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Sonstiges: GesundheitAdäquate Schmerztherapie oder Todesengel?
Wie meist in solchen Fällen, werden Ärzte von der Öffentlichkeit diabolisiert, wenn Sie Patienten adäquat mit Schmerzmitteln versorgen, insbesondere Krebserkrankte leiden oft bis zuletzt unter massivsten Schmerzen und brauchen intensivste Schmerztherapie.

Schmerz-Killer?
Interessant ist auch, wie dieser angebliche "Todesengel" entdeckt wurde: nicht, weil Patienten sich beschwert hatten (oder deren Anghörige)- nein - die Krankenkasse hatte bei Überprüfung der Abrechnung ungewöhnlich hohe Verbrauchsdosen von Schmerzmitteln bemerkt....! D.h., man geht tatsächlich davon aus, dass eine promovierte, angesehene Ärztin, wenn Sie denn vorhatte, Patienten umzubringen, nicht fähig war, die Folgen zu hoher Abrechnungen abzusehen...? Man geht somit davon aus, dass einer angeblichen Totschlägerin mit Doktorwürde die korrekte Abrechnung so am Herzen lag, dass sie davon absah, ihre Spuren zu verwischen.
Derzeit findet ein Verfahren gegen die Krebsärztin Mechthild B. vor dem Landgericht Hannover statt. Laut Pressebericht in "Bild" spricht die Anklage
Nun wäre zunächst zu klären, was unter strafbarer Sterbehilfe in Deutschland zu verstehen ist und wie dies zu beweisen sei. Beleuchtet werden soll, insbesondere im Hinblick, dass jeder Mensch irgendwann durch die Hände eines Arztes seine letzten Tage oder Wochen sein Leiden gemildert- oder eben nicht- beenden könnte. Wollen wir, die Gesellschaft, wirklich Ärzte, die uns lieber leiden lassen, aus Angst, dass die Vorwürfe, ähnlich wie nun bei Dr. Mechthild B. zu einem strafrechtlich relevanten Verfahren gereichen könnten? Oder wünschen wir uns nicht vielmehr für uns und unsere Angehörigen einen Arzt, der situationsbezogen Hilfe leistet, und zwar nicht nach den "durchschnittlichen Verbrauchskriterien" der Krankenkassen, sondern nach den seinem ärztlichen Gewissen verpflichteten Schmerzmittelgaben? Wie jeder Laie weiss, tritt bei dauerndem Gebrauch von Schmerzmitteln bei jedem Patienten irgendwann ein Gewöhnungsfaktor ein, der die Erhöhung der Dosen notwendig macht. Wie Frau Dr. Mechthild B. sagt,
Wenn man nun die Tatsachen abwägt, die bei einem Krebspatienten zu einem vielleicht Tage oder Stunden früheren Tode geführt haben könnten, und wenn man dann die geltende Gestzgebung beachtet, dann bleibt jedem vernünftig denkenden Menschen eigentlich nur der Schluss, dass hier eine gesetzliche Grauzone auf dem Rücken einer Ärztin ausgetragen wird, die an vorderster Front zuallererst ihren Patienten verpflichtet war, wie zahlreiche Patienten bestätigen. Auch das deutsche Ärzteblatt berichtet über den Fall, der wohl nicht vor Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein wird:
Kommentare
Ausdrücklich hinterliess sie in einem Abschiedsbrief die Formulierung, dass ihr Suizid kein Schuldeingeständnis sei.
Für mich persönlich wirkt dies so, als sei ein Mensch dem Druck einer falschen Verdächtigung und dem Prozessgeschehen nicht mehr gewachsen gewesen.
Sollte hier wirklich ein Mensch, der nur helfen wollte, durch eine unschuldige Verfolgung zum Selbstmord getrieben worden sein, wäre dies ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz.
Es wäre daher wichtig, dass die Ermittlungsergebnisse auch nach dem Ableben der Ärztin der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden, auch und gerade im Sinne der Angehörigen der verstorbenen Patienten.
http://www.bild.d...enten.html
Seit 2003(!) war die Justiz also nicht in der Lage, der Ärztin ein Verschulden nachzuweisen.
Die Länge des Prozesses dürfte Indiz dafür sein, dass man sich eingeschossen hat auf eine Anklage, die in langen Jahren nicht das gewünschte Ergebnis erzielen konnte.
Wäre mal interessant zu erfahren, ob diese lange Prozessdauer nun irgendwelche personellen Konsequenzen haben wird.