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Lokales: Lokale NachrichtenLeipzig nicht zu verkaufen

Foto von www.buergerbegehren-leipzig.de
Bürgerentscheide sind in den Städten, Gemeinden und Kreisen der meisten Bundesländer bei wichtigen Angelegenheiten möglich. Dieser kann entweder "von unten" als Bürgerbegehren per Unterschriftensammlung gefordert werden. Die Mindestzahl liegt zwischen zwei und 17 Prozent der Wahlberechtigten. Ist ein Bürgerbegehren erfolgreich, können Stadt-, Gemeinde und Kreisräte dem Begehren zustimmen und so einen Bürgerentscheid vermeiden . Bei einem Bürgerentscheid reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen meistens nicht aus, erforderlich ist auch eine bestimmte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Abstimmung.
Die Sammlung von 25 000 Unterschriften ist eine schwierige Aufgabe, weiß auch die Leipziger Bürgerinitiative. Doch dieses Argument soll der Aktion Schwung verleihen: "Verkäufe kommunaler Unternehmen sanieren den Haushalt nicht dauerhaft."
Verkaufsfinger weg nicht nur von den Stadtwerken, lautet deshalb die Forderung der Initiative, sondern auch von der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV), den Leipiger Verkehrsbetrieben, den kommunalen Wasserwerken, dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft und. dem städtischen Klinikum Sankt Georg
von Heinz-Peter Tjaden
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