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Medien: SonstigesMeinung, Bericht oder Propaganda?
Eigentlich ist es doch sonnenklar und kinderleicht: Reporter berichten, Journalisten schreiben Texte oder publizieren in anderen Medien und tragen so zur öffentlichen Meinungsbildung bei, beide Berufsgruppen sind der Wahrheit verpflichtet und informieren sachlich, ausgewogen und ohne sich vor irgendeinen Karren spannen zu lassen... - ach, wenn es doch nur so einfach wäre!

Zeitungsstapel
Zu schwer? Zu viel verlangt? - Manchmal offenbar schon, leider. Vor einiger Zeit stand in den Stuttgarter Nachrichten, also nicht in irgendeiner Bäckerblume oder Sportvereinszeitung, ein Text (eine Nachricht? Ein Bericht?), der es in sich hatte. Dem neugierigen Leser, der weder Christ ist noch den Zeugen Jehovas angehört oder zuneigt, kamen bereits bei der Überschrift Zweifel, ob er sich nicht vielleicht in der Zeitung geirrt haben könnte, doch dann standen ihm wegen des Untertitels die Haare zu Berge: "Land kapituliert vor den Zeugen Jehovas". Was war das denn? Eine Kriegsberichterstattung? Das Land Baden-Württemberg kämpft gegen eine Religionsgemeinschaft und verliert auch noch? - Nun weiß der mit den lokalen Eigenheiten des Schwäbischen vertraute Leser, daß es in Baden-Württemberg eine sehr strenge Spielart des Protestantismus gibt, den sogenannten Pietismus. Ferner sind manche Landesteile wiederum überwiegend katholisch, das hat sich nach der Reformation eben so ergeben, cuius regio, eius religio. Sollte der Journalist der "Stuttgarter Nachrichten" hier etwa persönlich betroffen sein? Denn zwischen den Zeilen war deutlich Bedauern, wenn nicht gar Empörung über den sachlichen Inhalt der Meldung herauszulesen.
Land kapituliert vor den Zeugen Jehovas
Stuttgart – Die Zeugen Jehovas sollen auch in Baden-Württemberg als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Nach Informationen unserer Zeitung gibt es trotz erheblicher Bedenken keine rechtliche Handhabe, der Gemeinschaft den beantragten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu versagen. Das besagt eine Vorlage des Kultusministeriums, die unserer Zeitung vorliegt. Das Landeskabinett soll darüber auf seiner Sitzung am kommenden Dienstag (12. Mai) entscheiden. Berlin, Hessen und Hamburg haben die Gemeinschaft bereits anerkannt.
Die Zeugen Jehovas haben nach eigenen Angaben in Baden-Württemberg rund 28.000 Mitglieder, die regelmäßig an Wohnungstüren und in Fußgängerzonen die Zeitschriften "Wachturm" und "Erwachet!" anbieten. Sie sind umstritten, weil sich ihre Mitglieder aus Glaubensgründen unter anderem nicht an demokratischen Wahlen beteiligen und auch Bluttransfusionen ablehnen sollen. Aussteiger berichten von sektenähnlichen Zuständen. Durch die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts müsste die Gemeinschaft künftig weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Zugleich dürfte sie Steuern einziehen und in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sitzen.
