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Medien: LeuteDie Subjektivität eines Hans Leyendecker

Hans Leyendecker (mitte) am 16.06.2007 beim NDR Fo
Die oben genannten vier Affären, die Leyendecker aufgedeckt hat, betreffen alle das politische Umfeld von CDU, CSU und der FDP.
Im September 2002 wurde seine TV-Dokumentation "Maulkorb für den Staatsanwalt" in der ARD gesendet, die die politische Lenkung von Staatsanwaltschaften aufdeckte und die Willkürlichkeit der staatsanwaltschaftlichen Arbeit offenlegte. In dieser ARD-Dokumentation, die Leyendecker zusammen mit dem Journalisten Christoph Maria Fröhder herstellte, wurde unter anderem die von angeblich politisch-motivierten Staatsanwälten eingeleitete Rufmordkampagne gegen das GRÜNEN-Aushängeschild Joschka Fischer kritisiert, der in früheren Jahren als autonomer Demonstrant mit Steinen auf Polizisten geworfen haben soll. Parallel wurde in der "Maulkorb"-Sendung das CDUgeführte hessische Justizministerium rund um Volker Bouffier und Roland Koch heftig kritisiert und angeprangert. Nicht nur, weil ich die bis heute andauernden rechtsstaatlich höchstbedenklichen Machenschaften des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaften in Hessen ebenfalls durch Beweise bestätigen kann, soll das nicht der Kritikpunkt an der Leyendeckers journalistischer Arbeit sein.
Die Kritik richtet sich vielmehr gegen die offensichtlich politisch einseitig-gefärbte Recherchearbeit bei Leyendeckers investigativen Journalismus. Meine Recherchen belegen, daß Leyendecker grundsätzlich zu Gunsten von ROTGRÜN ermittelt und parallel gegen die Parteien von CDU/CSU und FDP.
Es ist in meinen langjährigen Recherchen nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo Hans Leyendecker "Unregelmässigkeiten" aufdeckt hat, die das ROT-GRÜNE-Bündnis in enormen Misskredit gebracht hätte. Seit 1982 - Helmut Kohl hatte bekanntlich als Bundeskanzler im März 1983 die Macht in Deutschland übernommen - recherchiert Leyendecker im politischen Umfeld, aber scheinbar immer nur zum Schutz der rotgrünen politischen Gruppierung. Und kurz nachdem sich im Jahre 1998 die politische Stimmung in Deutschland wieder zu ROTGRÜN gewandelt hatte, deckte Leyendecker im Herbst 1998 die "CDU-Spendenaffäre" auf.
Diese politisch-gefärbten Recherchen ziehen sich wie ein, im wahrsten Sinne des Wortes, "roter Faden" durch die journalistische Arbeit von Hans Leyendecker. Nach meinem Journalismusverständnis hat das nicht viel mit objektiven investigativen Journalismus zu tun und stellt die journalistische Glaubwürdigkeit von Hans Leyendecker mehr als in Frage. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass Leyendecker als einer der "Macher" der Journalistenvereinigung "Netzwerk-Recherche" von Institutionen wie GREENPEACE, dem BUND und der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung finanziell unterstützt wird. Übrigens: Sein Kollege Christoph Maria Fröhder, mit dem er die "Maulkorb"-Sendung gedreht hatte, gehört auch der Journalismusvereinigung "Netzwerk-Recherche" an.
Im Rahmen der BND-Affäre rund um den Deutschtürken Murat Kurnaz sorgte Leyendecker auch zusammen mit anderen Journalisten dafür, dass entlastendes Material über den SPD-Bundesaussenminister Steinmeier u.a. in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG veröffentlicht worden ist. Mitglieder des BND-Untersuchungsausschusses im Bundestag kamen dann am 02.08.2007 in der ARD-Tagesschau zu der, so wörtlichen, Erkenntnis:
"Im BND-Untersuchungsausschuss sind ganz gezielt vor allem von der SPD-Fraktion Interna an die Öffentlichkeit gegeben worden mit dem Ziel, das Verhalten des damaligen Kanzleramtsminister Steinmeier in einem besseren Licht erscheinen zu lassen."
