frage erspart. Hier der Text aus dem Artikel, dann Dein Kommentar bzw. Deine sinnfreie Frage.

es gibt in Deutschland ein "Verschollenheitsgesetz", datierend vom 4. Juli 1939 und veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl. S. 1186). Das Datum - zwei Monate vor dem deutschen Überfall auf Polen! - sagt uns, daß Nazi-Deutschland auch in solchen Detail-Fragen seinen Weltkrieg und den Holocaust in der Tat außerordentlich präzise vorbereitet hat, man hat mithilfe der NS-Juristen wirklich an alles gedacht, deutsche Gründlichkeit eben. Man mußte ja damit rechnen, daß der eine oder andere Wehrmachts-Soldat "auf dem Felde der Ehre fallen" würde, und auch die Sache mit den in KZ zu Tode kommen sollenden Sklaven sollte ja zivilrechtlich hinsichtlich ihrer Auswirkungen geregelt sein.


Karow
am 09.03.2010 16:49:23 (188.194.97.xxx)

Man, wo bleiben die Empörungen und der Hinweis auf den Polenüberfall?


Dir ist echt nichts peinlich, Karow, was?
Karow
am 16.03.2010 08:33:04 (188.194.97.xxx) Link Kommentar melden
Das Gesetzesdatum besagt nur, daß man sich auf einen Krieg vorbereitet hat da klar erkennbar war, daß es Krieg geben wird. (insoweit ist es ein Nazi-Gesetz, welches faktisch von den Alliierten und per Gesetzeslage, außer Kraft gesetzt wurde. D.h., alle Nazi-Gesetze sind aufgelöst, nur die Reichsgesetze blieben erhalten und fließen bis heute in die Gesetze ein, auch wenn das GG eben keine Verfassung ist, wie uns vorgelogen wird, noch sein kann noch einen Anspruch darauf hat, geschweige es ersetzt haben) Immerhin haben GB und Frankreich genau deshalb ja den Pakt mit Polen geschlossen und die Polen jeglichen Kompromiß abgelehnt. Bis zum 30.09. 12.00 Uhr Mittags! High noon....
Und den Krieg um Ostpreußen und Danzig hätte es auch ohne Hitler gegeben. Siehe Churchills Aussagen zu Versailles von 1919 dazu.
Außerdem wollten die polnischen Offiziere nach Berlin marschieren, da sie glaubten, durch Versailles sei Deutschland nicht in der Lage, sich zur wehr zu setzen. Und Polen hat auf Krieg gesetzt, da es auf die Vorschläge der Reichsregierung nach dem Beistandspakt mit GB gesch.... hat und glaubte, sich mit Hilfe GB gegen Deutschland durch zu setzen. Soviel zum Überfall. So ein hornebüchener Blödsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nun rede noch einmal Jemand vom Überfall auf Polen. Das sind schlicht Geschichtsfälscher! Und außerdem war Deutschland eigentlich noch gar nicht ausreichend kriegsfähig! Das das militärisch denn doch so erfolgreich wurde, hat GB genauso überrascht, wie alle anderen Beteiligten. Das deutsche Militär hat halt seine Schularbeiten anständig gemacht. Nur das eben ein AH ständig dazwischen ging.
Und was den Haulocoust angeht, wäre der so ohne den Krieg gar nicht eingetreten. Das ist im Rücken des Krieges geschehen und hat das erst ermöglicht. Denn nun ist der Rassenwahn, der unleugbar als Programm vorlag, in einer Weise entbrannt, der den Nazi-Schergen erst ihre ganze Wut über den angezettelten Krieg mit dem erwarteten Ergebnis, als Haßmaßnahme haben durchführen lassen. Nach dem Motto, wenn ihr uns fertig machen wollt, nehmen wir so viele als möglich von Euch mit.... Und das die NAZI das internationale Judentum für die Schmach Deutschlands verantwortlich gemacht haben, ist ja wohl geläufig. Auch die Vebindung jüdischer Intellektueller mit der russischen Revolution etc., woher her ja auch die jüdisch-bolschewistische Versschwörungtheorie entstammt usw. usf. Also höret auf mit Euren Verdrehungen!
Grundsätzlich hat die Wehrmacht, auch wenn Sie in Teilen in viele Dinge involivert war, Krieg geführt und keine Massenvernichtung betrieben ! Und Krieg eskaliert nun einmal, je länger er geht und löst kulturelle, gewachsene Verhaltensweisen auf. Weshalb es ja auch eine HLO gibt.
Denn die Fachleute, speziell Churchill, waren sich lange im klaren, auch aus den Lehren des ersten Waffenganges eines Weltkrieges, der zweite Waffengang wäre endgültiger. Und es ging schließlich um die Beendigung des Fehlers des ersten Waffenganges eines Versäumnisses, nämlich Deutschland ein für allemal aus dem Konkurrenzverkehr zu ziehen! Kapiiiiiische....
Denn das vereinte Deutschland als Reich, war GB etc. ein Dorn im Auge, da Sie "keine Götter" neben sich duldeten! So war die Weltmacht GB nun einmal. Und Chruchill, der zu Roosevelt etc., ausgezeichnete Kontakte pflegte, hat diese Dinge, Historker sagen heute, Chruchill hat voll auf Weltkrieg gesetzt, gewußt, GB wird seine Weltstellung verlieren und die USA werden sie übernehmen. Entsprechend sind die Vereinbarungen zwischen den USA und GB gelaufen und durchgeführt. Weshalb GB eben noch heute auf Seiten der USA stehen, gewissermaßen als Mutter der Weltmacht USA in dem Bestreben, als Geburtshelfer ein wenig mitzureden und dem eigenen Kinde immer treu zur Seite zu stehen. Und Deutschland galt es, von der europäsichen Landkarte, wenn nicht gleich zu tilgen, jedoch so zu neutralisieren, das es Deutsche geben darf, aber keinen deutschen souvärenen Staat, der in Europ ohne Aufsicht das Sagen haben könnte.
Und wie sieht es heute aus. Genau das ist das Ergebnis! Was uns als Nation verblieben ist sind "Brot und Spiele" ala RTL und Co. und eine allgemeine Verdummung.
Und genau darum geht es heute! Und morgen und übermorgen! Lernt Ihr denn überhaupt nicht hinzu? Ihr ewigen Besserwisser und Wortverdreher??????????
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