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Sonstiges: VerschiedenesDeutschland - deine Bürokraten

Viel Unsinn wir im Namen des Volkes verbreitet
Nun heißt es: Ruhig bleiben! In dem eingeschriebenen Umschlag verbirgt sich eine Mahnung, die amtsgerichtliche Aufforderung ist eindeutig: “Bitte halten Sie die Zahlungfrist ein. Sie ersparen sich damit die Kosten einer evtl. Vollstreckung. Für eine Vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren ist als Vollstreckungsbehörde zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung.”
Da hilft nun kein Weinen und kein Beten mehr, gezahlt werden muss - in diesem Fall: Verfahrenkosten in Höhe von Null Komma Null Null Euro, Verzugszinsen in Höhe von Null Komma Null Null Euro und Säumniszuschläge in Höhe von Null Komma Null Null Euro. Da man bislang erst Null Komma Null Null Euro gezahlt hat, bleibt ein Rest von Null Komma Null Null Euro.
Weitere Forderungen möglich
Zu beachten ist außerdem, “dass unter dem o.g. Kassenzeichen weitere Forderungen bestehen können, die in dieser Mahnung nicht enthalten sind.” Der Postbote wird also möglicherweise demnächst wieder vor der Tür stehen. - So geschehen in Burgdorf bei Hannover.
Auch das muss doch einen ganz besonderen Grund haben: Der Deichverband schickt einem Hauseigentümer in der XY-Straße Nr. 40 ein Schreiben mit der Aufforderung, den Graben am Ende des Grundstücks so herzurichten, wie das der direkte Nachbar in der XY-Straße Nr. 42 bereits in vorbildlicher Weise getan habe. Bei dem klingelt man doch ohne Verzug, um sich schlau zu machen über dessen hervorragenden Graben-Herrichtungsfähigkeiten. Doch die sind gar nicht so besonders, denn auch der Nachbar aus der 42 hat ein Schreiben vom Deichverband bekommen, in dem zu lesen ist, dass er sich doch bei der Herrichtung seines Grabens den Nachbarn aus der 40 zum Vorbild nehmen möge. So geschehen in Wilhelmshaven.
Das dagegen hat keinen Grund - es ist nur die GEZ, es sind die Gebühreneinzugs-Zorros der Öffentlich-Rechtlichen. Die finden sich offenbar nicht so gern damit ab, dass bestimmte Leute von den Rundfunkgebühren befreit sind. Das geht dann so: Der Antrag auf Befreiung mit entsprechender Bescheinigung lagert monatelang in einer Schreibtischschublade, bis endlich die Bescheinigung abhanden gekommen ist. Dann teilt man dem vermeintlich Befreiten mit, dass die GEZ dem Antrag wegen fehlender Bescheinigung nicht entsprechen könne, beigefügt wird ein neuer Antrag, der wieder monatelang lagert, bis die GEZ mitteilt: “Eine rückwirkende Befreiung von den Rundfunkgebühren ist nicht möglich.” Klar: Das Wort “leider” fügen sie stets hinzu. So geschehen in Oldenburg - aber bestimmt nicht nur dort.
Zwei Zentimeter Streitthema
Nicht für möglich hält man auch dies: Einem Bürger, der an einem Waldrand wohnt, fällt auf, dass der Gemeinde wohl die Reinigungskräfte ausgegangen sind. Also macht er selbst sauber, findet zudem im Wald so manches Stück Holz, Stück für Stück wird daraus im Garten eine Hundehütte. Müll am Waldrand fällt in dieser Gemeinde verwaltungsmäßig nicht auf, eine Hütte aber sehr wohl. Ein Abgesandter des Rathauses greift zum Zollstock, stellt fest, dass die Hundehütte zwei Zentimeter zu hoch geraten ist und belehrt den Waldrandreiniger, dass man für derartige Hütten eine Baugenehmigung benötige.
“Ich stelle einen Antrag”, schlägt Herrchen vor, der Hund wedelt vor Freude, aber so einfach ist das nicht, bekommen sie zu hören, die Hütte müsse erst wieder abgerissen und dann ein Antrag gestellt werden, dem man wohl zustimmen werde. Dann könne sofort mit dem Wiederaufbau begonnen werden.
Die Hütte ist inzwischen aus dem Garten verschwunden, der Hund macht es sich wieder am Kamin gemütlich und Herrchen setzt sich lieber dazu, statt den Waldrand von Müll zu befreien. Denn er ist sauer in einer kleinen Stadt, die zur Region Hannover gehört.
Foto von www.pixelio.de
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