Medien: Sonstiges

PRESSERAT verschleiert "Weisse Rose" als Widerstandssymbol gegen Richterwillkür.

Die Bedeutung der "weissen Rose" wird von Deutscher Presse pervertiert.
17.10.2007 20:55:12 eingesandt von solarkritik für OnlineZeitung 24.de

wikipedia.de Mahnmal für die "WEISSE ROSE&quo
wikipedia.de Mahnmal für die "WEISSE ROSE&quo
Parallel zur Veröffentlichung am 17.10.2007 der Jahresbilanz 2006 der Beschwerden, die beim Deutschen Presserat in Bonn eingereicht worden sind, läßt der nachfolgende Sachverhalt an der Daseinsberechtigung des Presserates vehemente Zweifel aufkommen. Denn die Bedeutung der "weissen Rose" als Symbol für gewaltlosen Widerstand u.a. gegen Richterwillkür während der Nazi-Diktatur wird von heutigen Journalisten stattdessen als Belobigung für "faire Prozessführung" von Richtern interpretiert. Der Presserat, der mit einer Beschwerde eines Bürgerechtlers konfrontiert worden ist, widerspricht nicht dieser historisch falschen Sichtweise.

Um was genau geht es:

Am 08.12.2006 fand vor dem Amtsgericht Bonn ein Prozess gegen den Rechtsanwalt Claus Plantiko statt, der sich an diesem Tage vor Gericht wegen angeblicher Richterbeleidigung verantworten musste. Der Prozess wurde von zahlreichen Bürgerrechtlern besucht, die den Rechtsanwalt Claus Plantiko als Prozessbeobachter unterstützen wollten. Diese Bürgerechtler, die allesamt Opfer von zum Teil politisch-motivierter Justizwillkür in Deutschland geworden sind, trugen als Symbol für gewaltlosen Widerstand weisse Rosen sichtbar in den Gerichtssaal. Denn Rechtsanwalt Plantiko setzt sich seit Jahren für die politische Unabhängigkeit von Richtern ein und plädiert für die zeitlich begrenzte "Richterwahl durchs Volk", wie sie im Grundgesetz vorgesehen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland sieht Plantiko und auch die Bürgerrechtler für nicht gewährleistet, da die Richter in vielen Bundesländern von politisch-besetzten Richterwahlausschüssen bestimmt werden. Plantiko kritisiert die Justiz in Deutschland und vergleicht die heutigen Zustände in der Jusitz mit der der Nazi-Diktatur. Aus diesem Grunde unternimmt die Justiz scheinbar alles, um Plantiko juristisch "auszuschalten". Auch eine Aberkennung seines Anwaltsstatus liegt in den nächsten Wochen beim BGH zur Entscheidung an. So wurde Plantiko am 08.12.2006 wegen Richterbeleidigung zu 18.000 Euro Geldstrafe "standesgemäss" verurteilt. Einige Prozessbeobachter übergaben dem zuständigen Richter am Ende der Verhandlung kommentarlos ihre weissen Rosen als Symbol für den gewaltlosen Widerstand gegen diese nicht mehr hinnehmbare Richterwillkür und vermeintliche Arroganz der Richterschaft in Deutschland. Die heutige Weiterentwicklung in Anlehnung an die Aktivitäten der Geschwister Scholl: Nun wurde die "weisse Rose" selbst zum Flugblatt gegen Richterwillkür und Menschenrechtsverletzungen.

Am 09.12.2006 konnte man in der Kölnischen Rundschau zu diesem Sachverhalt folgendes lesen:

"Im Publikum gab es sowohl Proteste gegen das Urteil, als auch Anerkennung für die "faire Prozessführung". Und sogar zwei weisse Rosen für den Richter."

Dieses Zitat erweckte bei dem Leser der "Kölnischen Rundschau" den unmissverständlichen Eindruck, der Richter hätte für seine "faire Prozessführung" sogar zwei weisse Rosen erhalten.

Die Bürgerrechtler waren regelrecht wütend darüber, wie das Symbol für gewaltlosen Widerstand von deutschen Journalisten in dem Presseartikel vom 09.12.2006 pervertiert worden war.

Die Symbolik der "weissen Rose" als Symbol für gewaltlosen Widerstand der Geschwister Scholl mit Hilfe von Flugblättern wurde somit von der "Kölnischen Rundschau" ins Gegenteil verkehrt.

Ein Bürgerrechtler legte wegen dieser vermeintlichen Geschichtsfälschung Beschwerde beim Deutschen Presserat ein.

In der Zwischenzeit fand im März 2007 die Berufungsverhandlung gegen den Rechtsanwalt Plantiko vor dem Landgericht in Bonn statt. Wieder trafen sich zahlreiche Bürgerechtler im Gerichtssaal, wieder mit weissen Rosen. Das Urteil gegen Rechtsanwalt Plantiko konnte nicht revidiert werden. Da ihm sogar von dem Richter suggestiv eine Haftstrafe in Aussicht gestellt wurde, nahm Plantiko die Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro zwangläufig an. Nach dem Urteil fiel von einem Bürgerrechtler der Begriff "Rechtsbeuger" in Richtung Richter. Der Richter, sichtlich erbost, lies sich dann zu der wörtlichen Äußerung in Richtung Prozessbeobachter hinreissen:

"Habe ich es denn hier nur mit Vollidioten zu tun..."

"So, oder so ähnlich", dachten sich einige Prozessbeobachter, "musste es vor ca. 70 Jahren bei dem Richter am Volksgerichtshof Roland Freissler zugegangen sein". Die Prozessbeobachter tauschten ihre Adressen aus und erstatteten umgehend Strafanzeige und Strafantrag wegen Beleidigung gegen den verantwortlichen Richter, die erfahrungsgemäss von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgelehnt worden ist.

So funktioniert der vermeintliche Filz und Justizwillkür innerhalb der Justiz in Deutschland.

Über all diese Fakten war der Presserat im Rahmen der Beschwerde informiert worden. Das Einzige, was der Deutsche Presserat in Bonn am 13.09.2007 in der am 16.10.2007 eingegangenen Beschwerdeablehnungsbegründung dazu zu sagen hatte, war:

"Ein Verstoss gegen journalistische Sorgfaltspflicht ist nicht erkennbar. In dem Artikel wird lediglich festgestellt, dass der Richter zwei weisse Rosen erhalten hat. Die Frage, wofür dies geschehen ist, bleibt unbeantwortet."

Wie sich die deutsche Geschichte scheinbar wiederholt.

Erkennbare Lehren aus der Geschichte scheint der deutsche Presserat nicht zu ziehen und ermahnt noch nicht einmal zu einer unmissverständlichen Deutung von Geschichtssymbolik. Der Presserat scheint sich nicht darüber im Klaren zu sein, daß er mit der Bewertung dieses Sachverhaltes die Grundlagen für eine schleichende Geschichtsfälschung gelegt hat.

Auch in diesem Punkt scheint sich die Deutsche Geschichte zu wiederholen.

Und die Politik und die Justiz arbeiten daran, die politisch-infiltrierte Richterallmacht weiterauszubauen.

Nur noch einmal für die Leser zur Erinnerung. Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz: Alle Macht geht vom Volke aus

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