In einer bundesweiten Überprüfung wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass die Zeugen Jehovas systematisch die deutschen Gesetze missachten. Zwar sei in Baden-Württemberg 2001 ein 16jähriger krebskranker Junge gestorben, nachdem er und seine Eltern sich einer Bluttransfusion verweigert hätten. Außerdem sei ein 17jähriges Mädchen noch immer in psychiatrischer Behandlung, weil ihr Vater sie offensichtlich mit Gewalt auf die Lehren der Gemeinschaft verpflichten wollte. Dies seien aber nach bisheriger Rechtsprechung "bedauerliche Einzelfälle", die keinen Mangel an Rechtstreue begründen könnten, heißt es in der Vorlage des Ministeriums. StN 10.05.2009 - aktualisiert: 08.05.2009 19:44 Uhr

Martin Luther als Augustinermönch mit Tonsur
Bevor es nun heißt, daß Meckern leicht sei, man solle es doch selber erst mal besser machen, bitte schön. Der interessierte Leser hätte gern etwa folgende Meldung gelesen:
Landesregierung berät über Vorlage des Kultusministeriums
Stuttgart – Die Zeugen Jehovas werden nun auch in Baden-Württemberg als Religionsgemeinschaft anerkannt. Die Bundesländer Berlin, Hessen und Hamburg haben der Religionsgemeinschaft bereits den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt. Vorausgegangen war ein 15 Jahre dauernder Streit vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht, nachdem Berlin die Anerkennung zunächst verweigert hatte. Durch den juristischen Sieg der Zeugen Jehovas vor dem OVG Berlin wuchs der Druck auf die einzelnen Bundesländer, hier nachzuziehen.
Durch die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts muss die Gemeinschaft künftig weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Zugleich darf sie Steuern einziehen und bekommt ein Mitspracherecht in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit wäre eine Gleichstellung mit den beiden Landeskirchen und anderen Religionsgemeinschaften erreicht, wie sie die Verfassung und die Oberverwaltungsgerichte vorschreiben. Bekanntlich haben auch die jüdischen bzw. die israelitischen Kultusgemeinden in Baden-Württemberg den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ebenso die Freikirchen.
Die entsprechende Vorlage des Kultusministeriums wird das Landeskabinett auf seiner nächsten Sitzung am kommenden Dienstag beraten und darüber entscheiden. Die Zeugen Jehovas haben nach eigenen Angaben in Baden-Württemberg rund 28.000 Mitglieder.
©Chaim, 07.08.2009 - 15.50
Sicher, man kann das auch anders machen, aber die Richtung wäre so eine ganz andere gewesen. Das wäre jedenfalls eine Meldung und keine Propaganda im Auftrag der CDU-Fraktion bzw. der Landesregierung, die "in engem Schulterschluss mit den Kirchen im Land" eine Frage wälzt, die eigentlich schon lange beantwortet ist - juristisch jedenfalls.
- Zeitungsstapel: ©Daniel R. Blume / Wikipedia CC-Lizenz Attribution ShareAlike 2.0.
- Martin Luther als Augustinermönch mit Tonsur. Lucas Cranach d. Ä. Wikipedia/public domain
In dieses Gremium, und zuerst einmal nur in dieses, dürfen privatrechtliche Organisationen, wozu ja auch die Kirchen zählen, ihre Vertreter entsenden. An dieser Stelle haben sie sozusagen den Fuß in der Tür des SWR. Von den 74 Mitgliedern (51 aus BaWü, 23 aus RLP) des Rundfunkrats werden von religiösen Organisationen entsandt:
Aus Baden-Württemberg
- 2 Vertreter der evangelischen Kirche
- 2 Vertreter der katholischen Kirche
- 1 Vertreter der israelitischen Religionsgemeinschaft
- 1 Vertreter der Freikirchen
- 1 Vertreter der evang./kath. Frauenarbeit
Aus Rheinland-Pfalz
- 1 Vertreter der evangelischen Kirche
- 1 Vertreter der katholischen Kirche
Quelle: Deutscher Freidenker-Verband, siehe link oben
Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, denen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG in Verbindung mit den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung verliehen wurde ("Körperschaftsstatus"). Zwar betrachtet das Grundgesetz auch die Religionsausübung in gewisser Weise als förderungswürdige "öffentliche Aufgabe" (vgl. Religionsunterricht). Wegen der Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität ist es dem Staat aber gerade nicht erlaubt, die Religionsgemeinschaften als Teil der Verwaltung zu führen. Infolgedessen sind die religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht nur organisatorisch aus dem Staat ausgelagert, sondern sind gerade kein Teil der öffentlichen Gewalt, folglich nicht grundrechtsverpflichtet, sondern wie private Vereinigungen grundrechtsberechtigt. Erst recht ist dem Staat eine Rechtsaufsicht verwehrt (vgl. Korrelatentheorie). Der öffentlich-rechtliche Status dient hier lediglich dazu, die aus früheren Zeiten überkommenen Formen fortführen zu können (Pfarr- und Beamtenverhältnisse, Kirchensteuer) und die religiöse Vereinigungsfreiheit effektiv umzusetzen (Selbstorganisation). Mit dem öffentlich-rechtlichen Status verbindet auch das einfache Recht Vorteile, die als Privilegienbündel bezeichnet werden. Ein Austritt richtet sich für die staatliche Rechtsordnung nach den staatlichen Vorschriften über den „Kirchenaustritt“ (auch wenn die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sich nicht als Kirche bezeichnet); ob die jeweilige Religionsgemeinschaft diesen staatlichen Kirchenaustritt anerkennt, ist eine Frage des kirchlichen Mitgliedschaftsrechts.
