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Politik: WeltEntscheidet denn die Mehrheit, was richtig, sinnvoll und gut ist?

Sokrates-Büste
Für Sokrates war eine Meinung nur eine Art "Scheinwissen", sozusagen die Mitte zwischen Nicht-Wissen und der Wahrheit. Im Griechischen heißt "Meinung" nämlich "doxa", daher kommt übrigens das Dogma, was bekanntlich nichts mit Wahrheit zu tun hat, sondern ein Glaubenssatz ist, der nicht bewiesen werden kann. Ein besonders von Religionsgemeinschaften (also christlichen Kirchen, Fundi-Pazifisten, Mutter-Theresa-Anbetern oder Dalai-Lama-Jüngern) gern verwendeter Ersatz für Rationalität und Argumentationskraft.
Nun gibt es im Bereich der Politik natürlich wenig echte Wahrheiten und besonders viel Nicht-Wissen, doch was mich tröstlich stimmt: mein verehrter Freund Sokrates war im Peloponnesischen Krieg sehr aktiv mit von der Partie, als schwerbewaffneter Hoplit... - und das als Philosoph!
Heute wäre ein Hoplit wohl zwischen "Infanterist" und "Panzergrenadier" anzusiedeln. Ganz so schief kann ich also nicht liegen, wenn ich - unter Berufung auf den ausgezeichneten, mutigen und tapferen Soldaten Sokrates - die deutschen militärischen Aktivitäten in Afghanistan befürworte...
Und hiermit befinde ich mich - ich ahnte es inmitten einer Minderheit wieder. Nun könnte man gemaß dem bekannten Graffiti "Eßt mehr Schei*e, denn Millionen Fliegen können nicht irren" argumentieren, daß Mehrheitsmeinungen an sich noch kein Argument sind, aber ich halte es, wie gesagt, hier argumentativ lieber mit Sokrates, schon aus ästhetischen Gründen. - Doch ein wenig bedrückt war ich schon, als ich eben im STERN an einer Umfrage teilnahm, die da lautete:
Soll die Bundeswehr in Afghanistan bleiben?
- x Ja
- o Nein
Meine Antwort steht da, angekreuzt, ich war der fünftausendeinhundertachtzehnte Abstimmende; so weit, so gut. Doch das Ergebnis ist bedrückend, denn man möchte doch einerseits (angeblich) so gerne dem Terror des Islamismus Einhalt gebieten, tut es aber andererseits nur mit Worten statt mit Taten, was natürlich feige, unethisch und vor allem verlogen ist:

Schmeißfliegen auf Kuhfladen (c) Adrian Michael/Wi
Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Bisher haben 5118 User abgestimmt.
Ergebnis:
- 44% Ja
- 56% Nein
Nun ja. Gutmenschen zeichnen sich dadurch aus, daß sie angeblich das Gute wollen (jedoch ohne wirklich etwas dafür zu tun). Gleichzeitig befällt sie dabei eine besondere Krankheit, die sogenannte "Unfähigkeit zur Selbstreflexion"; eine neurotische Amnesie, wie man sie satirisch auch hier sehen kann:
Zwei Fliegen sitzen auf einem Kuhfladen und essen.
Da fragt die eine die andere: "Darf ich dir einen Witz erzählen?" Die andere Fliege stimmt zu. Also erzählt sie: "Zwei Fliegen sitzen auf einem Kuhfladen und essen..." "Hör auf!", schreit die andere. "Mir wird sonst schlecht"
Helmut Schmidt hatte in seiner Zeit als Kanzler (siehe auch RAF, LH Landshut, Schleyer-Entführung, Stammheim, Mogadischu) zu recht auf den Unterschied zwischen Verantwortungsethik und Gesinnungsethik hingewiesen. - Gutmenschen verkörpern für mich dagegen die Erfahrung: Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint". Daß die Verantwortungsethik ethisch höher steht, kann man auch an einer Erfahrung aus der Kommunikationswissenschaft zeigen: nicht das Motiv oder die Absicht eines Menschen, der kommuniziert, ist von Bedeutung; es zählt allein die Wirkung, die er mit seiner Kommunikation erzielt: "Kommunikation ist Wirkung, nicht Absicht".

