Sonstiges: Gesundheit

Autofahrer aufgepasst: Schule hat begonnen!

Jedes Kind, das im Straßenverkehr getötet wird, ist ein Kind zuviel!
09.08.2009 08:13:52 eingesandt von Alex Mais für OnlineZeitung 24.de

Foto: © Paul-Georg Meister, Pixelio.de
Foto: © Paul-Georg Meister, Pixelio.de
Im vergangenen Jahr (2008) starben allein auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen 687 Menschen (2007 waren es 732 Menschen), darunter 18 Kinder (2007 waren es 17 Kinder). Insgesamt gab es jedoch 7.612 Unfälle in NRW, in die Kinder verwickelt waren. Auch wenn dies nach den offiziellen Angaben der Polizei in NRW „die historisch niedrigste Zahl“ ist, so ist sie dennoch viel zu hoch.

In ganz Deutschland verunglückten im Jahr 2006 auf dem Weg zu Tageseinrichtungen und Grundschulen 7.870 Kinder. Doch nicht nur die kleinen Schulbesucher haben schlechte Karten im Straßenverkehr, denn im gleichen Jahr verunglückten auf dem Weg zu berufsbildenden oder weiterführenden Schulen sage und schreibe 46.518 Kinder.

Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit der größten Bevölkerungsdichte. Entsprechend sind hier auch die Zahlen der Unfallstatistik. Von 36.795 Unfällen mit Kindern im Jahre 2005 kamen auf NRW 8.898 Unfälle, gefolgt von Bayern mit 5.376 Unfällen. Insgesamt wurden dabei 159 Kinder getötet. Davon 30 allein in NRW (es folgten Niedersachsen mit 25 und Baden-Württemberg mit 18 getöteten Kindern). Nur Bayern lag mit 39 getöteten Kindern noch deutlich höher als NRW.

Die Zahlen sind erschreckend. Und gerade in diesen Wochen, wo sich bundesweit wieder Tausende von Schulanfängern auf dem Schulweg im Straßenverkehr behaupten müssen, sind es wieder einmal mehr die Kleinsten von uns, die besonders gefährdet sind. Alle Autofahrer sind da gefordert besonders gut aufzupassen, sich an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und bremsbereit zu sein. Das gilt besonders auch an Schulen und deren Fußgängerüberwege und Bushaltestellen. Erfreulich, dass die Polizei bundesweit angekündigt hat vor allem in den ersten Wochen nach Schulanfang verstärkte Geschwindigkeitskontrollen zu machen.

Hier noch einmal in Erinnerung gerufen, weil von sehr vielen Autofahrern nicht beachtet: Bereits seit 1995(!) gilt nach der Straßenverkehrsordnung, dass Busse (Linienbusse und Schulbusse gleichermaßen) an besonders gefährdeten Haltestellen (gehören auch solche an Kindergärten, Schulen und Altenheimen zu) die Warnblinkanlage einschalten müssen. Dies gilt bereits bei der Anfahrt auf die Haltestelle zu. Während der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf die Haltestelle zufährt darf er nicht überholt werden! Steht der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle darf er nur mit maximal Schrittgeschwindigkeit (= maximal 7 km/h) passiert werden – und zwar egal auf welcher Straßenseite (rechts = eigene – oder – links = Gegenfahrbahn) er steht!

Ich bitte alle Autofahrer – im Interesse der Sicherheit unserer aller Kinder – dies zu beachten und sich auch daran zu halten. – Gebt Rasern keine Chance…

Weiterführender Link: „Acht Tipps für einen sicheren Schulweg“.

Fotolegende: Achtung: Schulanfang. Foto: © Paul-Georg Meister, Pixelio.de.