Körperschaften des öffentlichen Rechts in diesem speziellen Sinne sind die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre Gliedkirchen (Landeskirchen), die Bistümer der römisch-katholischen Kirche, aber auch eine Vielzahl kleinerer religiöser Gemeinschaften wie zum Beispiel die altkatholische Kirche, zahlreiche evangelische Freikirchen, die Christengemeinschaft, die Neuapostolische Kirche, die Zeugen Jehovas, die Israelitischen Kultusgemeinden, die Christian Science, aber auch Weltanschauungsgemeinschaften wie der Bund für Geistesfreiheit Bayern oder die Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz usw., ihre Zusammenschlüsse und nach Maßgabe des Staatskirchenrechts auch ihre Untergliederungen (z. B. Kirchengemeinden, Kirchenbezirke usw.)
Quelle: Wikipedia, siehe link oben
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Kommentare
Vermutlich sieht man hier gar nichts, wenn dann kann man ihn vielleicht lesen oder erahnen,aber sehen wohl kaum.
Sie lehnen Organspenden ( für sich ) ab, hoffentlich dann aber in beide Richtungen, nicht dass Sie eines Tages auf die Idee kommen, ein Organ aber haben zu wollen. Wäre schön gewesen, es klar und deutlich zu schreiben.
Ungeheuerlich ist, dass Sie da versuchen, eine Verbindung zu ziehen, zum ungetreuen Staatsbürger bzw. zur Figur des Verfassungsfeindes. Googln Sie mal nach Verfassungsfeind, dann wissen Sie, dass weder ein Nichtwähler, so heißen, die, die schon mal an einigen Wahlen nicht teilgenommen haben, noch ein Nichtorganspender ( Nichtorganempfänger ) was mit verfassungsfeindlichkeit zutun hat. Das Lachen verkneife ich mir hier ausdrücklich, ist das doch ansonsten Ihr Stilmittel und das soll esdenn auch bleiben.
Hoffentlich lehnen Sie für sich auch konsequenterweise Blutkonserven ab, den Blut darf man durchaus als Organ bezeichnet, sow wie man die Haut auch als Organ bezeichnet und mit einem kleinen Teil einer Leber oder einer halben Lunge Menschenleben retten helfen kann.
Schreiben Sie Ihre Ablehnung, Organe zu spenden auch dort hinein, wo über aberwitzige Kriegseinsätze deutscher Soldaten geschrieben wird. Krieg bedeutet ggfl. Körperverletzung, bedeutet ggfl. ein Organ brauchen zu müssen, wenn es einen erwischt hat, es muss nicht gleich die "Kiste" sein, in der man den deutschen Soldaten "heim holt". Schreiben Sie denen, deren Leben bereits mit dem Abflug nach Afghanistan bürokratisch für beendet erklärt wird, dass Sie nicht zur Verfügung stehen in einem solchen Fall.
Auch deswegen sind Sie kein ungetreuer Staatsbürger und kein Verfassungsfeind.
