Rund um OZ24

Unterstütze OZ24

Suchen

Personal NickPages

Häufig besucht
· Vater von Gandalf und Galahad[23896]
· Dorota[22798]
· master of desaster[20772]
· Chaim[17138]
· OZ24[15180]

Zuletzt Geändert
· rattenkoenig
· Emanuel Speh
· kommt123
· Alex Mais
· Confusion

· Alle NickPages

Politik: Recht & Co.

Sind Querulanten Verfassungsfeinde?

Wie Paranoide, Rechtsextreme und Volksverhetzer unser Rechtssystem mißbrauchen

BVG 2. Senat
BVG 2. Senat
In seinem "Neuen Programm" hat Hanns Dieter Hüsch einmal einen kleinen ironischen Seitenhieb formuliert auf Leserbriefschreiber, "die ja schon morgens um 8 aufrecht im Bett sitzen und Leserbriefe schreiben." - Über Hüschs charmante Kritik am angewandten Gutmenschentum, das immer und überall die Welt retten zu müssen vorgibt, hinaus kann man das noch schärfer formulieren: es gibt Menschen, die aus verschiedensten Gründen anderen Menschen, speziell Richtern und Beamten, das Leben schwerzumachen versuchen. Man nennt diese armen, meist psychisch gestörten Menschen auch Querulanten. Dagegen sind Leserbriefschreiber geradezu harmlos.

Der Querulant (von lateinisch querulus -"sich Beschwerender") bezeichnet einen Menschen, der sich leicht ins Unrecht gesetzt fühlt, der aus geringfügigem oder vermeintlichem Anlass Klage erhebt oder sich bei Behörden oder Institutionen beschwert.
Wohlgemerkt: es geht hier nicht um sinnvolle, begründete, sach- und formgerecht vorgetragene Beschwerden und Klagen. Es geht um die Klientel, die belehrungsresistent und sinnfrei mit abgekupferten Massenbriefen (neudeutsch spam genannt) ihren Blödsinn in die Welt hinausmüllt. So wird (beispielsweise sehr gern in rechtsextremen Kreisen) immer wieder lamentiert, ein Urteil sei nicht unterschrieben und daher nicht rechtskräftig - solche armen Menschen haben einfach nicht den Unterschied zwischen einem Urteil (von Hand unterschrieben, in der Akte des Gerichts) und der Ausfertigung eines Urteils (nicht unterschrieben vom Richter, sondern vom Urkundsbeamten, und mit Dienstsiegel beglaubigt) verstanden. Nichts dagegen, wenn einer etwas nicht versteht, weil z.B. seine schulische Laufbahn extrem kurz war und unbefriedigend verlief, man kann es ihm ein-, zwei- und sogar auch dreimal erklären. Aber wenn ewig dieselbe Leier ertönt, wird es unlustig. Und Gerichte reagieren da inzwischen zu recht sauer.

Bundesverfassungsgericht verhängt in drei Fällen Missbrauchsgebühr

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in drei Verfahren Missbrauchsgebühren in Höhe von 200 Euro (2 BvR 161/09 und 2 BvR 239/09) bzw. 1.000 Euro (2 BvR 191/09) gegen die Beschwerdeführer verhängt, weil deren Verfassungsbeschwerden offensichtlich unzulässig waren. Ein einsichtiger Beschwerdeführer hätte dies von Anfang an erkennen müssen, so dass in jedem zu entscheidenden Fall die Verhängung einer Missbrauchsgebühr gerechtfertigt ist.

Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.

