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Politik: Politische MeinungWenn Altbewährtes verkompliziert wird
Foto: © Matthias Balzer, Pixelio.de
Da fallen einem doch gleich wieder etliche Beispiele aus der Politik ein. Als man vor ein paar Jahren an einem neuen Bestattungsgesetz für NRW bastelte, hieß es zuvor auch: Alles wird einfacher. Was war wirklich? Seit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes im Jahre 2003 müssen alle Überführungen von Verstorbenen (sogar die Überführung einer Urne mit der Totenasche), die von einem Ort in einen anderen gemacht werden beim zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Das gab es vorher nicht und bedeutet nun sicherlich keine Vereinfachung. Im Gegenteil: Es ist ein deutlicher Mehraufwand für die Bestatter und Behörden.
Da kann es bei einer Feuerbestattung schon einmal zu drei solcher Meldungen kommen:
- Überführung vom Krankenhaus in Ort A nach dem heimischen Friedhof in Ort B zur Trauerfeier (Meldung ans Ordnungsamt in Ort A).
- Überführung vom heimischen Friedhof in Ort B zur Einäscherung im Krematorium in Ort C (Meldung ans Ordnungsamt in Ort B).
- Überführung der Urne vom Krematorium in Ort C zurück zur Beisetzung auf dem heimischen Friedhof in Ort B (Meldung ans Ordnungsamt in Ort C).
Bevor nun jemand einwendet: Das heißt doch gar nicht Ordnungsamt, sondern… In den verschiedensten Bundesländern gibt es auch unterschiedliche Bezeichnungen für dieses Amt. So wird es in unserer Gegend auch schon mal als „Amt für öffentliche Ordnung“ betitelt. Das passt dann doch auch viel besser zur „Agentur für Arbeit“.
Auch ansonsten verspricht man uns – besonders häufig vor einer Wahl – immer wieder, dass alles einfacher werden soll. Doch wer glaubt so etwas heute noch? Zu oft werden Versprechen nicht eingehalten. Zu oft basteln völlige Laien an Themen, von denen sie keinen blassen Schimmer haben. Empfehlungen von den Experten und Fachleuten der Fachverbände bleiben auf der Strecke. Da ist es so, als wolle der Metzger dem Bäcker vorschreiben wie er sein Brot backen muss. – Schuster, bleib bei deinem Leisten…
Kommen wir auf die Namensgebung zurück. Wenn alles komplizierter werden muss, warum nennen wir dann nicht auch andere Firmenbezeichnungen um? So könnte aus der Auto- bzw. KFZ-Werkstatt die „Werkstatt für Auto-/KFZ-Reparaturen“ werden. Aus dem Beerdigungsinstitut wird dann das „Institut für Beerdigungen“ oder auch „Institut für Bestattungen“, aus der Apotheke wird das „Fachgeschäft für Medikamente“ und vielleicht wird dann auch mal die OnlineZeitung24 in „Zeitung24 für Onlineleser“ umbenannt. Da würden sicherlich so manche Stilblüten raus hervorgehen – obwohl, das „Institut für Bestattungen“ hört sich da eigentlich gar nicht so schlecht an…
Fotolegende: Aus dem „Arbeitsamt“ wurde die „Agentur für Arbeit“. Foto: © Matthias Balzer, Pixelio.de.
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Kommentare
- inhaltloser Kommentar nur Beleidigung anderer Poster Gelöscht von Argusauge am 28.10.2009 20:21:27.
Maybritt Illner. Was mich immer daran nervt, dass man den
Gegner gar nicht ausreden lässt und ihm einfach ins Wort fällt.
Du siehst, hier fehlt die Lobby der Bestatter, die auf Gesetze und Verordnungen Einfluß nimmt... - kleiner Scherz, mit ernstem Kern.
Der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) in Düsseldorf haben dies aus der Praxis heraus versucht, ebenso dessen Landesverbände bei den einzelnen Bundesländern, von denen die meisten ebenfalls neue Bestattungsgesetze in den letzten paar Jahren bekamen. Leider waren all diese Bemühungen nur von mäßigem Erfolg gekrönt.
