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Sonstiges: ReligionWeihnachten (III): Die Festtage …

Foto: - © Stefan Bayer, Pixelio.de
Dennoch wirkt auch heute noch etwas Heidnisches mit in das christliche Brauchtum des Weihnachtsfestes hinein. So heißt das Weihnachtsfest im skandinavischen Raum auch „Jul“. Die genaue Bedeutung dieses altnordischen Wortes ist nicht bekannt. Ursprünglich aber war es die Bezeichnung für das germanische Winterfest. Aus diesem Grund haben auch die Nazis im Dritten Reich versucht das Julfest in Deutschland wieder populär zu machen.
Das heutige bürgerliche Weihnachtsfest, so, wie wir es mit dem verbundenen Brauch des Schenkens kennen, hat sich erst ganz allmählich in den letzten Jahrhunderten herauskristallisiert. Für uns in Deutschland besteht Weihnachten heute aus drei Tagen: Heiligabend, 1. Weihnachtstag und 2. Weihnachtstag.
Zum ersten Teil über die Adventszeit hat sich eine teils obskure Diskussion in den Kommentaren ergeben, bei der es um die Frage ging, ob man am Heiligabend Fleisch essen darf oder nicht. Amüsant wird es dann, wenn einer der Kommentatoren zuerst strikt und generell behauptet, dass an Heiligabend „kein Fleisch“ gegessen werden darf und dies dann in einem späteren Kommentar quasi widerruft und das Gegenteil behauptet. Dann wird es später auch noch so dargestellt, als gelte dieses Verbot des Fleischessens nur in Polen. Interessant auch, wenn jemand sagt, dass an Heiligabend kein Fleisch gegessen werden darf aber Kartoffelsalat mit Würstchen ein typisch deutsches Heiligabendgericht sei. Würstchen sind also kein Fleisch?
Generell sei zu diesem Thema anzumerken, dass es sicherlich im Einzelnen unterschiedliche Bräuche gibt. So werden in Litauen, wo Heiligabend „Kucios“ heißt, traditionell zwölf Speisen zubereitet. Nach Einbruch der Dämmerung versammeln sich die Familien zum Essen um den mit diesen zwölf Speisen reichlich gedeckten Tisch. Und hier darf keine der Speisen Fleisch oder Milchprodukte enthalten.
Es ist doch immer so, dass ein solches „Verbot“ immer nur bedingt Gültigkeit hat, nämlich für den Kreis, für den es aufgestellt wurde. Also kann es kein generelles „Verbot“ zum Fleischessen an Heiligabend geben. Genauso wenig für Karfreitag. Was schert einen Atheisten, ob die Christen an Karfreitag Fleisch essen oder nicht? – Rein gar nichts. Und zudem: Ich für mein Teil lasse mir nicht das Fleisch essen verbieten – ich passe mich da höchstens einmal den Geflogenheiten an, wenn ich irgendwo zu Gast bin und man das dort so handhabt.
Der Heiligabend ist übrigens kein vollwertiger Feiertag. Heute gilt im Geschäftsbereich die Regel dass dieser Tag ein halber Werktag (Arbeitstag) und ein halber Feiertag ist. Bei einem üblicherweise 8-Stunden-Arbeitstag müsste man also am Heiligabend vier Stunden arbeiten, während die restlichen vier Stunden als Feiertag bezahlt werden. Während die Geschäfte an Heiligabend bis Mittags geöffnet sind, arbeiten die Firmen in der Regel nicht und rechnen dafür einen halben Urlaubstag. Wo jedoch gearbeitet wird, besteht dann auch kein Anspruch auf Urlaub. Das liegt immer in der Ermessenssache des Chefs. Gleiches gilt übrigens für Silvester.
Für viele ist der nachmittägliche Tagesablauf immer wieder der Gleiche: Messe bzw. Gottesdienst, Abendessen, Bescherung. Die Bescherung ist natürlich besonders für die Kinder interessant und lang ersehnt. Jetzt endlich gibt es die Geschenke. So jedenfalls ist es der am meisten verbreitete Brauch. In einigen Familien gibt es die Bescherung aber auch erst am Morgen des 1. Weihnachtstages. So war es auch früher bei uns üblich. Da waren wir als Kinder immer traurig, wenn die anderen ihre Geschenke schon am Heiligabend bekamen. Und es hat lange gedauert, bis wir Kinder unsere Eltern dazu bringen konnten, dass die Bescherung auch bei uns am Heiligabend stattfindet.