  1. Im ersten Fall hatte sich der Beschwerdeführer u.a. gegen eine Gerichtsentscheidung gewandt, die ihn zur Begleichung eines für Falschparken ergangenen Bußgeldbescheids in Höhe von 5 Euro verurteilte; eine Verletzung seiner Grundrechte hat der Beschwerdeführer weder vorgetragen noch ist eine solche ersichtlich.
  2. Im zweiten Verfahren hatte der Beschwerdeführer - trotz eines entsprechenden Hinweises - darauf bestanden, dass über seine nicht ordnungsgemäß begründete Verfassungsbeschwerde entschieden wird; außerdem hatte er auch den Rechtsweg nicht erschöpft.
  3. Der Beschwerdeführer der dritten Verfassungsbeschwerde, ein Rechtsanwalt, verletzte die Darlegungspflicht, indem er dem Bundesverfassungsgericht u.a. den ursprünglich angegriffenen Bußgeldbescheid nicht vorlegte. Darüber hinaus fehlte auch die Angabe des Aktenzeichens des ursprünglichen Verfahrens, so dass der Sachverhalt unklar blieb und damit schon die Beschwer durch die angegriffene Entscheidung nicht festgestellt werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Eine deutliche Kritik an all denen, die erst fühlen müssen, weil sie nicht hören konnten. Wer gegen einen Bußgeldbescheid über 5 (in Worten: fünf!) Euro eine Verfassungsbeschwerde einlegt, der kann froh sein, daß er nicht in eine geschlossene psychiatrische Klinik kommt; da sind 200 Euro Mißbrauchsgebühr doch relativ harmlos. Die meisten dieser "Beschwerden" dürften folglich darin begründet sein, daß es sich entweder um eine paranoide Störung handelt oder einem rechtsextremen Ansatz dient, mit dem man einfach nur einen Existenznachweis dadurch erbringen möchte, daß man ständig Prozesse führt und die soziale Umweltverschmutzung per youtube-spam und "Pressemitteilung" zum obersten Prinzip erhoben hat..

Wobei die Grenze zwischen "paranoid" und "rechtsextrem" natürlich fließend ist... - beziehungsweise rein akademisch. Jedenfalls ist es ein offenes Geheimnis, daß offensichtlich Rechtsextreme dieses Medium "Gerichtspost" liebend gerne nutzen, um im Ranking der Suchmaschinen auf vordere Ränge (z.B. hier Platz 5) zu klettern - und dabei natürlich auch besonders gern auf sogenannte "Bürgerzeitungen" und "Offene TV-Kanäle" zurückgreifen. Eine kostenlose Werbung für krudes Gedankengut, das meist weder gut ist noch mit Denken zu tun hat. Es wird auch gerne das "Zitiergebot" des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG) herangezogen, und das ausgerechnet von Menschen, die ganz offensichtlich nie gelernt haben, was Zitieren ist und wie man das macht.

Auch Ayatollahs, falsche "Patres" und andere Haßprediger sind hier ausgesprochen geschickt darin, energiesparend Werbung für ihre abseitigen Ideen zu machen. Offenbar ein Ersatz für eine wirklich sinnvolle Lebensgestaltung nach dem Motto: "ich bin in Google, also bin ich!"

  • Auszug aus der Datenbank der Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts, Suchwort "Missbrauch"

1&1 DSL

Für den Inhalt des vorstehenden Artikels ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
Drucken Empfehlen
Schlüsselwörter: Bußgeld | BVerfG | Bundesverfassungsgericht | Mißbrauch |

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann nehmen Sie sich bitte die Zeit den Artikel auf einem oder mehreren der oben angegebenen Bookmarkportalen zu speichern, oder teilen Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar mit.
Schreiben Sie selber gern, dann melden Sie sich doch an und werden Autor bei Onlinezeitung24.de.


Bei dieser Onlinezeitung ist Bürgerjournalismus Programm! Hier schreiben nur Leser für Leser.

Für jeden veröffentlichten Artikel, der die Teilnahmebestimmungen erfüllt, wird ein Honorar gezahlt.

Sie möchten genaueres wissen? Antworten finden Sie hier. Sie möchten sich gleich anmelden, dass können Sie hier.

Das Kommentieren von Artikeln ist nur als registriertes Mitglied möglich! Falls Sie einen Kommentar schreiben wollen einfach hier registrieren.

Kommentare

Chaim
am 05.08.2009 14:08:01 (88.68.118.xxx) Link Kommentar melden
Der Ausgewogenheit halber sei aber auch noch auf einen netten Text verwiesen, der das Hohe Lied auf den Querulanten singt. Doch in diesem Text dürften kaum die belehrungsfreien KRR-Deppen gemeint sein, die dem Deutschen Reich in den Grenzen von 1937 nachtrauern. Und vermutlich sind auch nicht die notorischen Querulanten "Kawi Schneider" und (der falsche Pater) Lingen gemeint. Die lösen nämlich keinen Fortschritt aus, sondern allenfalls ein amüsiertes Lächeln.
Wattwurmtreter
am 06.08.2009 09:24:47 (217.80.178.xxx) Link Kommentar melden
Also ich sage mal und das ist meine Meinung, liebe/r Chaim, wenn man wie Sie am Fließband Geschichten produziert und dabei auch auf die Schnelle die passenden Verzeichnisse verlinkt, hat, und das meine ich ernsthaft, ein riesiges Archiv , die notwendigen Mitarbeiter und einen zahlenden Auftraggeber parat, welches zusammen dafür eingesetzt wird um die sich noch im Internet befindlichen „freien“ Onlinezeitungen die noch wenigen, mutigen und „freien“ Reporter zu disziplinieren oder zu vergraulen und gleichzeitig deren seriösen Leser mit solchen „Andeutungs- und Spaltungsgeschichten“ fortzutreiben – und nun raten Sie mal wo jetzt der Punkt hinkommt, nämlich hier.
P.S.
Ihr Reißer:
Wer gegen einen Bußgeldbescheid über 5 (in Worten: fünf!) Euro
Der Fehler:
Ihr sogenannter Bußgeldbescheid ist ganz harmlos ein Verwarnungsgeld

