Navigation
Login
Noch kein Mitglied?
Registriere dich jetzt.
Passwort vergessen?
Jetzt ein neues Passwort zuschicken lassen.
OZ24 Archiv
Neueste Artikel
· Fed Cup 2012: 1. Run...
· Ski-Weltcup in Garmi...
· Frauenmuseum kapitul...
· Super-Kombination in...
Letzte Kommentare
· Maria Sharapova ist ...
· Schöner Artikel - da...
· Man kann sich auch k...
· Schwach. Einseitig. ...
· Auch gilt wie so oft...
· Ich verstehe den Art...
· Das meint der BUNDES...
· Hallo zusammen und D...
· Ein Geburtstag den v...
Artikel der Woche
Artikel des Monats
Aktivste Autoren
Rund um OZ24
· Lizenz
· Pressecodex
· Kommentarregeln
· Forenregeln
· Teilnahmebestimmungen
· Datenschutz
· FAQ (Häufige Fragen)
Unterstütze OZ24
Suchen
Politik: Soziales & BildungNeuer Pass? Für behinderte Thais in Deutschland kaum möglich (Teil 3)

Foto: © Axel Ertelt
Nach wenigen Tagen traf dann endlich das mit großer Spannung erwartete Antwortschreiben der Ausländerbehörde ein. Bezüglich der Einbürgerungsfrage wurden vom Ehemann der Betroffenen Thai unüberwindliche Hürden erwartet, schließlich ist das Ausländer-Gesetz in den letzten Jahren drastisch verschärft worden, was auch eine Einbürgerung mit vielen neuen Bedingungen erschwert hat. (Siehe hierzu: „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ und „Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs“)
Doch wider Erwarten war es aus dieser Perspektive betrachtet eine erfreuliche und positive Nachricht in Bezug auf die mögliche Einbürgerung. Unter den gegebenen Umständen kann sogar auch auf die ganzen Tests verzichtet werden, zumal diese ja auch gar nicht – eben wegen des Gesundheitszustandes der Frau – gemacht werden könnten. Demnach wäre im Einzelnen zu verzichten auf:
- Ablegung des feierlichen Bekenntnisses gem. Ziffer 10.1.2 der VwV, da sie nicht handlungsfähig ist,
- den Nachweis des Sprachtestes (wie problematisch dieser Punkt gerade für Thais - auch ohne Behinderung - sein kann ist beispielsweise auch hier beschrieben)
- und den Einbürgerungstest.
Für eine mögliche Einbürgerung sowieso erfüllt sind folgende Kriterien:
- Die vorgegebenen 8 Jahre (mindestens) rechtmäßiger Aufenthalt in der BRD.
- Der Einkommensnachweis (wegen der Sicherstellung des Lebensunterhaltes) ist mittels des letzten Einkommensteuerbescheides der Eheleute kein Problem.
- Leistungen nach dem 2. oder 12. Sozialgesetzbuch, die generell einer Einbürgerung im Wege stehen würden, sind nicht gegeben bzw. werden nicht bezogen.
Notfalls könnte als Beweismittel zur Handlungsunfähigkeit ein ärztliches Attest besorgt werden. Dies würde kein Problem darstellen, da die betroffene Frau sowieso in permanenter ärztlicher Behandlung ist und auch der zuständige Medizinische Dienst involviert ist, weil dieser ja regelmäßig für die Pflegekasse die Überprüfungen zur Pflegestufe vornimmt.
