Das sich ein Großteil der Bevölkerung auf solche Ratschläge verlässt ist immer wieder festzustellen. Die meisten haben ja auch kaum die Möglichkeit soetwas selbst zu erkennen. Und wenn, ist es meistens zu spät. So kann man im Falle einer privaten Sparanlage für die eigene dereinstige Bestattung ganz schnell auf die Nase fallen.
Hier nun die ausführliche Erläuterung, warum dies für eine Absicherung der dereinstigen Bestattungskosten nicht sinnvoll sondern geradezu auch vollkommen unsicher ist. Wie in Teil 1 erwähnt, muss ein Bestattungs-Vorsorgevertrag finanziell abgesichert sein, damit das Geld auch bei der dereinstigen Bestattung zur Verfügung steht. Dies ist bei herkömmlichen, eigenen Spareinlagen praktisch nicht möglich. Jedwede eigene Spareinlage oder Anlagemöglichkeit ist und bleibt im Vermögensbesitz des Sparers oder Anlegers und ist auf seinem Namen registriert.
Prämiensparen, Festgeldkonten oder Ähnliches haben festgelegte Laufzeiten und/oder längere Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen um in den Genuss des günstigen Zinssatzes und/oder der Prämie zu gelangen. Das ist in der Regel eine mindestens dreimonatige Kündigungsfrist. Würde also bedeuten, dass das Geld ohne Zins- und/oder Prämienverlust bei der Bestattung gar nicht zur Verfügung steht. Selbst wenn vom Anleger/Sparer das Konto mit Verwendungszweck der Kostendeckung seiner dereinstigen Bestattung eingerichtet wurde, weigern sich die Banken in der Regel die Kosten gegen Rechnungsvorlage des Bestatters davon zu bezahlen. Dies müssten dann die Erben veranlassen. Der Ausgleich der Bestattungskosten wäre also nicht gesichert sondern lediglich auf das Gutdünken Dritter angewiesen. Es besteht also die Gefahr, dass die Dienstleister (Bestatter, Friedhöfe u. a.) auf ihren Kosten sitzen bleiben. – Alles schon da gewesen – und nicht nur in Einzelfällen…
Hinzu kommt die mögliche zukünftige finanzielle Situation des Sparers. Der Sparer kann jederzeit über sein (eigentlich – oder auch angeblich) zweckgebundenes Konto verfügen, Geld herunternehmen oder das Konto ganz auflösen. Und dies ohne das der Bestatter davon erfährt. Auch das ist schon zur Genüge vorgekommen.
Nun könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass Konto zweckgebunden auf den Namen des Bestatters einzurichten. Als Sicherheit könnte dabei z. B. die Auszahlung nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde und des Bestattungs-Vorsorgevertrages dienen. Dabei hätte der Bestatter zwar die Kontrolle über das Konto, allerdings wäre das so angelegte Geld dann zumindest finanztechnisch sein Geld. Das wiederum bedeutet, dass der Bestatter finanztechnisch einen Geldeingang hat, von dem er bereits bei Eingang die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Höhe von derzeit 19 % an das Finanzamt abführen muss. Das bezieht sich auch auf die jeweils gutgeschriebenen Zinsen. Diese ans Finanzamt abgeführten Beträge werden zwar bei Leistung und Endabrechnung wieder mit dem Finanzamt verrechnet, doch würde das so angelegte Geld sich damit fast um ein Fünftel verringern und somit um ein Fünftel weniger Zinsen und/oder Prämien erwirtschaften. – Ob das im Sinne der Verbraucherorganisationen ist, wage ich zu bezweifeln…

Eine solche Treuhandeinlage kann auf einen Schlag in voller Höhe der voraussichtlichen dereinstigen Bestattungskosten getätigt werden oder auch mit monatlichen Beträgen aufgebaut werden. Doch beim monatlichen Aufbau gilt, wie natürlich auch bei allen privaten Sparmaßnahmen auch, solange die Bestattungskosten nicht in voller Höhe eingezahlt sind, ist die Erfüllung des Bestattungsvertrages von Dritten (bestattungspflichtigen Angehörigen) abhängig und somit im Sinne des eigentlich Abschließenden nicht restlos gesichert.
Rund 80 % der Bestattungsunternehmen in Deutschland sind dem Bundesverband Deutscher Bestatter über die jeweiligen Landesverbände angeschlossen. Bei den meisten davon können Sie solche Treuhandverträge abschließen. Bestatter in Ihrer Nähe finden Sie dazu über die Bestattersuche auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Bestatter.
Ein weiterer Vorteil eines solchen Treuhandvertrages ist, dass Sie beim Abschluss des Vertrages Mitglied des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur werden. Daraus ergeben sich keinerlei Verpflichtungen oder Kosten für Sie. Es hat aber den Vorteil, dass Sie dadurch in den Genuss einer für Sie kostenlosen Versicherung für eine Auslandsrückholung gelangen. Das bedeutet, dass bei einem Sterbefall die Kosten des Rücktransportes, die je nach Land nicht unerheblich sein könnten, durch diese Versicherung gedeckt sind. Das gilt weltweit, egal in welchem Land der Erde der Sterbefall eintritt. Innerhalb Europas sind die Kosten bis zu einer Höhe von 5.200 Euro und außereuropäisch, weltweit bis zu 10.300 Euro gedeckt. Weitere Informationen zur Treuhand finden Sie hier.
Bei jedweder privaten Geldanlage ergibt sich noch das Problem „Sozialfall“. Werden Sie zum Sozialfall, was bekanntlich jeden jederzeit treffen kann, verbleibt Ihnen (bei über 60jährigen) ein so genannter Schonbetrag von 2.600 Euro (einschließlich für die Bestattung privat angelegter Gelder). Bei Ehegatten sind es sogar deutlich weniger! Erst wenn dieser Schonbetrag beim Eigenvermögen erreicht ist, wird das Sozialamt Kosten übernehmen. Der Schonbetrag deckt aber keine Beerdigungskosten mehr. Da sind vielerorts allein die Friedhofskosten deutlich höher!
Ein solcher „Sozialfall“ muss nicht nur im hohen Alter eintreten, wenn sie pflegebedürftig in ein Alten- oder Senioren- bzw. Pflegeheim müssen, sondern kann auch in jungen Jahren passieren – z. B. durch einen Schlaganfall oder Unfall. Dann ist das privat angelegte Geld ebenso schnell weg und manch einer hat schon „Haus und Hof“ dabei verloren. Und wenn dann die Angehörigen nicht über das nötige Geld verfügen, gibt es allenfalls noch ein billiges Armenbegräbnis das vom Sozialamt übernommen wird. Dabei werden nicht einmal mehr die Kosten für Blumenschmuck, Traueranzeigen, Trauerdrucksachen usw. übernommen…
All diese Kriterien bleiben bei den Empfehlungen der Verbraucherorganisationen unberücksichtigt. Deshalb muss man sagen, dass eine solche Empfehlung mangelhaft ist. Wer sich dann darauf verlässt, der kann ganz schnell verlassen sein.
Natürlich lässt sich ein Bestattungs-Vorsorgevertrag auch über eine Sterbegeldversicherung finanzieren. Doch aufgepasst, da haben die Verbraucherorganisationen zumindest teilweise recht, denn es gibt die unterschiedlichsten Varianten bei den unterschiedlichsten Versicherern.
Worauf es bei einer Sterbegeldversicherung ankommt, und worauf Sie beim Abschluss unbedingt achten sollten, das werde ich in der nächsten Folge erläutern.