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Politik: Recht & Co.Was darf man eigentlich (noch) sagen? (Teil II)

Der Sarotti-Mohr
Um es vorwegzunehmen: der Händler hatte offenbar einen schlechten Anwalt. Oder er hat vergessen, vorher bei Wikipedia nachzusehen, denn dann hätte er - was ich z.B. ausgesprochen gern tue - einen sich allmächtig dünkenden deutschen Provinzrichter belehren können. Zu meiner Verteidigung hätte ich angeführt, daß die Selbstbezeichnung(!) von Mohammedanern in den unterschiedlichen Sprachen lautet:
- persisch: musalmân
- Türkisch:müslüman
- Französisch: musulman
- Italienisch: musulmano
- Russisch: (Zeichen hier nicht darstellbar, transliteriert aber ebenfalls "musulbmanin")
- Schwedisch: muselman
- usw. usf
"Muselman" ist also lediglich eine andere Schreibweise zu "Muslim" oder "Moslem"! Kann das ein Richter nicht verstehen?
Natürlich wurde das Wort musalmân von den Nazis mißbraucht, so wie das Wort Jude ja auch, doch was soll das bedeuten? Daß jeder, der musalmân oder Jude sagt, ein Nazi ist? Das wäre ja ziemlich kurzschlüssig gedacht. Nebenbei gesagt: das Wort Mohr kommt von Mauren, und wer maurische Architektur liebt oder maurische Kultur wertschätzt, ist auch noch kein Rassist allein wegen der Verwendung dieses Wortes. Auch die Wörter Mutter, Heimat, Zigeuner oder Volk wurden von den Nazis mißbraucht... - so what?
Begriff stammt aus der Lagersprache der Nazi-Konzentrationslager - wird heute noch im deutschen Lied gesungen
Ein in Neufahrn (bei München) lebender Tunesier hat sich in seiner Identität als Muslim gedemütigt gefühlt, als ein 38-Jähriger Kfz-Händler aus Maisach ihn in einer E-Mail als "Muselmann" betitelt hatte. Der Neufahrner Muslim hat nach einer unbeantworteten Anfrage, was das solle, Anzeige erstattet. (...) Der Hintergrund des Streits begann mit einer Anfrage des 28-jährigen Tunesiers bei jenem Kfz-Händler, ob er ein Auto 3.000 Euro unter dem angegebenen Wert haben könne. Der Händler fühlte sich mokiert und bezeichnete ihn im Hinblick auf seinen arabischen Namen einen "Muselmann".
Lagersprache in Nazi-KZs und heutige Muselmann-Lied
Der Begriff "Muselmann" tauchte bereits in früheren Zeiten in Deutschland auf. Damals war "Muselmann" ein bei den Nazis üblicher Begriff, womit Insassen in Konzentrationslagern bezeichnet wurden. Da sie wegen der brutalen Führung durch Unterernährung bis auf die Knochen abgemagert waren und nur noch auf den Boden knien konnten, erinnerte sie die KZ-Lageraufseher offenbar bei diesem Anblick an das Gebet der Muslime.
Es sollen ja noch Lehrer in Deutschland geben, die morgendlich das Muselmann-Lied einstimmen. (Zu Erinnerung: C-A-F-F-E-E, trink' nicht soviel Kaffee. Nicht für Kinder ist der Türkentrank, schwächt die Nerven, macht dich blass und krank. Sei doch kein Muselmann, der das nicht lassen kann.")
Spätestens jetzt sollte für jene Lehrer der Zeitpunkt gekommen sein, endgültig damit aufzuhören. Oder man verbindet den Liedeinsatz mit einer Kenntnis-Auffrischung über die eigene Geschichte - zusammen in der Klasse und beim Lieblinsgetränk der Deutschen: Nämlich Kaffee (noch vor Bier, tatsächlich erwiesen).
Die Begeisterung des Artikelschreibers von islam.de geht leider in die Irre: die Entscheidung eines Amtsrichters ist kein Präzedenzfall. Eine solche Entscheidung eines Amtsrichters ist nämlich immer eine Einzelfall- und keine Grundsatzentscheidung, ein Amtsrichter in Paderborn oder Potsdam kann das ganz anders entscheiden, je nach Gesamtzusammenhang.
Das Lied von Carl Gottlieb Hering kann ich persönlich daher nicht als problematisch ansehen, da gibt es Schlimmeres.
- C A F F E E,
- trink nicht so viel Caffee.
- Nicht für Kinder ist der Türkentrank,
- schwächt die Nerven,
- macht dich blass und krank.
- Sei doch kein Muselman,
- der ihn nicht lassen kann.
Text und Melodie: Karl Gottlieb Hering (1766 - 1853) Kanon zu drei Stimmen
Ich werde nachher mal meinen türkischen Gemüsehändler fragen, ob er sich beleidigt fühlt, wenn ich ihn "müslüman" nenne. Bei dieser Gelegenheit werde ich ihm, während er uns einen sauleckeren Mokka kocht, von dieser Geschichte aus Bayern erzählen, und er wird verständnislos über die deutsche Rechtsprechung den Kopf schütteln. Dann werden wir einen kleinen Sprachkurs machen, ich bringe ihm bei, daß viele seiner Kunden Veggies sind (Vegetarier) und ich ein leidenschaftlicher Milki (Milchfreund), und dafür bringt er mir ein paar Brocken türkisch bei.
Dostça selamlarla!
YouTube Video
- Bildnachweis:
- Was darf man eigentlich (noch) sagen?
- Was darf man eigentlich (noch) sagen? (Teil III)
- Was darf man eigentlich (noch) sagen? (Teil V)
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Kommentare
Bei uns dagegen gibt es den unabhängigen Amtsrichter, der ja nicht einmal einen weisungsbefugten Vorgesetzten hat. Übrigens ein demokratischer Reflex auf NS-Freisler und seinen Volksgerichtshof... gegen den Richter kommt nur nur mit Ablehnungsgesuch (Befangenheitsantrag) oder mit Strafanzeige wegen Rechtsbeugung an. Oder natürlich mit formalen Spielchen, die ZPO ermöglicht da ja so einiges.

