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Internet: Rund ums InternetUngesichertes WLAN führte zum Einsatz des SEK

WLAN Router
Bei einem WLAN werden die Datenpakete die zur Kommunikation zwischen den Rechnern zwangsläufig notwendig sind, per Funk übertragen. Diese Kommunikation der Rechner kann theoretisch und praktisch, bei einem unzureichenden Schutz des WLAN-Netzwerkes abgehört werden. Auch können böswillige Menschen diese Informationen gegen Sie benutzen (besonders bei Firmennetzwerken interessant), oder auch für Lau auf Kosten der WLAN-Netzwerk-Betreiber sich im Internet tummeln und dort allerlei Dummheiten anstellen.
Um dieses zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, kann man verschiedene Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die einfachste ist eine Verschlüsselung des Datenverkehrs vorzunehmen. Das geht recht einfach und ist in jeder Betriebsanleitung eines WLAN-Routers genauestens beschrieben. Desweiteren kann man den Zugang zum Netzwerk nur bestimmten Computern und Geräten erlauben, Stichwort Mac-Adresse. Die Kapitel der Bedienungsanleitungen eures WLAN-Routers kann ich jeden WLAN-Nutzer nur wärmstens empfehlen, sonst geht es Euch vielleicht bald so wie einem Bürger aus Münster.
Und glaubt mir es ist erschreckend festzustellen, wie viele WLAN-Netzwerke öffentlich zugänglich sind. Wenn ich mit meinem iPod durch die Straßen meines Heimatortes gehe, werden mir massenhaft offene WLAN-Netzwerke angezeigt, die nicht mal die einfachste Verschlüsselungstechnologie nutzen. Solch sorgloses Handeln, fördert den Missbrauch erheblich.
Nun zu dem Fall aus Münster
Ein WLAN-Betreiber hatte sein privates Netzwerk nicht ausreichend gesichert, so dass ein Nachbar ohne seine Wissen und seine Zustimmung Zugriff auf das Netzwerk nahm. Der Nachbar nutzte diesen kostenlosen Internetzugang, um in einem Chatroom eine Amoklaufdrohung abzusetzen. Auf Grund dieser Drohung stürmte das SEK der Polizei Münster die Wohnung des Anschlussinhabers (der wurde über die IP-Adresse ermittelt) und richtete bei dem Einsatz auch ein wenig Schaden an. Logisch denn die Herren vom SEK haben natürlich nicht angeklopft, als sie sich Zugang zur Wohnung des Anschlussinhabers verschafft haben.
Der hinsichtlich der Amoklaufdrohung unschuldige Bürger versuchte nun Schadenersatz gegenüber der Behörde geltend zu machen. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Anspruch auf Schadenersatz mit dem Betrieb eines ungesicherten WLAN-Netzwerkes verwirkt sei. Das ist in meinen Augen auch konsequenter Weise richtig.
Jeder Nutzer eines WLAN-Netzwerkes sollte sich vor Augen halten, dass ein ungesichertes Netzwerk missbraucht werden kann. Es wird schon einige Nutzer gegeben haben, die das schmerzhaft in Erfahrung gebracht haben.
Fotoquelle: flickr Fotograf carrierdetect CC Lizenz
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