Hoplit (c) Robth (Air War College)/Wikipedia
Das sehe ich auch so. Wichtiger wären aber nicht mehr Orden, sondern mehr Soldaten. Auch mehr Bundeswehrsoldaten. Denn wenn man etwas tut, soll man es richtig tun, mit ganzem Herzen, oder, wie Pestalozzi forderte: mit Herz, Hirn und Hand.
Mit diesem Stichwort zurück zu Sokrates, dem tapferen Krieger der Demokratie Athens; oder doch besser gleich zu seinem geistigen Enkel Aristoteles, der bekanntlich der Lehrer und Erzieher, Berater und Coach von Alexander dem Großen war (man möge es mir nachsehen, daß ich als Philosoph und Coach auf dieses historische Faktum immer mit einem gewissen Genuß hinweisen möchte). Alexander der Große, von Aristoteles erzogen und beraten, war bekanntlich viel in der Welt unterwegs, und hat dabei auch Bildung und Kultur verbreitet. Also eine nicht ganz abwegige Parallele zu den Bemühungen des Westens, in Afghanistan einen Mindeststandard an neuzeitlicher Kultur zu gewährleisten. Um es kurz zu machen: Alexander war ja auch in Afghanistan!

Das Reich Alexanders des Großen / Wikipedia

Afghanistan (c) Vardion/Wikipedia CCL
Bildquelle Sokratesbüste (c) Eric Gaba/Wikipedia CCL
Kommentare
Nur ich habe dennoch Bauchschmerzen, denn mein Nein hat eben andere ehrbare Erwägungen, die jedoch auf der Linie von Caim und Peter Scholl Latour liegen. Ein Widerspurch. Nur vermeintlich. Denn der Grund für das Ja von Caim stimmt von der Sache her. Das nein von Peter Scholl Latour aber auch weil....., ja weil die BRD eben nichts dort zu suchen hat und es kein Fall NATO Artikel 5 gegeben hat und lt GG kein deutsches Militär in der Welt sich tummeln darf etc. Also, gibt es ein UN-Mandat und eine europäsiche Einheit, in der deutsche teilnehmen können? Nein, gibt es nicht. Und deshalb also ein nein. Auch wenn ich ein ja lieber hätte. Denn Caim hat ja nicht Unrecht.
Was zeigt sich hier jetzt? Die Unmöglichkeit der europäischen Entwicklung, die Deutschland nichts erlaubt, die deutsche Frage offen läßt aber die BRD verpflichtet, gegen eigenes Recht nationales Militär einzusetzen, obwohl es eine NATO-Angelegenheit einer europäischen Truppe sein sollte und muß. Europa ja, aber als nationales Gebilde und Rechtfertigung. Auf allen Ebenen, Europa als Sozialisierungsfeld niCht mehr lösbarer natiOnaler Aufgaben, damit der Nationalstaat sich neu frönen kann. So nach dem Motto: ich lebe zwar in der Zukunft, habe das heute begriffen, kann aber von der Vergangenheit nicht lassen. Ob das gut gehen kann?
Warum seid Ihr selber nicht in Afghanistan? Eine provokante Frage? Ich finde nicht, es ist zwar ganz nett, hier geäußerte Gedanken zu lesen, aber ich messe Leute an IHREN TATEN, und nicht, was sie sagen oder schreiben...!
