Navigation
Login
Noch kein Mitglied?
Registriere dich jetzt.
Passwort vergessen?
Jetzt ein neues Passwort zuschicken lassen.
OZ24 Archiv
Neueste Artikel
· Das Gerangele um den...
· Hertha BSC und die 1...
· BER - Vorfreude, sch...
· Tomaten 2012
Letzte Kommentare
· Na bitte, die Politi...
· Potzusteller hat vol...
· Umrisse einer neuen ...
· Edeltraud Zeiger, 01...
· Mal in den §415 (Ink...
· Es gibt ja verschied...
· Happy birthday, Adel...
· "private Gelder vers...
· Ja, Alex Mais, ich h...
Artikel der Woche
Artikel des Monats
Aktivste Autoren
Rund um OZ24
· Lizenz
· Pressecodex
· Kommentarregeln
· Forenregeln
· Teilnahmebestimmungen
· Datenschutz
· FAQ (Häufige Fragen)
Unterstütze OZ24
Suchen
Politik: Recht & Co.Verzwickte Situationen im Straßenverkehr – Kennen Sie sich aus?

Grafik: © Axel Ertelt
Scheinbar weit verbreitet ist die Ansicht, dass Fahrzeug B als erster den Einmündugsbereich passieren darf. Aber darf Fahrzeug B dies in der nachstehend geschilderten und in der Grafik dargestellten Situation wirklich?
- Fahrzeug A will geradeaus fahren, hat aber das von rechts kommende Fahrzeug C, welches nach links abbiegen will.
- Fahrzeug C wiederum hat ebenfalls ein von rechts kommendes Fahrzeug, nämlich Fahrzeug B, das ebenfalls links abbiegen will.
- Fahrzeug B wiederum hat zwar kein von rechts kommendes Fahrzeug, dafür aber den Gegenverkehr, der geradeaus will.
Wie also sieht die Rechtslage in dieser Situation, wie in der Grafik dargestellt, aus? Darf B als erster fahren? Was sagen die Experten? Frau Waltraud Watzlawik von der Abteilung Verkehrsrecht der Juristischen Zentrale des ADAC in München nahm in einer Email vom 6.11.2009 an den Verfasser dazu wie folgt Stellung (die in Klammern gesetzten Buchstaben für die Fahrzeuge habe ich zum besseren Verständnis eingefügt):
„An Kreuzungen und Einmündungen mit bestehender ‚rechts vor links’ - Regelung kann es hinsichtlich der Vorfahrtsfrage zu Missverständnissen kommen, wenn sich aus verschiedenen Richtungen gleichzeitig Fahrzeuge nähern und dabei der von äußerst rechts Kommende als Linksabbieger gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig ist.
Der Linksabbieger (= B), der niemanden von rechts kommend hat, darf in diesem Fall zwar als erster losfahren, zunächst aber nur soweit, dass der entgegenkommende Geradeausverkehr (= A) ausreichend Raum zu Durchfahrt hat.
Danach darf dann das in der "rechts vor links" - Reihenfolge zweite Fahrzeug (= C) die Kreuzung überqueren, sodann das in dieser Reihenfolge dritte Fahrzeug (= A), also der dem Linksabbieger (= B) entgegenkommende Geradeausfahrer (= A).
Als letzter darf dann der Linksabbieger (= B) seinen Abbiegevorgang fortsetzen.“
Also im Klartext: Den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich darf Fahrzeug C als erstes passieren, danach Fahrzeug A als zweites und erst dann, als letztes Fahrzeug das Fahrzeug B. Hätten Sie es gewusst?
Allerdings kann es, situationsbedingt auch Ausnahmen geben. Dazu der ADAC in der Email weiter: „Etwas anderes gilt, wenn wegen der Verkehrsdichte, wegen der Größe der Fahrzeuge oder wegen der baulichen Gestaltung der Kreuzung die zuvor gemäß § 8 Abs. 1 StVO (Vorfahrt) und § 9 Abs. 3 StVO (Linksabbiegen) beschriebene Überquerungsreihenfolge nicht möglich ist. Dann ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Fahrzeugführer über Vorfahrt, Wartepflicht und Reihenfolge der Querung durch Handzeichen verständigen.“
Grafiklegende: Eine verzwickte Verkehrssituation. Wer hat Vorfahrt bei Rechts-vor-Links-Regelung? Grafik: © Axel Ertelt.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann nehmen Sie sich bitte die Zeit den Artikel auf einem oder mehreren der oben angegebenen Bookmarkportalen zu speichern, oder teilen Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar mit.
Schreiben Sie selber gern, dann melden Sie sich doch an und werden Autor bei Onlinezeitung24.de.
Kommentare
Ein typisch deutsches Problem, in der Praxis winkt man sich zu oder nimmt die Lichthupe. Kein Problem. Man kann auch mal auf seine Vorfahrt verzichten.
ooops, ich hätte da keinen blassen Schimmer gehabt, aber ich mach ja erst noch meinen Führerschein.