Und Hans Leyendecker war mittendrin, statt nur dabei...
Wer also der Meinung ist, sich das Buch von Hans Leyendecker "Die grosse Gier" kaufen zu müssen, sollte nun wissen, mit welcher politischen Weltanschauung Hans Leyendecker das Buch geschrieben hat.
Leyendecker ist m.E kein Synoym für "investigativen Journalismus", sondern der Inbegriff von Journalismus, der einer ganz bestimmten politischen Lobby zu arbeitet. Dieses einseitig-politischgefärbte Verständnis von journalistischer Tätigkeit ist grundsätzlich, unabhängig von der politischen Farbgebung, an der Person Leyendecker als Journalist zu kritisieren. Die Glaubwürdigkeit von Hans Leyendecker als Journalist dürfte aufgrund der nachweisbaren Einseitigkeit seiner politischen Recherchen in Frage zu stellen sein.
Am 1. März 2007 habe ich Hans Leyendecker bei einer Verstaltung der "Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte" in Frankfurt vor ca. 200 Zuhörern öffentlich gefragt, warum er den von ROTGRÜN eingefädelten politischen Schwindel mit thermischen Solaranlagen nicht öffentlich macht und er offenlegt, daß seit 1998, als ROT-GRÜN die Bundestagswahl gewonnen hatte, ein solarkritisches Gutachten von der Justiz in NRW unterschlagen wird, damit der "solare Effizienz Schwindel" in Deutschland mit der Bevölkerung weiterhin abgezogen werden kann. Die Beweise für meine Behauptungen könne ich ihm allesamt vorlegen. Er und Chefredakteur Klaus Ott seien seit mehreren Monaten über die Fakten informiert worden. Er argumentierte damals mit Arbeitsüberlastung und gegenwärtig anderen Themenschwerpunkten und Leyendecker verschwand nach der Veranstaltung kommentarlos durch einen Seitenausgang ohne bis heute meine Behauptungen öffentlich zu machen, geschweige denn meine Behauptungen auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
So funktioniert in Deutschland die Verfolgung von politischen Zielen mit Hilfe eines scheinbar politisch einseitig ausgelegten investigativen Journalismus und Leyendecker ist der Inbegriff rotgrüner politischer Lobbyarbeit.
***
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Kommentare
Bitte verzichten Sie doch auf Beschimpfungen, sonst müsste ich wegen der Ausgewogenheit Sie ebenfalls mit einem Schimpfwort bedenken.
Ich habe Ihren Kommentar gelesen, aber ich kann mir keine Meinung dazu bilden. 1. Haben Sie denn gegenüber Herrn Hoffmann Ihre Ansprüche von 64.000,00 DM gerichtlich geltend gemacht? 2. Hat der Architekt sein Honorar gerichtlich geltend gemacht?
Also gut, ich nehme das Schimpfwort zurück.
Nur verstehe ich nicht, das Sie, eine solch einseitige Berichterstattung seitens R. H. akzeptieren und mit halbwissen oder Unwissenheit kommentieren. Fragen Sie doch einmal Hr. H. nach den kompletten Unterlagen zu seinem Fall.
Falls er Ihnen diese nicht gibt, dürfen Sie alle Akten gerne von mir haben. Wenn Sie diese gelesen haben, wird Ihnen die Kausalität klar.
Mit sonnigen Grüßen
GB
Fragen Sie doch
"...GB hat für sich die Reißleine gezogen, indem er den ersten Satz seiner ersten Werbeanzeige entfernt hat. Dieser lautete: "Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer". Hätte er den Satz nicht entfernt, wären wahrscheinlich noch viel mehr Schadensersatzklagen auf ihn zugekommen, die ihn leicht die Existenz hätten kosten können..."