Paradox ist ja auch, dass jedes einzelne Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz „basteln“ darf anstatt das mal bundeseinheitlich zu regeln. Aber die „Bundesebene“ wälzt inzwischen ja immer mehr auf die „Landesebene ab. So auch mit dem neuen Personenstandsgesetz, das seit dem 1.1.2009 in Kraft ist. Bis zum 31.12.2008 kostete beispielsweise generell und bundesweit die erste Sterbeurkunde 7 Euro und jede weitere 3,50 Euro (Ausnahmen die gebührenfreien für Friedhof und Sozialversicherungszwecke). Seit dem 1.1.2009 „darf“ jedes Bundesland diese Gebühr selbst bestimmen, was zu unterschiedlichen Preisen führt – von 10 Euro für die erste und 5 Euro jede weitere bis zu 12 Euro PRO Urkunde…
Ja, das ist völlig korrekt und der „Normalfall“. Ein gutes Bestattungsunternehmen holt die Urne aber am Krematorium ab. Je nach Entfernung zum Krematorium kann dies aber auch mit höheren Kosten als der Versand verbunden sein. Deshalb sollte ein guter und seriöser Bestatter dies auch im Vorfeld mit den Angehörigen besprechen und gegebenenfalls auch auf die höheren Kosten hinweisen. Die Entscheidung liegt dann bei den Angehörigen.
Auch wenn Verstorbene (erst recht die Totenasche) nach rechtlichen Gesichtspunkten kein Mensch, sondern nur noch eine Sache ist, ist es natürlich pietätvoller und m. E. auch ethisch richtiger die Urne zu überführen und nicht durch die Post (oder einen anderen Paketdienst) befördern zu lassen. Allerdings können da auch extrem hohe Kosten anfallen, wenn z. B. ein Bestatter aus München die Urne zur Seebestattung an die norddeutsche Küste überführt. Natürlich würde dies wohl jeder Bestatter machen, aber wollen und können die Angehörigen eine solche Überführung dann auch bezahlen?
Schönes Bild. - Ich hätte ja jetzt eher gesagt: "...als wolle der juristische Laie und Nichtakademiker dem Verfassungsrechtler vorschreiben, wie er die Verfassung auszulegen habe..."
Auch ein schöner Vergleich…
Ich habe die Smilies im vorstehenden Kommentar deaktiviert
- Hinweis Geändert von Argusauge am 30.10.2009 12:42:51.
Mir hat einmal ein Hinterbliebener ganz erschüttert berichtet, daß nach dem Tod eines Familienangehörigen die Asche aus dem Krematorium per Postpaket [i]an ihn gelangte. Kann das denn stimmen?[/i]
Hervorhebungen von mir...
Habe vorhin dieses „an ihn“ ganz übersehen. Ich habe jetzt nicht alle Ländergesetze im Kopf und kann deshalb nur für NRW zu diesem „an ihn“ Stellung nehmen.
Zwar lässt das neue Bestattungsgesetz für NRW die Herausgabe der Urne an die Angehörigen zu, doch sind sich alle Krematorien in NRW (kenne da keine Ausnahme, die es aber vielleicht geben mag) einig dies nicht zu machen. Das wiederum hängt mit dem bundeseinheitlichen „Bestattungszwang“ zusammen, der auch für die Totenasche (also Urnen) gilt.
Was da wiederum für Stilblüten raus hervorgehen, das habe ich mal hier geschildert.
Nun kommen bei uns in der Regel zwei Krematorien in Betracht:
- Lüdenscheid = ca. 16 km
- Hagen = ca. 26 km
Dafür berechne ich 36 Euro (egal welches der beiden Krematorien). Dies sind die Kosten, die die Krematorien durchschnittlich für einen Urnenversand nehmen. Das wird dann den Angehörigen also nicht teurer.
Dies deckt zwar nicht die Kosten (Arbeitszeit ist da schon je nach Krematorium 1 bis 1,5 Stunden plus Autokosten), denn dieser Betrag beinhaltet auch bereits den Mehrwertsteueranteil...
Das mache ich wegen der Pietät. Wie es die Kollegen handhaben - mit der Preiskalkulation hierfür, kann ich nicht beurteilen. Die wenigsten dürften es aber vermutlich für diesen Preis machen.
Auch hat sich in den letzten 20 Jahren einiges an der Einstellung der Bevölkerung geändert. So habe ich beispielsweise gerade bei der jungen Generation festgestellt, dass diese lieber zur Abholung tendieren...




Ähnlich ist es ja auch bei Rechtsproblemen oder Verfassungsfragen, dort fühlen sich auch viele berufen, die es offensichtlich nicht sind.