Das ist möglicherweise bei Ihnen nicht angekommen. Denn anders kann ich mir nicht erklären, was Ihr Beitrag
- sehen Sie sicher immer dann, wenn sie lesen (außer Sie sind blind und nutzen einen sprechenden PC und
- wird in der deutschen Sprache das Wort "sehen" durchaus auch im erweiterten oder übertragenen Sinn verwendet, für merken, auffallen, verstehen usw., schauen Sie in ein Wörterbuch oder nehmen Sie mal wieder ein gutes Buch zur Hand.
Mit solchen albernen und aggressiven Beiträgen tun Sie sich keinen Gefallen, den meisten Lesern sicher auch nicht.
Ich hatte es klar geschrieben: "Ich ... lehne z.B. (für mich!) Organspenden ab."
"Für mich" bedeutet, daß ich es anderen nicht vorschreibe, wie sie das zu sehen oder zu entscheiden haben. Und die Formulierung schließt ganz offensichtlich das aktive (Organe spenden) wie auch das passive (Organe bekommen) ein. Beides will ich nicht. Was ist daran unklar? Wir brauchen das auch nicht weiter zu diskutieren, denn es geht niemanden außer mir etwas an, wie ich das sehe, beurteile und handhabe. Insbesondere haben Sie nicht das Recht, mich wegen dieser Auffassung und Entscheidung hier anzugreifen, zu kritisieren oder auch nur im geringsten zu kommentieren.
Sie waren es, der die Nummer "Organspende" auf die Tagesordnung gehoben hat. Das sich dann damit, weil unklar ausgedrückt, auseinandergesetzt wird, ist doch auch Ihnen klar, oder etwa nicht...
Alles was jemand öffentlich macht, muss er sich ggfl. auch um die Ohren hauen lassen, um es deutlich auszudrücken. Und wenn es niemanden außer Sie etwas angeht, hätten Sie besser gewschwiegen. Hoffentlich haben Sie auch alles rechtsverbindlichin eine Patientenverfügung geschrieben, nicht dass da ein Mediziner auf die Idee kommt, Ihnen entgegen Ihrem erklärten persönlichen Willen etwas zu geben, was andere in dem Fall nicht wechselseitig abgelehnt haben.
Und ob ich das Recht habe oder nicht habe, oder jemand anders, um es unpersönlich zu skizzieren, sie verbal anzugreifen, zu kritisieren oder zu kommentieren, ist eine subjektive Ansicht, die Sie da hegen. Beleidigen sollte Sie niemand, aber bis zu einer Beleidigung ist es ein weiter Weg, schauen Sie in den § 193 StGB, den Sie wahlweise bei google aber auch bei Wikipedia finden können, selbstverständlich aber auch in gedruckter Form im handelsüblich verfügbaren deutschen Strafgesetzbuch. In Deuitschland übrigens scheint es mit der Beleidigung besonders schlimm zu sein, schaut man sich die europäischen Zahlen der Beleidigungsverfahren vor den Gerichten an, oder sind die anderen Nationen nicht so empfindlich... Bis heute mangelt es dem § 185 StGB übrigens an dessen grundgesetzlich gebotener Bestimmtheit eines für jedermann erkennbaren Tatbestandes. Diejenigen, denen man also mit dem Straftatbestand der Beleidigung kommt, haben gute Chancen, wenn sie sich den 14. Leitsatz der "Südweststaat-Entscheidung" des BverfG vom 23.10.1951 zu eigen machen, der da lautet:
den § 185 StGB wegen Nichtigkeit zu kippen. Es muss nur einer auf die Idee kommen, aber dafür schreiben wir hier ja das eine oder andere öffentlich, was andere Medien nicht einmal mit der Kneifzange anfassen würden.
Ansonsten allen einen schönen Sonntag in Deutschland, im 60. Jahr des Bonner Grundgesetzes
Dort (in Stuttgart!) entstand also bereits das Thema! Und nachdem ich mich eben hier in den Kommentaren belehren lassen mußte, daß ja auch Blut ein "Organ" sei (was man noch diskutieren müßte! - Ich sehe das anders, bin aber auch kein Mediziner!), war ich also mitten im Thema.
