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Lokales: Lokale Nachrichten

Polizei verhaftet hilfsbereite Zeugin

Schlägerei in Oberhausen


Zwei Männer im Alter von 46 und 37 Jahren trafen sich am Abend des 3. Februar 2010 in Oberhausen in einer Wohnung und tranken Bier. Im Laufe der Nacht kam es zunächst zu einem Streit und dann zu einer handfesten Schlägerei. Dabei gingen auch Möbel zu Bruch.

Eine aufmerksame Zeugin rief die Polizei Oberhausen herbei. Die Polizei stellte fest, daß die streitenden Männer stark angetrunken waren: Sie hatten 2,54 bzw. 2,98 Promille. Der 37jährige ließ sich mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus einliefern, während sein Gegner eine ärztliche Behandlung nicht für nötig hielt.

Die Polizisten gaben sich mit den Personalien der Schläger nicht zufrieden und überprüften nun ebenfalls die Zeugin, die die Polizei herbeigerufen hatte. Sie stellten fest, daß gegen die Frau ein Haftbefehl vorlag, weil sie eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen sollte. Das ist eine Haftstrafe, die verhängt wird, wenn eine Geldstrafe nicht eingetrieben werden kann.

Darauf nahm die Polizei die Zeugin fest.

Nachdem ein Bekannter der Frau den ausstehenden Geldbetrag eingezahlt hatte, wurde die Frau wieder freigelassen.

Nun werden sich natürlich viele Bürger fragen, ob sie bei Straftaten die Polizei rufen sollen, wenn sie dann erst einmal selbst auf Herz und Nieren überprüft werden. Immerhin hat die Zeugin weitere Sachbeschädigungen und Körperverletzungen verhindert.

Verantwortlich ist Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann, Polizeipräsidium Oberhausen, Friedensplatz 2 - 5, 46045 Oberhausen.

Quelle: Wochen-Anzeiger Oberhausen vom 6. Februar 2010 in Verbindung mit der Pressemappe des Polizeipräsidiums Oberhausen (www.presseportal.de)

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Schlüsselwörter: Oberhausen | Polizei | Polizeipräsidium | Ersatzfreiheitsstrafe
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