02.08.2009 17:48:39
eingesandt von Chaim für OnlineZeitung 24.de
Karl ist ein häufig vorkommender Name. Er ist als Vorname im Deutschen mindestens so geläufig wie der Familienname "Marx" (aus Markus/Marcus, mit geschwächtem/ausgefallenen Vokal "u") unter Juden, und es gibt diesen Namen in vielen Sprachen.
Wenn wir schon bei Sprachen sind, Karl bedeutet eigentlich "der Mann" (der Kerl), abgeleitet von *karal* "Mann", "Ehemann", "der Freie".
Die weibliche Form des Vornamens ist Karla oder Carla.
Bekannt natürlich: Karl der Große (Carolus Magnus), Karl Marx und Charlie Brown.
Drei Karl-Kerle (c) 2009 by Chaim Levinson
Mit Karl Marx hab' ich es jetzt nicht so, zum einen, weil er (bzw. sein Vater) die Religion seines Großvaters, des berühmten Rabbiners Mordechai Hallevi, verraten hat, zum andern, weil Marxens Ideen mehr Unglück als Fortschritt in die Welt gebracht haben, und zum dritten hat er seine Grundgedanken von Moses Hess geklaut (und die dann noch falsch verstanden), also geistiger Diebstahl, auch Plagiat genannt... - aber das ist eine andere Geschichte. Weniger bekannt z.B. ist der andere Karl Marx, der Gründer der Jüdischen Allgemeinen Wochenzeitung, die ich gern lese.
Am liebsten aber ist mir Karl Lagerfeld, weil der so herrlich arrogant und immer gut angezogen ist wie Michel Friedman (Krawattenmann des Jahres 2000), und weil er schöne Parfüms macht, mein Favorit unter seinen Düften ist "man", wird leider nicht mehr hergestellt.
Und dann hätten wir da noch "Karl Weihofer". Der ist bekannt, weil er seit ca. 15 Jahren gern im Internet zitiert wird, mit einem mehr oder weniger klugen Spruch. Das Problem ist nun nicht der Spruch an sich...
"Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen: Die wenigen, die dafür sorgen, daß etwas geschieht, die vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht."
...sondern die Tatsache, daß seit 15 Jahren der eine Textklauer vom anderen abschreibt, ohne Rücksicht auf Verluste. Und das kennen wir doch aus der Schulzeit, das Abschreiben bei Klassenarbeiten war immer dann besonders peinlich, wenn der geistige Diebstahl dadurch aufflog, daß jemand den Fehler seines Gedankenspenders mit abgeschrieben hatte. Solche markierten Informationen sind also sehr nützlich, weil sie zur Wahrheit führen.
Die nackte Wahrheit ist - und ich habe sie nur deshalb entdeckt, weil ich Zitate gern mal nachprüfe, bevor ich zu ihnen Stellung nehme - daß der Mann Karl Weinhofer heißt, Wein wie Bier, und nicht "Wei" wie "Weihrauch"; man könnte das jetzt für Erbsenzählerei halten, doch es zeigt sehr anschaulich, wie fahrlässig, wie mutwillig und - vor allem - wie denkbefreit im Internet Müll erzeugt und weiterverbreitet wird.
Karl Weinhofer, *1942, SPD, Landesliste Bayern, eingetreten in den Bundestag am 3. Oktober 1990 für Abg. Porzner
Kommen wir aber mal zum Sinn des Spruches von Karl Weinhofer. Dieser Satz hat - nicht immer, aber oft - eine intellektuell etwas weniger anspruchsvolle Funktion, nämlich die: derjenige, der diesen Satz zitiert, stellt sich damit über andere, die er für dumm, ungebildet oder brain-washed hält. Also nichts anderes als eine Schmähung Andersdenkender durch Menschen, die sich für klüger oder für wissender halten, es aber objektiv nicht sind. Ganz im Gegenteil, denn der Spruch des bayrischen Karl W. wird besonders gern von Menschen zitiert, die keine Ahnung haben und die Wirklichkeit etwas verzerrt wahrnehmen. Von Menschen, die vermutlich besonderer Hilfe bedürfen, auch wenn sie selbst andere ständig als krank, pervers oder dumm bezeichnen (und deswegen im einen oder anderen Fall ja auch schon vorbestraft sind)...
YouTube Video
KL (c) 2005 by Christoph Schaefer
Realitätsverlust und Leugnung der Wirklichkeit
Unter diesen Stichwörtern kann man das zusammenfassen, was bei einer Paranoia abläuft. Vorkommen kann das beispielshalber bei einer Handvoll "Erweckter", die gegenüber einer Milliarde Katholiken rotzfrech erklären, diese seien eine Sekte, und nur die Handvoll "Erweckter" sei "rechtgläubig". Vorkommen kann eine solche Paranoia auch bei ein paar Wirklichkeitsflüchtlingen, die 80 Millionen Deutschen dummdreist erklären, diese lebten in einem Staat, der gar keiner sei, siehe "OMF"-Verschwörungstheoretiker und/oder "KRR"-Deppen. - Es ist schon lustig, wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt... Da kann ich doch nur mit KL sagen: "ich diskutiere nicht", jedenfalls nicht mit Menschen, die weder Inhalte haben, über die sie mit Wissen und Vernunft diskutieren könnten, noch die mentalen Voraussetzungen mitbringen, um überhaupt diskutieren zu können. Solche belehrt man doch allenfalls.