Zumal der Autor der St.N. von diesem Umstand ableitete, man könne deswegen(!) die Verfassungstreue der Zeugen Jehovas in Zweifel ziehen! Auch dieser Gedanke stammt also nicht von mir, ich habe ihn nur auf mich "transformiert" und geschlossen, daß ich ja dann (nach dieser falschen Prämisse!) auch ein Verfassungsfeind sein müsse, weil ich die Organspende für mich aktiv wie passiv ablehne - obwohl ich z.B. regelmäßig Blut spende).
Ich hoffe, nun sind alle Mißverständnisse beseitigt?
Und ob ich mich "unklar" ausgedrückt habe, lasse ich mal so stehen; es wäre ja auch denkbar, daß Sie Ihren Reflexen zum Opfer gefallen sind. Manchmal versteht man etwas nicht, weil man es falsch verstehen möchte. Oder man hat einfach zu schnell gelesen und nur die Hälfte verstanden...
Zumal Sie auch das nichts angeht. Sie dürfen aber sicher sein, daß ich das gereglt habe, was sich regeln läßt, denn unser aller Leben ist endlich.
Ich meinte etwas ganz anderes; das hat zwar auch eine juristische Grundlage
Und ich bin mir fast sicher, daß Sie hier im Fall des Falles - weit vor einer Beleidigungsklage - zunächst eher einen Hinweis des Forenbetreibers bekommen, wie er die Nutzungsregeln hier umgesetzt wissen möchte. Sehen Sie, wir sind hier beide zu Gast. Und Gäste sollten den Gastgeber nicht dadurch beleidigen, daß Sie sich unflätig benehmen, weil ihn das - subjektiv - zu einer Intervention nötigen könnte.
am 09.08.2009 13:15:42
Ich meinte etwas ganz anderes; das hat zwar auch eine juristische Grundlage
Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
doch ich dachte bei meinem Appell an Sie eher an Höflichkeit und Respekt. Als ethische Richtlinie, nicht als einklagbare Rechtsnorm. Ich finde, der Umgang mit andern Menschen gewinnt einfach durch ein paar Grundregeln im Bereich Etikette und Netiquette.
Und ich bin mir fast sicher, daß Sie hier im Fall des Falles - weit vor einer Beleidigungsklage - zunächst eher einen Hinweis des Forenbetreibers bekommen, wie er die Nutzungsregeln hier umgesetzt wissen möchte. Sehen Sie, wir sind hier beide zu Gast. Und Gäste sollten den Gastgeber nicht dadurch beleidigen, daß Sie sich unflätig benehmen, weil ihn das - subjektiv - zu einer Intervention nötigen könnte.
Dieser Aussage kann ich mich nur anschließen!
Schön, daß Sie das verstanden haben.
Wie Ihnen sicher einleuchtet, gibt es einen gewissen Unterschied zwischen einer Organtransplantation und einer Blutspende. Falls Ihnen das nicht einleuchtet, ist das auch nicht tragisch. Es reicht doch völlig: für mich ist es ein Unterschied, aus die Maus.
Also: ich lehne für mich keine Bluttransfusion ab, und ich spende regelmäßig Blut. Können wir nun wieder zum Thema kommen?
Ich z.B. lese Beiträge mancher Autoren gar nicht mehr, nachdem ich von gewissen Textern 2 x identisch dasselbe gelesen habe. Seien es nun Trolle, die mit einem "SEXUALSCHEMA" hausieren gehen, seien es Schreiber, die die Republik Österreich der Folter anklagen und nicht mitbekommen, daß amnesty international von dieser "Katastrophe" gar nichts weiß...
Immer dann, wenn ich mir sage "liest Du einen, kennst Du alle" lasse ich die Finger davon. Dann lieber Karl May lesen.

Und andere OZ24-Autoren wegen ihrer Haltung zu Organspenden usw. anzugreifen ist ja wohl völlig daneben. Außerdem mal wieder am Thema vorbei.



Ich habe auch schon an einigen Wahlen nicht teilgenommen und lehne z.B. (für mich!) Organspenden ab. Bin ich jetzt ein ungetreuer Staatsbürger? Ein Verfassungsfeind?