
Nach wenigen Tagen traf dann endlich das mit großer Spannung erwartete Antwortschreiben der Ausländerbehörde ein. Bezüglich der Einbürgerungsfrage wurden vom Ehemann der Betroffenen Thai unüberwindliche Hürden erwartet, schließlich ist das Ausländer-Gesetz in den letzten Jahren drastisch verschärft worden, was auch eine Einbürgerung mit vielen neuen Bedingungen erschwert hat. (Siehe hierzu: „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ und „Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs“)
Doch wider Erwarten war es aus dieser Perspektive betrachtet eine erfreuliche und positive Nachricht in Bezug auf die mögliche Einbürgerung. Unter den gegebenen Umständen kann sogar auch auf die ganzen Tests verzichtet werden, zumal diese ja auch gar nicht – eben wegen des Gesundheitszustandes der Frau – gemacht werden könnten. Demnach wäre im Einzelnen zu verzichten auf:
Für eine mögliche Einbürgerung sowieso erfüllt sind folgende Kriterien:
Notfalls könnte als Beweismittel zur Handlungsunfähigkeit ein ärztliches Attest besorgt werden. Dies würde kein Problem darstellen, da die betroffene Frau sowieso in permanenter ärztlicher Behandlung ist und auch der zuständige Medizinische Dienst involviert ist, weil dieser ja regelmäßig für die Pflegekasse die Überprüfungen zur Pflegestufe vornimmt.
Zuerst nicht ganz klar war, ob der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung (hier Pflegestufe 2) problematisch wäre. Doch da diese nicht zum SGB 2 oder 12 gehören bleiben diese Leistungen unberücksichtigt. In einer Mail der Ausländerbehörde vom 07.07.2009 hieß es dazu bestätigend: „Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist unbedenklich; nur ein Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder XII sind für eine Einbürgerung schädlich.“
Der einzige Nachteil einer Einbürgerung wäre jedoch die Tatsache, dass in Deutschland bei der Einbürgerung die ausländische Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Dazu die Ausländerbehörde (Abtlg. Einbürgerung) in der bereits oben zitierten Mail an den Ehemann: „Die Entlassung aus der thailändischen Staatsangehörigkeit ist zwingend vorgesehen, bzw. muss der Nachweis erbracht werden, dass die Entlassung unmöglich ist. Bei Ihnen, z.B. durch Nachweis verschiedener Schreiben an die Botschaft. Dies ist in jedem Falle anders zu bewerten, im Falle Ihrer Frau selbstverständlich auch…“
Höchstwahrscheinlich für die Einbürgerung, mit Sicherheit aber auch für den Antrag auf Erstellung eines neuen E-Pass, wird zwingend eine Übersetzung ins Thailändische der gerichtlichen Bestellungsurkunde zum Betreuer des Ehemannes benötigt. Diese muss von einem anerkannten vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Diese Übersetzung muss anschließend von der Thai-Botschaft oder dem Thai-Konsulat „legalisiert“ werden. Nur so wird sie auch von thailändischen Behörden anerkannt, was für alle behördlichen Schritte eine Voraussetzung wäre. Dies ist inzwischen vom Ehemann in die Wege geleitet worden.
Hinweis für alle, die eine offizielle Übersetzung (Deutsch/Thai oder Thai/Deutsch) benötigen. Eine Liste von vereidigten Übersetzern aus Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Eine Einbürgerung erscheint in Anbetracht der gegebenen Umstände die einfachste und sinnvollste Lösung zu sein. – Jedenfalls aus der Sicht eines Außenstehenden.
Der Stand der Dinge ist jedoch inzwischen der, dass sich der Ehemann und Betreuer entschlossen hat alles Mögliche zu versuchen doch noch einen neuen E-Pass für seine von ihm betreute Frau zu bekommen. Zu diesem Entschluss sind in erster Linie 2 Faktoren ausschlaggebend:

„Die Entscheidung ist gefallen“, sagt der Ehemann, „wir werden jetzt alles mit Nachdruck daran setzen einen neuen Pass zu bekommen. Das ist inzwischen auch so mit der Ausländerbehörde abgesprochen, denen ich diese Entscheidung mitgeteilt habe. Immerhin bleibt die Option einer Einbürgerung stehen, wenn es nun absolut gar nicht mit dem neuen Pass klappen sollte. Der Pass-Antrag ist allerdings mit (aus deutscher Sicht) extremen Schwierigkeiten verbunden, die es zu überwinden gilt…“
Und wie es weiterging (und noch weitergeht, denn die Sache ist noch lange nicht ausgestanden) das erfahren Sie demnächst bei der OnlineZeitung24…