(OWiG) § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.
Chaim
am 06.08.2009 11:19:51 (88.68.105.xxx) Link Kommentar melden
Knapp vorbei ist auch daneben:
Ihr sogenannter Bußgeldbescheid ist ganz harmlos ein Verwarnungsgeld
Nur die Ruhe, die Quelle war angegeben, es war eine gerichtliche Verhandlung vorausgegangen. Stand auch in mindestens 5 Zeitungen, ist ja erst ein paar Wochen her.
http://www.bverfg...9-030.html
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in
drei Verfahren Missbrauchsgebühren in Höhe von 200 € (2 BvR 161/09 und
2 BvR 239/09) bzw. 1.000 € (2 BvR 191/09) gegen die Beschwerdeführer
verhängt, weil deren Verfassungsbeschwerden offensichtlich unzulässig
waren. Ein einsichtiger Beschwerdeführer hätte dies von Anfang an
erkennen müssen, so dass in jedem zu entscheidenden Fall die Verhängung
einer Missbrauchsgebühr gerechtfertigt ist. Das
Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch für
Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert
wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und dadurch
anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert
gewähren kann.

Im ersten Fall hatte sich der Beschwerdeführer u.a. gegen eine
Gerichtsentscheidung gewandt
, die ihn zur Begleichung eines für
Falschparken ergangenen Bußgeldbescheids in Höhe von 5 € verurteilte;
eine Verletzung seiner Grundrechte hat der Beschwerdeführer weder
vorgetragen noch ist eine solche ersichtlich.


Dieser Hansel sieht die Verfassung gefährdet wegen 5 Euro, das war die Botschaft. Nicht kapiert? Hätte er sich bei mir gemeldet, hätte ich es ihm geschenkt.

Und Du hast Dein Bäuerchen gemacht, ich hoffe, es geht Dir nun besser?
Leser
am 06.08.2009 14:17:00 (91.16.137.xxx) Link Kommentar melden
Eigentlich ist zu "chaim" und seinen erkennbaren Machenschaften bereits alles geschrieben. Aber gerade unter diesen reißerischen Artikel gehört noch die Antwort, dass nämlich unser Freund "chaim" vom Inhalt und der Funktionsweise des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nur begrenzt wenn überhaupt Ahnung hat.

Zum Bundesverfassungsgericht geht der einzelne Bürger nicht, wenn er die Verfassung gefährdet sieht, sondern wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, man kann auch sagen fühlt. Grundrechte verletzten können nur der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte, damit das mal klar ist. Die dürfen das aber gar nicht. Und dann spielt es keine Rolle, ob der Verwaltungsakt Kosten auslöst beim Grundrechtsträger oder nicht. Ein belastender Verwaltungsakt ist geeignet, die Grundrechte des einzelnen Bürgers zu verletzen und das darf seit dem 23.05.1949 nicht mehr sein.

Mal sehn, was unser "Lohnschreiber" nun darauf wieder aus seinem Portfolio holt. Mit Sicherheit nichts, was die Sache erhellen könnte, aber warten wir es doch einfach mal ab.
Chaim
am 06.08.2009 14:51:33 (84.59.143.xxx) Link Kommentar melden
Zum Bundesverfassungsgericht geht der einzelne Bürger nicht, wenn er die Verfassung gefährdet sieht, sondern wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, man kann auch sagen fühlt.