Zuerst nicht ganz klar war, ob der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung (hier Pflegestufe 2) problematisch wäre. Doch da diese nicht zum SGB 2 oder 12 gehören bleiben diese Leistungen unberücksichtigt. In einer Mail der Ausländerbehörde vom 07.07.2009 hieß es dazu bestätigend: „Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist unbedenklich; nur ein Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder XII sind für eine Einbürgerung schädlich.“
Der einzige Nachteil einer Einbürgerung wäre jedoch die Tatsache, dass in Deutschland bei der Einbürgerung die ausländische Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Dazu die Ausländerbehörde (Abtlg. Einbürgerung) in der bereits oben zitierten Mail an den Ehemann: „Die Entlassung aus der thailändischen Staatsangehörigkeit ist zwingend vorgesehen, bzw. muss der Nachweis erbracht werden, dass die Entlassung unmöglich ist. Bei Ihnen, z.B. durch Nachweis verschiedener Schreiben an die Botschaft. Dies ist in jedem Falle anders zu bewerten, im Falle Ihrer Frau selbstverständlich auch…“
Höchstwahrscheinlich für die Einbürgerung, mit Sicherheit aber auch für den Antrag auf Erstellung eines neuen E-Pass, wird zwingend eine Übersetzung ins Thailändische der gerichtlichen Bestellungsurkunde zum Betreuer des Ehemannes benötigt. Diese muss von einem anerkannten vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Diese Übersetzung muss anschließend von der Thai-Botschaft oder dem Thai-Konsulat „legalisiert“ werden. Nur so wird sie auch von thailändischen Behörden anerkannt, was für alle behördlichen Schritte eine Voraussetzung wäre. Dies ist inzwischen vom Ehemann in die Wege geleitet worden.
Hinweis für alle, die eine offizielle Übersetzung (Deutsch/Thai oder Thai/Deutsch) benötigen. Eine Liste von vereidigten Übersetzern aus Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Eine Einbürgerung erscheint in Anbetracht der gegebenen Umstände die einfachste und sinnvollste Lösung zu sein. – Jedenfalls aus der Sicht eines Außenstehenden.
Der Stand der Dinge ist jedoch inzwischen der, dass sich der Ehemann und Betreuer entschlossen hat alles Mögliche zu versuchen doch noch einen neuen E-Pass für seine von ihm betreute Frau zu bekommen. Zu diesem Entschluss sind in erster Linie 2 Faktoren ausschlaggebend:
- Seine Ehefrau wollte immer die thailändische Staatsbürgerschaft beibehalten. Dies war ihr ausdrücklicher Wunsch – auch aus dem Gesichtspunkt von Punkt 2 heraus.
- Die Ehefrau besitzt in Thailand Grundbesitz (Grundstück mit Haus). Nach thailändischem Recht dürfen Ausländer keinen Grundbesitz in Thailand erwerben und besitzen. Sie müsste ihr Eigentum abgeben oder könnte im schlimmsten Fall sogar enteignet werden.

Scan: Alex Mais
„Die Entscheidung ist gefallen“, sagt der Ehemann, „wir werden jetzt alles mit Nachdruck daran setzen einen neuen Pass zu bekommen. Das ist inzwischen auch so mit der Ausländerbehörde abgesprochen, denen ich diese Entscheidung mitgeteilt habe. Immerhin bleibt die Option einer Einbürgerung stehen, wenn es nun absolut gar nicht mit dem neuen Pass klappen sollte. Der Pass-Antrag ist allerdings mit (aus deutscher Sicht) extremen Schwierigkeiten verbunden, die es zu überwinden gilt…“
Und wie es weiterging (und noch weitergeht, denn die Sache ist noch lange nicht ausgestanden) das erfahren Sie demnächst bei der OnlineZeitung24…
- Neuer Pass? Für Behinderte Thais in Deutschland kaum möglich (Teil 1)
- Neuer Pass? Für behinderte Thais in Deutschland kaum möglich (Teil 2)
- Neue Thai-Deutsche Behördenposse um Aufenthaltsrecht
- 3. Januar 2010 – Ende des Familienglücks für Amonwan Gaiser
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann nehmen Sie sich bitte die Zeit den Artikel auf einem oder mehreren der oben angegebenen Bookmarkportalen zu speichern, oder teilen Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar mit.
Schreiben Sie selber gern, dann melden Sie sich doch an und werden Autor bei Onlinezeitung24.de.
Kommentare
Es wurden noch keine Kommentare geschrieben