Hier sind einige Kommentare, die ich kopierte, und sehr für sich sprechen:
22.07.2009,
13:26 Uhr
Wohl kaum sagt:
Na hoffentlich sind genug Staatsanwälte in Kundus dabei um alle unsere Soldaten anklagen zu können, die dort eine Waffe abfeuern.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4167735/Jung-sieht-kritische-Lage-fuer-die-Bundeswehr.html?page=14#article_readcomments
22.07.2009,
13:45 Uhr
Hannes sagt:
Da es Mode geworden ist, die Völker ungeliebter Regime zu "befreien", werde ich mich langsam schon mal darauf vorbereiten die Lybisch.Afrikanische Allianzarmee freundlich zu begrüßen, wenn sie bei uns einmarschiert um uns von der CDU und ihrem Kriegsminister zu befreien.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4167735/Jung-sieht-kritische-Lage-fuer-die-Bundeswehr.html?page=17#article_readcomments
22.07.2009,
13:52 Uhr
Der Hinterfrager sagt:
Es verstehe wer will warum immer wieder Regime und Gruppierungen in den Sattel gehoben und hinterher wieder bekaempft werden, wie in Afghanistan die Taliban, eine Gruppierung der Mudschahidin, welche in den 80ern von CIA unterstuetzt gegen die Sowjetbesatzer kaempften und dafuer sogar mit Spendengeldern aus Deutschland unterstuetzt wurden.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4167735/Jung-sieht-kritische-Lage-fuer-die-Bundeswehr.html?page=18#article_readcomments
22.07.2009,
14:03 Uhr
Dr. Hodelbach-Dentalstein sagt:
Tja, wenn das kein "Krieg" da unten ist, dann machen sich ja unsere Soldaten wahrscheinlich strafbar mit jedem Taliban, den sie nicht gerade aus Notwehr erschiessen. Das sollten sich unsere Bundis mal genau vor Augen führen und dann über die Sinnhaftigkeit ihrer weiteren Dienstausübung nachdenken. Am Besten wird dann noch sein, dass ihnen hier nach der Rückkehr aus Afghanistan auch noch die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungsverfahren wegen Totschlags etc. nachstellt.
Deutschland ist wirklich ein Irrenhaus. Höchste Zeit, dass dieses System durch eine echte Demokratie ersetzt wird.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4167735/Jung-sieht-kritische-Lage-fuer-die-Bundeswehr.html?page=20#article_readcomments
Mal abgesehen davon, daß Griech-inn-en und Römer-innen das alte Kemet (heutige Egypten) zerstörten, mit dem gesamten kulturellem und zivilisiertem Wissen, auch wenn sie dort die Schulen besuchten, um belehrt zu werden..., sehe ich es so, daß die Kultur aus Afrika zu uns kam, und das heutige Afghanistan gehörte zum alten Kemet....! Deshalb muß ich Dir widersprechen, daß Europäer-innen Kultur nach Afrika zu den Afrikaner-inne-n gebracht haben...lach!
Noch Fragen?
Unsere Darstellungen stützten sich auf Rechtswissenschaftler und auf die Kontinuität der Geschichte und der Rechtsentwicklungen. Und danach ist die BRD erloschen und das GG außer Kraft. Das ist keine Propaganda oder Erfindung von uns, sondern historisch und juristisch belegte Tatsachen. Und da sind "sonstige Meinungen" relativ uninteressant und der politische Standort alle Mal. Uns interessieren nur die Fakten des Rechts und der Geschichte Deutschlands sowie der Bereinigung und Auflösung der Verwerfungen, die eben nicht in der Alleinschuld von Deutschland begründet sind.
Völlig unabhängig davon, wo man politisch steht. BRD und SBZ/DDR waren Kunstobjekte aus der Verpflichtung aus der Haager Landkriegsordnung z.B. Artikel 15 zur Aufrechterhaltung der "Grundordnung" besetzter Gebiete. Grundordnung!!! =? Grundgesetz als Selbstverwaltungskonstrukt etc.
Ob das so weiter geführt werden darf oder nicht, entscheidet der Souverän und nicht Herr Kohl oder wer auch immer. Das ist und bleibt Sprengsatz. Solange Europa in der heutigen Form und Möglichkeit existiert, sollte das geregelt werden, damit eben keine neue Blockbildung ensteht und Polen sich dann wieder rückentwickelt zur Situation um 1919 bis 1939 mit bekannten Ergebnissen.
Also, aufwachen und gelassen bleiben.
1914 wurden jubelnde Menschen gezeigt, die mal eben in den Krieg gezogen sind. 1939 wurde "ab 4:45 Uhr" zurückgeschossen. Anfänge die in einem Fiasko endeten. 20 und 60 Millionen Menschen getötet. Ist das zu rechtfertigen? Ist dem zuzureden? Ein volkswirtschaftlicher Schaden unermeßlichen Ausmaßes. Ein Verlust von menschlicher Intelligenz. Warum? Weil das Volk, wie die Lemmige einer Phantasie nachgelaufen ist. Die "Führung" fühlte sich beleidigt, sie wurde von Gier getrieben und hat eben nicht "Schaden vom Volk abgewandt".