Was ist an dieser Werbeaussage falsch? Hier wird nichts falsches behauptet, schon gar nicht etwas Schadensersatzansprüche rechtfertigt.
"Dass Herr Hoffmann getäuscht wurde, daran gibt es eigentlich keinen Zweifel. "
Das ist Ihre Meinung. Ich schließe mich GB an. Sie sollten die gesamten Unterlagen prüfen und sichten.
"Die Solarbranche hat sich aus dem Dilemma herausgewunden - das habe ich verschiedenen Forenbeiträgen entnommen - indem sie den Begriff "Brauchwasser" umdefiniert hat. Brauchwasser soll nach der Definition der Solarbranche nicht mehr Heizungswasser sein. Alle anderen bezeichnen Heizungswasser aber noch als Brauchwasser. Wie kommt die Solarbranche dazu, eine allgemein gültige Definition zu ihrem Nutzen zu ändern? Das muss einen doch wirklich stutzig machen."
Der Begriff Brauchwasser wird in der Heizungsbranche eigentlich gar nicht verwendet, schon gar nicht im Zusammenhang mit Heizung. Der Begriff Brauchwasser hat sich nach und nach etabliert und war sicher keine Erfindung der Solarbranche, um über irgendwelche Effizienzen o.ä. hinwegzutäuschen. Das ist ein Märchen.
"...Zweitens, wenn es nicht messbar war, wie wurden dann die 60-70 % Wärmegewinnung in der Werbeanzeige von GB gemessen? Konnte der Wert durch eine Messung ermittelt werden, oder wurde der Wert willkürlich zur Werbung eingesetzt?..."
Fakt ist, dass man mit einer Solaranlage zur Warmwassererzeugung ( für Brauchwasser, Trinkwarmwasser oder wie Sie das auch immer nennen mögen) etwa im Jahr 60-70 % der Energie einsparen kann, die dafür aufgebracht werden müßte.
"Eine Erklärung dafür könnte sein: Die Solarbranche wurde mit Subventionen in Milliarden-Euro-Höhe gefördert. Subventionieren bedeutet, es wurden Steuergelder locker gemacht. Das heißt, es gab Politiker, die Steuergelder in Milliardenhöhe für diese spezielle Wirtschaftsbranche bewilligt haben. Das kann viel Gutes bewirken, aber auch viel Schlechtes. Auf jeden Fall kann man mit soviel Geld eine gigantische Informationskampagne in Gang setzen, um das Vorurteil, das 1996 offenbar bestand, auszuräumen, "Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer"."
Die Solarbranche (Solarthermie) wurde mit Milliarden überhaupt nicht subventioniert. Es gab lediglich einen festen jährlichen Satz, der im niedrigen Millionenbereich lag. Das war auch keine Förderung für die Firmen, sondern Fördergelder für die Kunden. War das Geld alle, dann war die Förderung für das jeweilige Jahr ersteinmal gestorben. Also nix mit zig Milliarden. Das ist auch so ein Märchen.
Also Frau Orlean. Bitte erstmal schlau machen, bevor Sie solche Dinge verbreiten!
Um zum Kern zurückzukehren: Es ist weiterhin nach dem Grund zu suchen, warum ein Richter bereit war, in diesem Prozess ein Verbrechen zu begehen. Jemanden unbegründet und willkürlich in eine psychiatrische Verwahrung zu schicken, ist ein Verbrechen. Hätte Herr Hoffmann nicht einen guten Anwalt gehabt und gute Freunde, säße er jetzt in einer psychiatrischen Anstalt. Es war der kriminelle Versuch, einen Menschen zu zerstören.
Das ist mein letzter Kommentar hier in diesem Artikel. Ich erwarte nicht, dass Sie oder Ihr Freund GB hier öffentlich eingestehen, dass GB, sein Anwalt und der Richter wie auch die Richterkollegen, entschieden über das hinausgegangen sind, was unser Rechtsstaat als Recht versteht.
