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Sonstiges: Tipps & TricksKreditkartenmissbrauch – Wer haftet?

Plastikgeld im Internet ein Risiko? Foto www.pixel
Grundsätzlich haftet man nicht für den Mißbrauch der Kreditkartendaten!
Die Betroffen können erst einmal aufatmen. Für den Mißbrauch der Kreditkartendaten kann man nicht haftbar gemacht werden. Dennoch gibt es Dinge, auf die in jedem Fall geachtet werden muss, wenn man seine Interneteinkäufe mit der Kreditkarte bezahlt. Man sollte darauf achten, dass die Abwicklung der Bezahlung über eine SSL - Verschlüsselung erfolgt. Dieses System gilt als sehr sicher. Erkennen kann man die Verwendung des Verfahrens an einem gelben Vorhängeschloss, welches unten rechts im Browser eingeblendet wird. Zusätzlich steht in der Adresszeile des Browsers an Stelle von http:// https://. Dieses Verfahren schützt sehr gut vor dem ungewollten Ausspähen der Kreditkartendaten. Natürlich schützt dieses System nur die Übertragung Ihrer Daten zu dem Verkäufer. Vor solch einem Zwischenfall wie bei www.kartenhaus.de kann dieses Verfahren nicht schützen.
Momentan läuft die Bezahlung von Leistungen im Internet wie folgt ab. Der Verkäufer verlangt vom Käufer die Angabe von Daten wie Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Name des Besitzers. Diese Daten sind keinesfalls geheim. Sie befinden sich frei ersichtlich auf der Kreditkarte aufgedruckt. Auf die Legitimationsprüfung per Unterschrift und oder PIN wird verzichtet. Und damit trägt der Verkäufer auch das Risiko des Mißbrauchs. Der Verkäufer kann nicht feststellen, ob er wirklich ein Geschäft mit dem Karteninhaber oder mit einem Dritten, welcher sich die Kreditkartendaten erschlichen hat, abschließt. Somit erklärt sich auch der Umstand, dass man für den Mißbrauch der Kreditkartendaten nicht haftet, da das Risiko beim Verkäufer liegt. Er verzichtet ja auf die Legitimationsprüfung. Die Daten wie PIN und Unterschrift wurden beim zuvor genannten Vorfall ja auch nicht gespeichert, da kartenhaus.de diese Daten beim Kauf auch nicht verlangt hat und somit auch nicht gespeichert wurden.
Was passiert im Mißbrauchsfall?
Wer auf seinem Kontoauszug eine zweifelhafte Abbuchung bemerkt, sollte dieser widersprechen und von der Bank die Rückbuchung verlangen. Das kann man zunächst mündlich erledigen, sollte es jedoch zusätzlich schriftlich nachreichen. Die Bank wird dann den Verkäufer auffordern, die beim Kauf getätigte Legitimation nachzuweisen. (z.B. den Kartenbeleg). Da der das bei der bislang praktizierten Zahlweise nicht kann, muss die Bank das Geld an den Geschädigten zurück überweisen. Es sei denn, sie könnte dem Geschädigten nachweisen, dass er – wie es im Juristendeutsch heißt – schuldhaft irgendwelche Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das wird ihr in der Regel schwer fallen, denn die verwendeten Daten, wie Kreditkartennummer, Name und Ablaufdatum sind nicht geheim. Jedem Händler, bei dem die Kreditkarte jemals benutzt wurde, sind sie bekannt. Als Geschädigter muss man noch nicht einmal beweisen, dass man es nicht war. Das kann die Bank selbst über ihre AGBs nicht verlangen. Den Beweis, dass der Kunde - und nicht jemand anders - die Weisung erteilt hat, muss die Bank führen, und nicht andersherum.
Letztendlich Verbraucherfreundliches Fazit!
Man haftet nicht für eventuell gestohlene Daten! Das Bezahlen mit Kreditkarte, zum Beispiel bei Internet-Geschäften stellt für den Verbraucher kein Haftungsrisiko dar. Anders sieht das beim Händler beziehungsweise Verkäufer aus. Er trägt das volle Risiko und bleibt im schlimmsten Fall auf der Forderung der Bank sitzen. Das wird sich erst mit der weitgehenden Einführung von elektronischen Erkennungszeichen wie der digitalen Signatur ändern. Dann kann sich auch der Internet-Kunde ausweisen und gegenüber dem Händler legitimieren.
Muss ich meine Kreditkarte sperren lassen?
Man muss es nicht unbedingt, da ja, wie erwähnt, keine Haftung bei Mißbrauch besteht. Um aber Ärger und Aufwand aus dem Weg zu gehen, raten Verbraucherschützer dazu, die Karte sperren zu lassen und eine neue zu beantragen. Denn es kommt oft vor, dass noch Jahre später versucht wird, mit gestohlenen Kreditkartendaten anderer Personen zu bezahlen.
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