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Politik: Recht & Co.Richter und Geisteskranke
Am 12.08.2009 benachrichtigte Claus Plantiko verschiedene Mitteilungsempfänger über den Fortgang seines Verfahrens nach Entzug seiner anwaltlichen Zulassung (Amtsgericht Koblenz, 2010 Js 56233/06.31 Ds). Ein Thema dabei ist die bekannte Tatsache, dass Plantiko von zahlreichen sehr hochgestellten Justizpersönlichkeiten, darunter mehrere Richter vom Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, als "vermutlich geisteskrank" bezeichnet wurde.
Außerdem gibt es zu Plantiko noch sieben Gutachten von Neuro- und Psychologen, Psychiatern und Fachärzten; diese wiederum konnten bei Plantiko kein Anzeichen einer Geisteskrankheit feststellen. Das führt zur Frage: Wenn die Richter sowieso gegen jedes Gutachten entscheiden können, und das obendrein in Gebieten, in denen sie gar keine Ausbildung haben - wozu wird dem Justizopfer dann überhaupt noch der sehr erhebliche Zeit- und Kostenaufwand für Fachgutachten aufgebürdet?
Nun, dafür gibt es mehrere Gründe. Bereits die Vernichtung von Geld und ungleich viel kostbarerer Zeit des Opfers für diese Gutachten sind eigentlich schon Grund genug. Zudem kann es durchaus als demütigend empfunden werden, wenn man sich von einem Psycho-Gutachter begutachten lassen muss; die größte Demütigung besteht dann allerdings darin, dass sämtliche Fachgutachten eh einfach ignoriert werden. Die unbeugsame Stärke der BRD-Justiz findet hier ihren schönsten Ausdruck.
Sicherlich, es gibt äußerst bekannte Psychiatrie-Kritiker, z.B. die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM)". Die KVPM allerdings wurde von "Mitgliedern der Scientology Kirche" gegründet. Daraus folgt zwar nicht zwingend, dass jegliche Psychiatrie-Kritik falsch sein muss; aber es reicht trotzdem nicht aus, an die Stelle einer falschen Ideologie einfach eine andere falsche Ideologie zu setzen.
Dreh- und Angelpunkt für die Diagnose bleiben objektive Normen, welche Handlungen naturwidrig, krankhaft sind. Und genau diese Normen werden in solchen Richterentscheidungen wie im Falle Plantikos ganz bewusst missachtet. "Geisteskrank", "paranoid", "persönlichkeitsgestört" usw. ist dann eben der, der nicht dem "Mainstream" folgt - wobei "Mainstream" noch nicht einmal das sein muss, was tatsächlich die breite, ungebildete und manipulierte Masse für richtig hält, sondern schlichtweg das, was vielleicht nur ein einziger Richter als "richtig" deklariert hat; es ist dann - im schlimmsten Sinne des Wortes - eine "herrschende Meinung", so wandelbar diese auch sein mag.
Übrigens kann der Verf. das Schicksal Plantikos und anderer Justizopfer auch insofern nachvollziehen, als er selbst ähnliches erlebt hat. Der Verf. ist nämlich trotz zahlreicher "Verurteilungen" nicht bereit, auf seinen Titel "römisch-katholischer Priester" zu verzichten: Er hat beides unwiderlegbar bewiesen: 1. dass er römisch-katholisch ist (vollumfängliches Bekenntnis der römisch-katholischen Glaubenslehre; dementsprechend Ablehnung des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und überhaupt der V2-Gruppe); 2. dass er Priester ist (Weihe in einer gültigen Weihelinie (Sukzession)). Die Gegenseite wiederum, speziell die V2-Gruppe mitsamt ihren Helfern, verzichtet komplett darauf, diese Beweise zu entkräften oder gar zu widerlegen - ganz im Gegenteil: Die Gültigkeit der Priesterweihe ist auch seitens der V2-Gruppe endgültig anerkannt. Die Gegenseite kann sich also lediglich auf die bewiesenermaßen absolut falsche Behauptung stützen, die V2-Gruppe sei die katholische Kirche, und allein basierend auf dieser klaren Falschaussage wird die Katholizität des Verf. geleugnet. Um den Verf. trotzdem irgendwie ausmerzen zu können, versuchte "Amtsgericht Dorsten", den Verf. zu entmündigen, und bestellte dazu Mihail Kivi als Psycho-Gutachter. Kivi diagnostizierte allerdings nach langer "Untersuchung" des Verf., bei diesem "lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Das bewahrte den Verf. zwar immerhin vor jeglicher "Betreuung", aber trotz allem behauptete "Amtsgericht Dorsten" dann in vollendeter Schizophrenie endgültig, dass beim Verf. eine "paranoide Persönlichkeitsstörung" vorliegt. Soviel zur Vertrauenswürdigkeit der Psycho-Justiz.