Sehr geehrte Frau Orlean,
Ihnen mag Unrecht widerfahren sein, das rechtfertigt jedoch nicht alle Richter und Rechtsanwälte als Verbrecher zu titulieren.
"Jemanden unbegründet und willkürlich in eine psychiatrische Verwahrung zu schicken, ist ein Verbrechen. Hätte Herr Hoffmann nicht einen guten Anwalt gehabt und gute Freunde, säße er jetzt in einer psychiatrischen Anstalt. Es war der kriminelle Versuch, einen Menschen zu zerstören."
Es trifft nach meinem Wissen nicht zu, das Herr Hoffmann laut Richter in die Psychatrie eingewiesen wurde. Hier ist vielmehr die Aussage des Richters fast wörtlich gewesen: " Ich habe ernsthaft darüber nachgedacht, Sie auf Ihren psychischen Geisteszustand untersuchen zu lassen."
Auf meinen Zuruf, nein das nicht, teilte der Richter mit: "Ich habe ja nur gesagt, ich habe es angedacht".
Also glauben Sie wieder Herrn Hoffmann, diesen armen Menschen.
Es mag Ihr letzter Kommentar sein Frau Orlean, nur zeigt der von Ihnen verfasste Artikel, das Sie sich überhaupt nich mit dem Fall Hoffmann auseinandergesetzt haben und auch nicht wollen, Sie sehen nur die böse Justiz.
"Hätte Herr Hoffmann nicht einen guten Anwalt gehabt..."
Sehen Sie Frau Orlean, der gute Anwalt des Herrn Hoffmann hat ihn geraten, das Anerkenntnisurteil zu unterschreiben.
Worüber beklagen Sie sich eigentlich?
"Ich erwarte nicht, dass Sie oder Ihr Freund GB hier öffentlich eingestehen, dass GB, sein Anwalt und der Richter ..."
Das können Sie auch nicht erwarten. Wenn ich Ihre Schriftsätze verfolgen und mir Ihre Argumentationen anschaue, überlege ich mir das doch noch einmal mit dem Schimpfwort.
In diesem Sinne
GB




Sie schreiben:
"Dass Herr Hoffmann getäuscht wurde, daran gibt es eigentlich keinen Zweifel. GB sagt in seinem obigen Kommentar, dass er von Herrn Hoffmann "noch" 64.000 DM zu kriegen hätte. Die Auftragssumme war demnach also noch höher." "....aber um lediglich warmes Trinkwasser zu erhalten, war die Solarinstallation zu teuer."
Helga Orlean, Sie scheinen eine gewaltige Dumpfbacke zu sein. Wenn Sie richtig lesen könnten und nicht wieder die Tatsachen verdrehen würden, hätten Sie folgendes vom 13.10.2007 09:53:49 gelesen:
"Ach noch eines, Sie gehen überhaupt nicht auf Ihre Aktivitäten mit dem Architekten und Ihrer Zahlungsfähig- oder -unfähigkeit ein."
(Ich hörte dann, das Sie in Zahlungsschwierigkeiten waren und Ihrem Architekten den Vertrag am 01.10.1996 gekündigt haben.
Fakt ist, Sie beglichen meine Rechnungen (rund 64.000,- DM) nicht mehr ab den 05.02.1997. .....Herrn K. die Lizenz als praktizierender Architekt zu entzeihen.)
Bei diesem Kommentar möchte ich es belassen, da ich bereits schon einmal am 13.10.2007 19:22:39 folgendes schrieb:
"Mich wundert doch sehr, wie Sie zu Ihren Aussagen kommen.
Ich kann das Gefühl nicht loswerden, das Sie eher Hoffmann heißen könnten."
Mit sonnigen Grüßen