Gilt es nicht, aus der Geschichte zu lernen?
Chaim ist ein Verführer. Er gaukelt Bildung vor und fügt Bildchen ein. Er lockt den auf Bildern "abgerichteten Menschen". Er lenkt von dem harten Kern der Wahrheit ab.
Gelitten in einem Krieg hat überall auf der Welt das Volk. Die Führung setzte sich ab, stand in sicherer Entfernung vom Tod. In diesem Bewußtsein hat der Parlamentarische Rat diskutiert, formuliert und beschlossen. Ein Grundgesetz, klar in seinen Aussagen.
Und die Vertreter des Volkes setzen sich mal wieder über alles hinweg, was das Grundgesetz vorschreibt.
Es wird Zeit, daß das Volk denjenigen Gelegenheit gibt, die Entscheidungen zu erfahren, die diese so dem Volk zumuten. Das ist gar nicht so schwierig. Jedenfalls nicht in der Sache „Afghanistan“. Die könnte an Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn der Bundestag, der ja die vermeintlichen Beschlüsse gefaßt hat, sogleich mit beschließt, daß die Kanzlerin, die ist ja wohl höchster Befehlshaber ist, sodann der (Kriegs)-Minister Jung, die übrigen Minister, die Abgeordneten sowie deren Ehepartner zu einem Afghanistan-Feldzug antreten. Als nächsten sollten sodann die Kinder der Abgeordneten, deren Ehepartner und ggf. deren Kinder „ins Feld“ befohlen werden. War der Bundesrat mit eingebunden, dann haben dessen Mitglieder auch den Vortritt. "Krieg beschließen ist Krieg erfahren!"
Mein Vater wußte von was er sprach, wenn er Krieg sagte. Viele, die das Glück hatten zurückzukehren konnten berichten. Und wohl keiner hat berichtet, daß ein Krieg "Fortschritt, Menschlichkeit oder auch Gerechtigkeit bedeutet oder herstellt."
Es geht um Krieg, der keinesfalls in einem Verteidigungsfall begründet ist. Da zählt keine Meinung, da zählen Fakten. Das sind Art. 1.2; 1.3; 20.3; 26 und sodann Artikel 115a GG.
Das ist die Leidnorm. Die ist verbindlich.
Sind wir angegriffen worden oder steht ein Angriff unmittelbar bevor? Wohl nicht.
Das Völkerrecht, festgelegt in der Charta der Vereinten Nationen, sagt in Artikel 2, Satz 4 UN-Charta:
Ist auch das deutsche Recht davon betroffen? Im Grundgesetz steht dazu: Artikel 25:
Und Artikel 26 GG bestimmt:
Wir brauchen keine Meinung. Die ist nicht entscheidend, die ist unerheblich.
Wir haben dem Befehl aus Art. 1 Abs. 3 GG zu gehorchen. Es ist das zu tun, was das Grundgesetz gebietet. Was wir am 23.05.1949 verabredet haben. Das Grundgesetz kennt keinen Angriffskrieg. Es kennt lediglich den Verteidigungsfall. „Von Deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen!“ Und wer einen Krieg, der nicht dem Verteidigungsfall entspricht, plant, vorbereitet und durchführt ist ein Feind des Grundgesetzes. Er ist Feind des Deutschen Volkes. Er ist zu bestrafen: - Das bestimmt das Grundgesetz. Zu bestrafen, einfachgesetzlich, nämlich nach dem Strafgesetzbuch.
Dort steht: § 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges
Das alles hat nichts mit Gutmenschentum zu tun und sonstigen schwülstigem Zureden einen Krieg zu beginnen, zu befördern oder sich an einem solchen zu beteiligen. Es gilt vielmehr alles zu tun, um einen Krieg zu vermeiden.
Wie geschichtlich feststeht, dient ein Angriffskrieg dazu in unheilvoller Art und Weise, eine Vorherrschaft anzustreben oder zu festigen. Dies stört die Völkergemeinschaft empfindlich. Durch das Betreiben eines Angriffskrieges wird Deutschlands geachtete Stellung zerstört.