Deswegen ja auch die ständigen Versuche der Nazis und der Islamisten (hier haben sie einen antisemitischen Schulterschluß), Araber als angebliche "Semiten" zu präsentieren.
Antisemitismus bezieht sich immer, überall und ausschließlich auf die Hetze gegen Juden. Und "semitisch" ist ein sprachwissenschaftlicher Ausdruck, keine Aussage über angebliche "Rassen".
Kann ich gut verstehen, würde ich auch nicht tun.
Mit dem Begriff des Antisemitismus ist die Feindschaft gegen Juden gemeint. Rechtsextremisten versuchen gelegentlich, ihre Gegner zu verwirren und ihren Judenhass zu kaschieren, indem sie behaupten, da die Juden keine Semiten seien, dürfe man die Feinde der Juden auch nicht als Antisemiten bezeichnen.
Siehe auch: "So hat auch Adolf Hitler dieses Wort verstanden"
Also: wer das leugnet, der ist Nazi oder Antisemit oder betreibt deren Geschäft durch Verharmlosung.
Und Ihr Gezeter macht es auch nicht besser.
Kleine Abwandlung mit hohem Wahrheitsgehalt.



Gerichte in Deutschland sind nur den geltenden Gesetzen verpflichtet und an diese gebunden. Ein Urteil kann niemals eine Grundlage einer Entscheidung sein, allenfalls geben diese eine Richtung vor, auf welcher gesetzlichen Grundlage entschieden wurde.
Gesetze können in Deutschland nur von der Legislative geschaffen werden. Diese werden und müssen dann von der Judikative angewandt werden.
Anders sieht das in den USA aus, da sind Urteile geltendes Recht (Ich hoffe ich hab das noch richtig vom Studium in Erinnerung, wenn nicht ignoriert die letzte Behauptung