Es wäre allerdings falsch, vor dieser notorischen schizophrenen Willkür der BRD-Richter einfach zu kapitulieren; insofern ist auch Plantikos Kampf ums Recht zu begrüßen und ggf. zu unterstützen.
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Kommentare
Muß man das denn für so abwegig halten?Laien können sich das so vorstellen: Würden Psychiater anhand wissenschaftlich gültiger Erkenntnisse und Methoden vorgehen, so müssten verschiedene Psychiater unabhängig voneinander bei ein und dem selben Patienten zu ein und dem selben Ergebnis kommen. Das entspricht, wie alle wissen, aber nicht der Realität: Sehr oft kommen unterschiedliche Psychiater zu völlig unterschieclichen Ergebnissen bei ein und der selben Person.
Das hat tatsächlich den Grund schon in einer faulen Basis: Nicht auf wissenschaftstheoretisch gültigen Erkenntnissen, sondern auf sog. Dogmen/Lehrmeinungen baut man. Diese Lehrmeinungen mögen mehr oder weniger plausibel erscheinen, wissenschaftlich "richtig" sind sie alle nicht.
Auch gibt es eben unterschiedliche Schulen, die zum Teil sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Das ist so, als ob Brückenkonstrukteure sich nicht einigen könnten, welche Stärke die Stützpfeiler haben müssten!
So gibt es auch kein einziges (!) sicheres Verfahren, mit dem sich etwas feststellen ließe.
Tatsächlich wird die Psychiatrie systematisch als Fortsetzung der Inquisition missbraucht: Hatte man es früher mit politisch unliebsamen Personen zu tun, denen man strafrechtlich nichts anhöngen konnte, dann erklärte man sie zu Ketzern oder beschudligte sie des Bundes mit dem Teufel.
Heute erklärt man sie für geisteskrank und sperrt sie weg. So sind die Verhältnisse in "unserer" "Demokratie" und "unserem" "Rechtsstaat".
Machen Sie mit Ihrer Onlinescheiße24, was Sie wollen.
Sie werden noch von mir zu lesen bekommen, aber nicht mehr hier.
am 13.08.2009 19:08:58
Rene Thurow
1. Lernen Sie endlich meinen Namen richtig zu schreiben.
2. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt verklagen Sie mich.
3. Gehen die Argumente aus? Und glauben Sie mir, ich mache damit was ich will und nicht Sie.
4.
Es wird Zeit das Sie sich verabschieden. Ich werde ab sofort keinerlei Kommentar von Ihnen zulassen.
mich wundert hier gar nichts mehr. Mich wollten Sie einbestellen wie auch meine Frau, für die ich viele Dinge erledige, da jegliche Büroarbeit für sie gleichbedeutend mit Gefängnisarbeit ist aufgrund Ihres Berufes, der nur mit Menschen zu tun hat.
Ein anderer Kandidat wurde einbestellt und hat ein TV-Team mitgebracht und gefilmt. Damit war die Sache erledigt.
Aber nach meiner Kenntnis wird heute entsprechend des Gutachtens aus MeckPom verfahren, daß 70000 Euro Wert war und das "sozialpsychosomatische Sprengersyndrom" erfunden hat. Und dieses dann im Zusammenwirken mit der Erfindung "Propagandadelikt" ist die Sache doch rund. Breschnew läßt grüßen.