Bildung, Aus- und Weiterbildung
Das sind Aufgaben und Herausforderungen, denen ich mein ganzes (Berufs)Leben gewidmet habe. Ich habe dazu vieles bekommen, ich habe vieles weitergegeben, ich habe damit immer gutes Geld ehrlich verdient. Das erzeugt - in Verbindung mit meiner Geduld und Gutmütigkeit - eine gewisse Grundhaltung von völlig streßresistenter Lockerheit. Doch manchmal ist es eben am Ende mit der Geduld. Denn schon im Talmud heißt es "dem Klugen gehört ein Wink, dem Dummen zuerst die Faust". Und in der Pessach-Haggada wird ausdrücklich von den vier Arten zu fragen gesprochen, deren jede einer eigenen Antwort bedarf:
Der Weise beschäftigt sich mit den Pesachvorschriften, um sie zu lernen; der Böse entfernt sich aus der Gemeinde Israels und verwirft die Pesachgesetze; der Einfache möchte ganz allgemein wissen, was an Pesach so Besonders ist.
Und es ist unsere Pflicht, demjenigen, der nicht zu fragen versteht, alles zu erklären.
Erklären wir also mal das Widerstandsrecht nach Artikel 20 (4) Grundgesetz
Das ist wirklich nicht schwer, auch nicht für den juristischen Laien, weil man die Kommentare der Fachleute ganz leicht findet; es ist alles erklärt, es ist alles klar. Außer für Mystiker, Ewiggestrige und Unbelehrbare natürlich. - Doch ein formal-logisches Argument vorweg: es ist natürlich eine arge Strapaze für die Lachmuskeln, wenn ausgerechnet diejenigen, die erklären, es gäbe gar keine Bundesrepublik Deutschland - oder diese hätte keine gültige Verfassung -, sich dann zur Ausübung ihres "Widerstandsrechts" auf das Grundgesetz berufen, also auf die Verfassung des Staates, dessen Existenz und Legitimität sie leugnen. Das ist wirklich ein Schenkelklopfer! Wie dumm muß man eigentlich sein, um so einen inneren Widerspruch nicht gleich selbst zu bemerken?
In der Sache sollte man natürlich schon wissen...
...wann, warum und wozu der Absatz 4 in den Art. 20 GG aufgenommen wurde, das war nämlich 1968 und eine demokratische Regulation der Notstandsgesetze, ein Schutz der Bürger gegen den durch die Notstandsgesetze mächtiger gewordenen Staat. Ich kenne kein Beipiel in der Geschichte, wo ein Staatswesen seine Macht selbst derartig gleich wieder beschränkt hätte... - somit kann man hierin ein Zeichen echter Demokratie sehen. Der Staat bekam durch die Notstandsgesetze mehr Befugnisse, die Freiheit seiner Bürger einzuschränken, und die Bürger bekamen - um dies eben nicht als Diktaturansatz mißbrauchbar werden zu lassen - ein verbrieftes Widerstandsrecht. Soviel Geschichtsbewußtsein muß schon sein, wenn sich Hinz und Kunz unqualifiziert zum "Widerstandsrecht" auslassen und die Namen des deutschen Widerstands gegen Hitler mißbrauchen und deren Andenken beschmutzen.
Mittlerweile muß man ja bereits Beiträge lesen, die hart an der Grenze zwischen "noch Meinungsfreiheit" und "schon Anstiftung zum Mord" liegen, so wurde beispeilsweise auf dieser Plattform der Name Stauffenberg in Bezug auf unsere Kanzlerin Angela Merkel genannt, worin ein Staatsanwalt ein Delikt sehen könnte... - irgendetwas im Bereich Volksverhetzung oder Anstiftung zu einer Straftat. Wäre ich Staatsanwalt, dann hätte ich hier jedenfalls bereits ein Verfahren gegen Rainer K. eingeleitet! - Das "Widerstandsrecht" nach Art. 20 (4) GG, auf das sich ausgerechnet Menschen berufen, die diesen Staat und seine Verfassung ablehnen, greift natürlich nur als "ultima ratio", d.h., wenn alle anderen legalen Mittel ausgeschöpft sind. Sonst könnte ich ja jeden Polizisten, der mir einen Strafzettel verpaßt, gleich ungestraft umbringen...
Wer so etwas propagiert, sollte eigentlich gleich in Sicherheitsverwahrung genommen werden. Denn für denkende Menschen ist die Sache nicht wirklich kompliziert:
Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert.
Strittig ist, wann dieses Recht greift. Nach einer Meinung greift es bereits, noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Nach anderer Meinung greift dieses Recht aber nur, wenn die Verfassungsordnung bereits ausgehebelt wurde - somit bleibt selbst bei offensichtlichen Verstößen der Staatsorgane gegen die Verfassung nur der Weg über Wahlen, Abstimmungen und den Rechtsweg, solange dieser Weg noch besteht (so etwa BeckOK/Huster/Rux, Art. 20 Rn. 192).
Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
Im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, müssen die Aktionen aber verhältnismäßig, also neben dem Verfolgen eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein.
So, ich denke, das reicht für intelligente Menschen und wache Bürger dieses Staates aus. Bei den andern ist eh Hopfen und Malz verloren, und für die schreibe ich ja auch nicht. - Da habe ich besseres zu tun. Mein Freund Karl hat gerade angerufen und gefagt, ob wir heute abend zusammen in die nah' gelegene Weinschänke gehen. Ich denke, das hat was.