Dem Krieg förderliche Maßnahmen sind, lange vor Kriegsbeginn und dann erst recht nach Kriegsbeginn, die Menschenrechte planmäßig zu mißachten, schwere und vielleicht auch schwerste Verbrechen zu begehen und Andere zu solchen Verbrechen zu verleiten.
Na ja, dann lesen Sie mal, was die Onlinezeitung so zu bieten hat. Grundgesetzverstöße sind an der Tagesordnung - und suchen Sie im Netz nach Gesetzesverstößen, Rechtsbeugung, Rechtsstaat und Verbrechen etc. Sie werden überrascht sein, wie das Deutsche Volk sich dazu äußert. Nicht emotional, nein es gibt zahllose Berichte von hoch qualifizierten Menschen, die genau von demjenigen berichten, was vorstehend vorgetragen worden ist.
Diese Bewertung/Schilderung stammt aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes - also wohl in gewisser Weise analytisch erarbeitet.
Hiergegen gilt es, wann auch immer, in angemessener Weise durch das Wort aufzutreten und die Rückkehr zu Ehre, Anstand und Recht im Staatsleben zu fordern. Dies kann auch im Kriege niemandem verwehrt werden.
Krieg ist archaisch. Krieg ist die Rückkehr in die primitivsten menschlichen Möglichkeiten. Das ist er-kannt. Deshalb wurden Möglichkeiten geschaffen, Kriege zu vermeiden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit international zu ahnden. Eine konsequente Fortführung der Bemühungen, internationale Probleme durch internationales Recht statt durch das Recht der Stärkeren (Staates) zu lösen, stellen die UNO, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg und der Internationale Strafgerichtshof für Kriegsverbrechen in Den Haag dar. Mit diesen Institutionen zu arbeiten ist die dringlichste Aufgabe der nicht nur deutschen Staatsorgane.
Die Wahl zwischen dem Argumentieren für einen Krieg oder das Volk auf die vorstehenden Möglichkeiten, ja Chancen aufmerksam zu machen kann nur zu dem Auftrag an die Sachwalter führen, die letztgenannten Möglichkeiten umzusetzen. Das Volk hat nämlich die Pflicht unmittelbar innerhalb seiner Reihen dafür zu sorgen, daß dessen Vertreter dem Recht durch innovative Mittel zum Durchbruch verhelfen. Entscheiden dessen Sachwalter i. S. von § 80 StGB, dann ist Widerstand zu leisten. Das bestimmt auch das Grundgesetz, nämlich in Art. 20 Abs. 4.
Die Systematik des Grundgesetzes fordert dies sogar. Denn eine Führung, die das Volk in einen Krieg befiehlt, verletzt das Volk und fordert von dem Volk, den Verzicht auf die Grundrechte. Das Volk darf die Grundrechte weder veräußern oder sonstwie verwerten noch auf diese verzichten. Grundrechte garantieren Unverletzlichkeit und diese Rechte sind "unveräußerlich" - stehen also bei dem Einzelnen niemals zur Disposition.
Deshalb ist die Argumentation von Chaim falsch. Sie ist auch grundgesetzfeindlich. Sie dient der Verführung des Volkes auf seine Rechte zu verzichten.
Die Schweizer Armee dient der Landesverteidigung, sie hilft in Fallen den Not, Naturkatastrophen aber sie spielt nicht mit dem Leben ihrer Soldaten "Feuerwehr" am Hindukusch. Den Terrorismus beobachtet und bekämpft bei uns in der Schweiz die Polizei und nicht die Armee.
ES ist zu besorgen, dass sich aus kriegerischen Handlungen ohne ausdrückliches UN-Mandat Kriege entwickeln können, die wieder ein weltweiteres Inferno entfachen. Deutschland wäre wieder mit dabei und hätte die Zündschnur entfacht, mindestens mit entfacht. In Afgahnistan herrscht Krieg. Die deutsche Berichterstattung ist gefiltert. Es gibt viele Videos im Internet, gedreht von amerikanischen, englischen und anderen Soldaten in Afgahnistan, teilweise nur mit dem Handy. Es sind Kriegshandlungen und keine "Feuerwehreinsätze", bei denen sich die Soldaten dort filmen.