Foto: © Markus Meier-Hans, Pixelio.de
Das Weihnachtsfest, mancherorts auch heiliges Christfest genannt, ist das Fest der Geburt von Jesus Christus. Heute wird es sowohl non Christen als auch von Nichtchristen meistens als bürgerliches Familienfest gefeiert. Auf jeden Fall ist es auch ein Fest der Besinnung und der Ruhe.
Zum Weihnachtsfest gehört einfach auch der Weihnachts- oder Christbaum dazu. Das richtige Flair bekommt dieser natürlich erst mit echten Kerzen. Allerdings sollte man aus Sicherheitsgründen doch lieber eine Lichterkette nehmen – vor allem, wenn kleine Kinder zugegen sind. Jedes Jahr verursachen echte Kerzen im Weihnachtsbaum immer wieder kleine und große Brände mit manchmal verheerenden Folgen.
Ich erinnere mich, dass wir einmal als Kinder in der Wohnung herumgetobt sind und dabei den Weihnachtsbaum umgestoßen haben. Dieser stand unmittelbar vor dem Fenster – und dazwischen diese große Nylon-Gardine. Und genau dahinein fiel der Baum – natürlich mit all seinen brennenden Kerzen. Die Gardine stand sofort in hellen Flammen. Wäre unser Vater nicht zufällig, in dem Moment als der Baum kippte, ins Zimmer gekommen und die Gardine heruntergerissen und ausgetreten, wer weiß, wie das geendet hätte…
Seit diesem Moment hat es bei uns nie wieder echte Kerzen im Weihnachtsbaum gegeben. Unmittelbar nach diesem Ereignis fuhr der Vater los und besorgte eine elektrische Licheterkette.
Wer also nicht auf echte Kerzen verzichten möchte, der sollte zumindest äußerste Vorsicht walten lassen und für den Fall des Falles gewappnet sein. Das heißt, es sollte ein gefüllter Wassereimer (besser noch ein Feuerlöscher – ein kleiner Autolöscher tut’s ja schon) parat stehen. Besser ist besser und schließlich möchte die Feuerwehr auch Weihnachten feiern und nicht zum Einsatz müssen.
Foto: © weberje, Pixelio.de
Wer meldet den Brand (oder auch Unfall)? Wo ist der Einsatzort (Ort, Straße, Hausnummer, Wohnung)? Was ist passiert (z.B. Zimmerbrand)? Ist jemand verletzt (wenn ja so genau wie möglich beschreiben)?
Beenden Sie das Gespräch erst, wenn es von der Einsatzleitstelle bestätigt wird, denn diese könnten noch spezielle Rückfragen haben, die unbeantwortet blieben wenn Sie zu früh auflegen. Das könnte sich verzögernd auf die Rettungsmaßnahmen auswirken.
Weihnachten kann aber auch schön und vor allem lustig sein. Ich erinnere mich da immer wieder gerne an einen Samstagabend vor Weihnachten, der schon etliche Jährchen zurückliegt, als ich mit ein paar Freunden in einem griechischen Lokal zum Essen war. Einer meiner Freunde hatte einen riesengroßen Vollbart. Nun saß am Nachbartisch eine Familie mit einem kleinen Jungen, der vielleicht gerade einmal sechs Jahre alt gewesen sein mag. Er starrte schon die ganze Zeit wie gebannt zu uns herüber. Schließlich fasste er sich ein Herz, stand auf und kam zu uns an den Tisch. Genau musterte er meinen Freund mit seinem Vollbart. Dann fragte er plötzlich: „Onkel, bist du der Weihnachtsmann?“ Während die Eltern des Jungen weihnachtlich rot im Gesicht anliefen, kamen wir aus dem Lachen nicht mehr heraus. Ist klar, seitdem hat mein Freund seinen Spitznamen weg…
- Wann ist Weihnachten?
- Weihnachten (I): Adventszeit – Vorbereitung auf die Ankunft des Herrn
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- Was schenke ich zu Weihnachten? – Geschenkgutscheine und ihre Tücken
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Kommentare
Der Artikel von Alex Mais gefiel mir auch gut.




Diese Bestimmungen können allerdings regional unterschiedlich sein. In der bekannten "Katholischen Moraltheologie" von Heribert Jone wird logischerweise auf die Besonderheiten von Deutschem Reich, Österreich und Schweiz eingegangen.
Einige sehr hohe kirchliche Feste haben "Vigiltage", d.h. am Tag vor dem eigentlichen Fest ist eine eigene Liturgie, die sich auf das morgige Fest bezieht.
An solchen Vigiltagen können auch Fasten- resp. Abstinenzvorschriften bestehen. Heiligabend nun ist der Vigiltag von Weihnachten.
Im Deutschen Reich gilt dann nur das Fastengebot
In Österreich und der Schweiz gelten sowohl Fastengebot als auch Abstinenzgebot.
Fasten und Abstinenz hören z.B. an den Sonntagen auf. Wenn also der 24.12. ein Sonntag ist, bestehen diese Verpflichtungen nicht.
An sich ist zudem jeder Freitag ein Abstinenztag; fällt aber ein hoher Feiertag (z.B. - wie in diesem Jahr - Weihnachten) auf den Freitag, besteht deshalb ebenfalls keine Verpflichtung.