Navigation
Login
Noch kein Mitglied?
Registriere dich jetzt.
Passwort vergessen?
Jetzt ein neues Passwort zuschicken lassen.
OZ24 Archiv
Neueste Artikel
· Das Gerangele um den...
· Hertha BSC und die 1...
· BER - Vorfreude, sch...
· Tomaten 2012
Letzte Kommentare
· Na bitte, die Politi...
· Potzusteller hat vol...
· Umrisse einer neuen ...
· Edeltraud Zeiger, 01...
· Mal in den §415 (Ink...
· Es gibt ja verschied...
· Happy birthday, Adel...
· "private Gelder vers...
· Ja, Alex Mais, ich h...
Artikel der Woche
Artikel des Monats
Aktivste Autoren
Rund um OZ24
· Lizenz
· Pressecodex
· Kommentarregeln
· Forenregeln
· Teilnahmebestimmungen
· Datenschutz
· FAQ (Häufige Fragen)
Unterstütze OZ24
Suchen
Politik: Politische MeinungNeonazis dürfen Parolen in Fremdsprachen verbreiten!
Zu welchen Entscheidungen deutsche Gerichte kommen ist ja manchmal schwer nachzuvollziehen, doch was der 3. Strafsenat des BGH am 13.8.2009 unter dem Aktenzeichen 3 StR 228/09 entschieden hat, ist wider jegliche menschliche Vernunft. Das Verbreiten von NS-Parolen ist nur dann strafbar, wenn diese auch in der deutschen Sprache verwendet werden! Auf gut deutsch, verbreitet man Naziparolen auf Englisch, Russisch oder von mir aus auch auf Serbokroatisch, geht man straffrei aus! Eine bodenlose Frechheit!
Zu dem Fall: Im September wurde der Neonazi Denis K. von der Polizei aufgegriffen, weil er 100 T-Shirts bei sich hatte, die mit dem Aufdruck „Blood and Honour“ versehen waren. Ins Deutsche übersetzt ist das die Parole der Hitler-Jugend „Blut und Ehre“. Denis K. wurde vom Landgericht Gera zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt. Begründet wurde die Verurteilung mit der Verwendung von NS-Kennzeichen.
Die Entscheidung des Landgerichtes Gera wurde am 13.8.2009 vom BGH aufgehoben. Die Begründung dieser Entscheidung klingt für mich mehr als abenteuerlich: "Der Symbolgehalt der NS-Parole ist untrennbar mit dem Gebrauch der deutschen Sprache verbunden ... Die Nationalsozialisten hätten den Begriff nie in englischer Sprache benutzt." so die Aussage des Vorsitzenden des 3. Strafsenates Jörg Peter Becker. Er betonte, dass man sich bewusst sei, dass man damit eine Spielwiese für Neonazis schaffe. Damit müsse man aber leben, denn das deutsche Strafrecht ist mit der Aufgabe überfordert, das NS-Gedankengut aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten. Er verwies zusätzlich auf den Umstand, dass die Verwendung der Parole „Blood and Honour“ durchaus auch auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften bestraft werden könne, denn diese Parole ist auch die Bezeichnung einer verfassungsfeindlichen Organisation, die seit dem Jahr 2000 in Deutschland verboten ist.
Meines Erachtens eine falsche Entscheidung! NS-Parole bleibt NS-Parole, auch wenn diese in einer anderen Sprache vorgetragen wird.
Naja etwas Gutes hat die Entscheidung ja dennoch, werden doch die Volkshochschulen in der nächsten Zeit einen regen Ansturm auf die angebotenen Fremdsprachenkurse haben. Auch eine Form für wirtschaftlichen Aufschwung zu sorgen, dazu noch eine höchstrichterliche, die Abwrackprämie für Fremdsprachenkurse!:(
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann nehmen Sie sich bitte die Zeit den Artikel auf einem oder mehreren der oben angegebenen Bookmarkportalen zu speichern, oder teilen Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar mit.
Schreiben Sie selber gern, dann melden Sie sich doch an und werden Autor bei Onlinezeitung24.de.
Kommentare
Da stimmt in meinen Augen nur bedingt. Stell Dir mal vor, Neonazis laden ab sofort nur noch ausländische Gastredner ein, die dann im Vorträge in Englisch halten, deren Inhalt in deutscher Sprache strafbar wäre (nur auf Parolen bezogen). Die Gesetzeshüter können dann nur noch zusehen, dass kann nicht richtig sein!