Chaim ist sicherlich kein Soldat gewesen, er schreibt seinen Text hier aus dem behüteten und geschützen Deutschland ?, er braucht auch nicht in den Krieg zu ziehen, dabei ist er einer von denen, die scheinheilig Menschen verführen, es mit dem Unsinn eines Krieges nicht so genau zu nehmen. Was Sokrates als "weiser Krieger" damals gesagt und getan hat, überträgt Chaim verantwortungslos ich-bezogen aber mit klar erkennbarer Botschaft, bist du nicht für den Krieg deutscher Soldaten bist du nicht für mich, bist du dumm.
Die Vorschriften des deutschen Grundgesetzes sind hier klar und deutlich von Dir, Kushi, zitiert worden. Ich erkenne, dass Deutschland sich in einer prekären Lage befindet. Die Feuerwehr, die mal zum Löschen ausrückte, ist inzwischen selbst zum Bandstifter geworden und behauptet beharrlich immer noch, nur Feuerwehr zu sein. In Chaim sehr ich hier einen geistigen Brandstifter, dem ich daher auf das allerschärfste widerspreche.
Diejenigen, die sich erlauben für das Volk zu beschließen, einen Krieg zu betreiben sollten die „Ehre haben“ ihren Beschluß persönlich und tatsächlich in die Tat umzusetzen. Mit „gutem“ Beispiel voran ist das Motto. Die Gemüter werden sich dann abkühlen.
Es geht um Krieg, der keinesfalls in einem Verteidigungsfall begründet ist. Da zählt keine Meinung, da zählen Fakten. Das sind zuerst die Reglungen des Grundgesetzes: Art. 1.2; 1.3; 20.3 und sodann Artikel 115a GG.
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
Sind wir angegriffen worden oder steht ein Angriff unmittelbar bevor?
Krieg bedeutet im internationalen Recht die bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Völkern. Bereits seit dem Kellogg-Pakt von 1928, erst recht seit der Verabschiedung der UN-Charta von 1949 haben sich die Staaten darauf geeinigt, dass staatlich-militärische Gewaltanwendung gegen andere Staaten außer zur Selbstverteidigung niemals zulässig ist. Völkerrechtlich gilt also ein striktes Gewaltverbot. Die zwei Ausnahmen: Die UNO stellt eine Bedrohung des Weltfriedens fest, die unterhalb von Gewaltanwendung nicht zu beseitigen sei; ein kriegerischer Angriff liegt vor und berechtigt einzelne Staaten allein oder in Bündnissen sich dagegen zu verteidigen - bis die UNO Maßnahmen ergriffen hat, die diese einzelstaatlichen Aktionen überflüssig machen. Das Gewaltmonopol liegt also bei der UNO..
Selbstverteidigung? Darunter versteht die UN: "Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält." (Art. 51 UN-Charta).
Selbstverteidigung ist unter Notwehrgesichtspunkten auf die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffes abgestellt. Sie endet mit Abschluß der erforderlichen Abwehrhandlung. Weitergehende Maßnahmen sind unzulässig. Schlagwort: Notwehrexzess.
Das Völkerrecht, festgelegt in der Charta der Vereinten Nationen, sagt in Artikel 2, Satz 4 UN-Charta: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.(...)"