Ach, das ist ein Unterschied?
LOL Grin Ein herrlicher Satz, den muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Spielen wir das mal durch:
  1. ich sehe die Verfassung gefährdet, fühle mich aber in meinen Grundrechten nicht verletzt.... (so geht es mir, wenn ich an Neonazis denke oder die LINKEN)
  2. ich sehe die Verfassung als gefährdet an, weil ich mich in meinen Grundrechten verletzt fühle.... (das Gefühl hatte ich noch nie)
  3. ich fühle mich in meinen Grundrechten verletzt, obwohl ich die Verfassung nicht als gefährdet ansehe.... (kenne ich auch nicht)
  4. ich sehe die Verfassung nicht gefährdet und fühle mich in meinen Grundrechten nicht verletzt.... (so geht es mir meistens, außer wenn ich an die Neonazis und die LINKEN denke)


Eine Beschwerde beim BVerfG habe ich in den letzten 10 Jahren genau einmal eingereicht, die - ohne Bußgeld - nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Na und? Damit kann ich prima leben. Dafür habe ich in den letzten 20 Jahren immerhin 5 Verfahren vor Verwaltungsgerichten geführt, und davon 4 gewonnen. Ist doch ein guter Schnitt. Meistens übrigens wegen Formfehlern der Gegenseite... Wink

Wegen lächerlicher Bußgelder gehe ich höchstens dann vors Amtsgericht, wenn ich weiß, daß ich gewinne (Quote dezeit 98%). Die anderen zahle ich einfach... Daher ist mir dieser Hansel, der wegen 5 Euro vors BVerfG zog, eine besonders große Belustigung. Wie kann man so blöd sein.

Mal sehn, was unser "Lohnschreiber" nun darauf wieder aus seinem Portfolio holt.
Lohnschreiber ist lustig. Den einen Euro, den ich hier bekomme, lasse ich aus pädagogischen Gründen immer gleich auf das Konto meines 11jährigen Neffen überweisen, als Taschengeldzuschuß (sonst müßte ich das womöglich ja noch versteuern). Damit er lernt, daß man mit viel Spaß gleichzeitig ein bißchen Geld verdienen kann, sofern man einigermaßen gerade Sätze hinbekommt...
I Mayer
am 08.08.2009 21:42:13 (84.59.142.xxx) Link Kommentar melden
Doch in diesem Text dürften kaum die belehrungsfreien KRR-Deppen gemeint sein, die dem Deutschen Reich in den Grenzen von 1937 nachtrauern.
Noch nie gehört, KRR. Hört sich aber interessant an, werde ich gleich mal googeln. Grenzen von 1937? Hört sich nach Kriegshetze gegen Polen und Rußland an. Auch gleich noch Lettland, Estland, Litauen? Tschechien, Slowakei? Ukraine und Weißrußland?

[url]http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DateiGrineutsches_Reich2.png&filetimestamp=20081216162417[/url]

(Link funktioniert nicht da sich bei den Kommentaren die Smilies noch nicht deaktivieren lassen. OZ24)
I Mayer
am 09.08.2009 08:56:02 (88.68.98.xxx) Link Kommentar melden
aha, ich habe mich schon gewunder. Kann aber auch sein, daß ich einen Smiley geschrieben hatte und beim Tippen in der Zeile verrutscht bin. Es handelte sich ja auch nur um die Karte zum [url]"Deutschen Reich" in den Grenzen von 1937[/url]

Mal sehen, ob es jetzt geht(habe ein Leerzeichen in den Link eingefügt, ansonsten bitte einfach löschen: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei: Deutsches_Reich2.png&filetimestamp=20081216162417
OZ24
am 09.08.2009 09:22:38 (84.183.130.xxx) Link Kommentar melden
Bei nächstem Update können bei den Kommentaren die Smilies deaktiviert werden. Ich denke das wir das Update nächste Woche aufspielen werden. Bis dahin noch ein wenig Geduld
I Mayer
am 09.08.2009 10:50:43 (84.59.35.xxx) Link Kommentar melden
Wunder der Technik. Aber mir wurde ohnehin schon mehrfach nahegelegt(obwohl ich erst seit 22 Stunden aktiv dabei bin), keine Links zu Wikipedia zu setzen, weil das "unwissenschaftlich" sei. Grin

Wink Eine Zensur findet aber selbstverständlich nicht statt.
Chaim
am 12.08.2009 08:23:31 (84.59.139.xxx) Link Kommentar melden
Wissenschaft? OZ24 betreibt Wissenschaft? Kraß!

Grin Wenn man solche Maßstäbe anlegen möchte, und dann auch noch so "energiegeladen", dann sollte man sie auch selbst einhalten.
Seitenaufbau: 1.01 Sekunden
4,503,194 eindeutige Besuche