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Medien: BuchRechtschreibung

Kalligrafie (Bibel 1407)
Den wenigsten Betroffenen ist vermutlich bekannt, daß/dass sie daher in jedem Fall schreiben können, wie und was sie wollen, es gibt in Deutschland - anders als zum Beispiel in Frankreich - keine staatlich verordnete Verbindlichkeit zu diesem Punkt. Lediglich diejenigen, die zum Staat in einem besonderen Rechtsverhältnis stehen, können per Verwaltungsvorschrift durch diesen Staat zu einer bestimmten Schreibweise verpflichtet werden: Beamte, Richter, Soldaten, Studenten, Schüler. Nur für diesen Personenkreis ist die jeweilige Rechtschreibung einschließlich reformierter Regeln durch Verwaltungsvorschrift bindend. Letztlich ist das nichts anderes als corporate design als Element einer corporate identity, wie wir sie auch aus Unternehmen kennen. Ein Unternehmen kann auch festlegen und von seinen Beschäftigten die Einhaltung verlangen, daß/dass diese z.B. die radikale Kleinschreibung oder eine bestimmte Sprachform verwenden wie KundInnen oder KollegInnen. So wie es auch festlegen kann, ob die Mitarbeiter Dienstkleidung tragen oder ob sie sich alle mit Du/du ansprechen müssen. All dies hat aber nichts zu tun mit richtig oder falsch, denn das gibt es weder in der Sprache noch in der Schreibweise. Es ist alles nur Konvention, und letztlich zählt nur die Verständlichkeit. Die Ästhetik ist bei Gebrauchstexten sicher nicht das wichtigste Kriterium.
Die Wellen schlugen hoch: die Rechtschreibreform schien unglaublich wichtig zu sein, im Streit darüber wurden mehr oder weniger sinnvolle Argumente ausgetauscht. Es sei leichter zu lernen, es sei logischer, es sei für Ausländer einfacher. Aus unserer Sicht - die Textschmiede ist ein Dienstleister und bietet, ganz nach Wunsch, sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung an - sind das Scheinargumente. Hätte man die deutsche Schreibweise für Nichtdeutsche leichter zugänglich machen wollen, hätte man das scharfe s (sz) ganz abschaffen können. So aber wurden nur neue Sonderregeln geschaffen, die noch verwirrender sind. Leichter geworden ist nichts, und leid tun/Leid tun können einem die Lehrer und die Schüler, die in der Übergangsphase beide Versionen lernen und beherrschen mußten/mussten.
Daß/dass die Reform bei weitem nicht den gewünschten oder behaupteten Erleichterungseffekt hat, diese Erkenntnis ist mittlerweile bereits zum Witz geworden. Frage: "Wieviele/wie viele Rechtschreibungen gibt es?" Antwort: "Drei! Die alte, die neue und meine."
- Informationen vom Institut für Deutsche Sprache
- Informationen zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
- Test für FAZ-Leser
- Das Kosog'sche Diktat
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Kommentare
In Frankreich feuern sich Jugendliche begeistert zu Rechtschreib-Wettkämpfen an - hierzulande wurde eine verbindliche Rechtschreibung abgeschafft: mit der Reform ist Beliebigkeit eingekehrt. Kaum einer kennt sich noch aus. Elternbriefe aus dem Schulsekretariat, aus dem Kernbereich der Reform-Mitmacher, sind (gerade unter Zugrundelegung der Reformregeln) mit Fehlern gespickt. Kinder haben keine Chance mehr, eine funktionierende, leserfreundliche Rechtschreibung zu lernen.
Der Pädagoge Harald Marx stellte 2004 fest, daß Grundschüler heute mehr Fehler machen als vor der Reform. Keine Rede von Erleichterung oder Vereinfachung! Auch Erwachsene, die sich ernsthaft bemühen, die amtliche Schreibung anzuwenden, schießen reihenweise Böcke: Wie oft lese ich in Geschäftsbriefen "Strasse", "Grüsse". Diese Wörter müßten aber auch nach der Reform mit "ß" geschrieben werden! Selbst der Kern der Reform, die ss/ß-Regel, ist den Schreibern schleierhaft.
Sehr berechtigt weist der Verfasser des Artikels darauf hin, daß die Reform für die Bürger nicht verbindlich ist. Das Bundesverfassungsgericht beschloß am 14. Juli 1998: "Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben." (AZ: 1 BvR 1640/97)
Alfred Bomanns, Oberhausen
Mehr wäre dazu eigentlich auch nicht zu sagen... Da bleibe ich doch lieber kaltlächelnd bei der alten Rechtschreibung und mache mich lustig über dieses Hin und Her der neuen.
Danke für das BVerfG-Urteil, das kannte ich gar nicht.Teuer & sinnlos.
Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Ausgerechnet das Land der "Dichter und Denker".
Da ich ja weiß, daß Deutsch nicht Deine Muttersprache ist, sag ich's mal ganz locker: hier mußt Du "schütteln" transitiv verwenden ohne Präposition: den Kopf schütteln....
Mit dem Kopf wackeln, aber:
den Kopf schütteln.
Nichts für ungut....