Ist auch das deutsche Recht davon betroffen? Im Grundgesetz steht dazu: Artikel 25: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
Und Artikel 26 GG bestimmt:
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Wir brauchen keine Meinung. Die ist nicht entscheidend, die ist unerheblich. Wir haben dem Befehl aus Art. 1 Abs. 3 GG zu gehorchen. Es ist das zu tun, was das Grundgesetz gebietet. Was wir am 23.05.1949 verabredet haben. Das Grundgesetz kennt keinen Angriffskrieg. Es kennt lediglich den Verteidigungsfall. „Von Deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen!“ Und wer einen Krieg, der nicht dem Verteidigungsfall entspricht plant, vorbereitet und durchführt ist ein Feind des Grundgesetzes. Er ist Feind des Deutschen Volkes. Er ist zu bestrafen: - Einfachgesetzlich nach dem Strafgesetzbuch. Dort steht:
§ 80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Das alles hat nichts mit Gutmenschentum zu tun und sonstigen schwülstigem Zureden einen Krieg zu beginnen oder sich an einem solchen zu beteiligen. Es gilt vielmehr alles zu tun, um einen Krieg zu vermeiden. Wie geschichtlich feststeht, dient ein Angriffskrieg dazu in unheilvoller Art und Weise, eine Vorherrschaft anzustreben oder zu festigen. Dies stört die Völkergemeinschaft empfindlich. Durch das Betreiben eines Angriffskrieges wird Deutschlands geachtete Stellung zerstört. Dem Krieg förderliche Maßnahmen sind lange vor Kriegsbeginn und dann erst recht nach Kriegsbeginn die Menschenrechte planmäßig zu mißachten, schwere und vielleicht auch schwerste Verbrechen zu begehen und andere zu solchen Verbrechen zu verleiten.
Hiergegen gilt es, wann immer in angemessener Weise durch das Wort aufzutreten und die Rückkehr zu Ehre, Anstand und Recht im Staatsleben zu fordern. Dies kann auch im Kriege niemandem verwehrt werden.
Krieg ist archaisch. Krieg ist die Rückkehr in die primitivsten menschlichen Möglichkeiten. Das ist erkannt. Deshalb wurde eine Möglichkeit geschaffen, Kriege zu vermeiden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit international zu ahnden. Eine konsequente Fortführung der Bemühungen, internationale Probleme durch internationales Recht statt durch das Recht der Stärkeren (Staates) zu lösen, stellen die UNO, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg und der Internationale Strafgerichtshof für Kriegsverbrechen in Den Haag dar. Mit diesen Institutionen zu arbeiten ist die dringlichste Aufgabe der Staatsorgane.
Der Wahl zwischen dem Argumentieren für einen Krieg oder das Volk auf die vorstehenden Möglichkeiten, ja Chancen aufmerksam zu machen kann nur zu dem Auftrag an die Sachwalter führen, die letztgenannten Möglichkeiten umzusetzen. Das Volk hat nämlich die Pflicht unmittelbar innerhalb seiner Reihen dafür zu sorgen, daß dessen Vertreter dem Recht durch innovative Mittel zum Durchbruch verhelfen. Entscheiden dessen Sachwalter i. S. von § 80 StGB, dann ist Widerstand zu leisten. Das bestimmt auch das Grundgesetz, nämlich in Art. 20 Abs. 4.
Die Systematik des Grundgesetzes fordert dies sogar. Denn eine Führung, die das Volk in einen Krieg befiehlt, verletzt das Volk und fordert von dem Volk, den Verzicht auf die Grundrechte. Das Volk darf die Grundrechte weder veräußern oder sonstwie verwerten oder auch nur darauf verzichten.
Deshalb ist Argumentation von Chaim falsch.
Das Grundgesetz verlangt nach den Prinzipien die die Verfassung zur Verfügung stellt eine Abwägung, selbst im Falle der Verteidigung. Diese Abwägung -pflichtgemäßes Ermessen - geht dahin, möglichst einen Krieg zu vermeiden.
Wer sachlich statt emotional argumentiert und wer nicht nur seine Vorurteile und inbrünstig vorgetragenen Glaubensüberzeugungen im Kopf hat, der sieht solche Fakten auch leichter.
Von welcher Verfassung ist hier die Rede? Die BRD hat keine.
Und Deutschland ?
Was die Nato angeht, so empfehle ich die hervorragende Analyse zum Thema "Wie weit wird die NATO-Erweiterung gehen?" von Anton Bebler aus "Europäisches Rundschau" Ausgage Nr. 37, 2009/2 Herold Druck und Verlag AG, A-1030 Wien.
Nun, in Wahrheit ist ein katholisches Dogma eine unfehlbar wahre Lehre.
Was aber tatsächlich nichts mit Wahrheit zu tun hat, sind untolerierbare Absurditäten à la Eli Wiesel:
"Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt."
http://www.kreuz.net/article.7127.html