Politik: Recht & Co.

Was darf man eigentlich (noch) sagen? (Teil II)

Sprachliche Traditionen und Beleidigungsprozesse
28.08.2009 11:37:56 eingesandt von Chaim für OnlineZeitung 24.de

Der Sarotti-Mohr
Der Sarotti-Mohr
Wie vor kurzem bereits beschrieben, kommt es durch die "Die Unbestimmtheit der Wörter und den vergeblichen Versuch, politisch korrekt zu sein", gelegentlich zu komischen oder auch fragwürdigen Situationen. Daß es jedoch auch schlimmer werden kann und sogar in manchen Fällen vor dem Richter endet, mußte ein bayrischer Gebrauchtwagenhändler erfahren. Der Händler hatte nämlich einen Kunden in einer e-Mail als "Muselmann" bezeichnet, wodurch sich dieser beleidigt fühlte. Um es vorwegzunehmen: dieses Wort führte dann zu einer Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB, und zwar zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, weil der Händler sich nicht einsichtig gezeigt hatte. Ein Witz? Oder längst überfällige Sprachkorrektur durch ein deutsches Gericht?

Um es vorwegzunehmen: der Händler hatte offenbar einen schlechten Anwalt. Oder er hat vergessen, vorher bei Wikipedia nachzusehen, denn dann hätte er - was ich z.B. ausgesprochen gern tue - einen sich allmächtig dünkenden deutschen Provinzrichter belehren können. Zu meiner Verteidigung hätte ich angeführt, daß die Selbstbezeichnung(!) von Mohammedanern in den unterschiedlichen Sprachen lautet:

"Muselman" ist also lediglich eine andere Schreibweise zu "Muslim" oder "Moslem"! Kann das ein Richter nicht verstehen?

Herkunft: türkisch: müslüman dieses wiederum aus persisch: musalmân von arabisch Muslim "jemand, der sich Gott hingibt, Anhänger des Islam (Hingabe an Gott)". Die deutsche Endung "Mann" ist ein volksetymologisches Missverständnis.

Natürlich wurde das Wort musalmân von den Nazis mißbraucht, so wie das Wort Jude ja auch, doch was soll das bedeuten? Daß jeder, der musalmân oder Jude sagt, ein Nazi ist? Das wäre ja ziemlich kurzschlüssig gedacht. Nebenbei gesagt: das Wort Mohr kommt von Mauren, und wer maurische Architektur liebt oder maurische Kultur wertschätzt, ist auch noch kein Rassist allein wegen der Verwendung dieses Wortes. Auch die Wörter Mutter, Heimat, Zigeuner oder Volk wurden von den Nazis mißbraucht... - so what?

Geldstrafe: "Muselmann" ist offiziell eine Beleidigung

Begriff stammt aus der Lagersprache der Nazi-Konzentrationslager - wird heute noch im deutschen Lied gesungen

Ein in Neufahrn (bei München) lebender Tunesier hat sich in seiner Identität als Muslim gedemütigt gefühlt, als ein 38-Jähriger Kfz-Händler aus Maisach ihn in einer E-Mail als "Muselmann" betitelt hatte. Der Neufahrner Muslim hat nach einer unbeantworteten Anfrage, was das solle, Anzeige erstattet. (...) Der Hintergrund des Streits begann mit einer Anfrage des 28-jährigen Tunesiers bei jenem Kfz-Händler, ob er ein Auto 3.000 Euro unter dem angegebenen Wert haben könne. Der Händler fühlte sich mokiert und bezeichnete ihn im Hinblick auf seinen arabischen Namen einen "Muselmann".

Lagersprache in Nazi-KZs und heutige Muselmann-Lied

Der Begriff "Muselmann" tauchte bereits in früheren Zeiten in Deutschland auf. Damals war "Muselmann" ein bei den Nazis üblicher Begriff, womit Insassen in Konzentrationslagern bezeichnet wurden. Da sie wegen der brutalen Führung durch Unterernährung bis auf die Knochen abgemagert waren und nur noch auf den Boden knien konnten, erinnerte sie die KZ-Lageraufseher offenbar bei diesem Anblick an das Gebet der Muslime.

Es sollen ja noch Lehrer in Deutschland geben, die morgendlich das Muselmann-Lied einstimmen. (Zu Erinnerung: C-A-F-F-E-E, trink' nicht soviel Kaffee. Nicht für Kinder ist der Türkentrank, schwächt die Nerven, macht dich blass und krank. Sei doch kein Muselmann, der das nicht lassen kann.")

Spätestens jetzt sollte für jene Lehrer der Zeitpunkt gekommen sein, endgültig damit aufzuhören. Oder man verbindet den Liedeinsatz mit einer Kenntnis-Auffrischung über die eigene Geschichte - zusammen in der Klasse und beim Lieblinsgetränk der Deutschen: Nämlich Kaffee (noch vor Bier, tatsächlich erwiesen).

Die Begeisterung des Artikelschreibers von islam.de geht leider in die Irre: die Entscheidung eines Amtsrichters ist kein Präzedenzfall. Eine solche Entscheidung eines Amtsrichters ist nämlich immer eine Einzelfall- und keine Grundsatzentscheidung, ein Amtsrichter in Paderborn oder Potsdam kann das ganz anders entscheiden, je nach Gesamtzusammenhang.

Das Lied von Carl Gottlieb Hering kann ich persönlich daher nicht als problematisch ansehen, da gibt es Schlimmeres.

  • C A F F E E,
  • trink nicht so viel Caffee.
  • Nicht für Kinder ist der Türkentrank,
  • schwächt die Nerven,
  • macht dich blass und krank.
  • Sei doch kein Muselman,
  • der ihn nicht lassen kann.

Text und Melodie: Karl Gottlieb Hering (1766 - 1853) Kanon zu drei Stimmen

Ich werde nachher mal meinen türkischen Gemüsehändler fragen, ob er sich beleidigt fühlt, wenn ich ihn "müslüman" nenne. Bei dieser Gelegenheit werde ich ihm, während er uns einen sauleckeren Mokka kocht, von dieser Geschichte aus Bayern erzählen, und er wird verständnislos über die deutsche Rechtsprechung den Kopf schütteln. Dann werden wir einen kleinen Sprachkurs machen, ich bringe ihm bei, daß viele seiner Kunden Veggies sind (Vegetarier) und ich ein leidenschaftlicher Milki (Milchfreund), und dafür bringt er mir ein paar Brocken türkisch bei.

Dostça selamlarla!

Insgesamt wäre hier also mehr Lockerheit statt Verkrampftheit zu empfehlen:

YouTube Video

Lesen Sie dazu auch: