
Nun dürfen sich deutsche Soldaten nicht nur mehr mit der Schlusswaffe, dem Sturmgewehr von Heckler + Koch oder dem Maschinengewehr oder dem Panzer oder sogar mit Mörsergranaten verteidigen, sie dürfen auch hinter flüchtenden Angreifern hinterher schießen. ( auf flüchtende Angreifer schießen, in den Rücken also, das kann man auch Mord nennen, hat es doch eine gewisse Heimtücke )
Der deutsche Soldat braucht Rechtssicherheit im Wiederaufbaueinsatz, beim bewaffneten Brückenbau oder dem bewaffneten Einrichten von Kindergärten bzw. bewaffneten Brunnenbohren und Sichern der Trinkwasserversorgung.
War doch in der vergangenen Woche bekannt geworden, dass deutsche Soldaten in deutschen Panzern und mit deutschen Mörsern anstatt nur zu reagieren auf Angriffe der Taliban, ausgerückt waren in Afghanistan unter amerikanischer Führung zusammen mit den Afghanen, um die kommenden Präsidentschaftswahlen selbst durch Angriffe gegen erklärte Feinde ( Säuberungsaktionen würde man das auch nennen können ) kriegerisch tätig zu sein. Da brauchte es schnell eine überarbeitete "Taschenkarte" aus der Heimat, denn es könnte ja sein, dass nach der Rückkehr aus Feindesland der deutsche Staatsanwalt auf den einen oder anderen Kriegsheimkehrer wartet, weil irgendwelche Journalisten Bilder von dem einen oder anderen Scharmützel ( vielleicht nennen es Menschenrechtler dann sogar Massaker ) gemacht haben könnten. Der deutsche Soldat braucht deutsche Rechtssicherheit sowohl im Inland wie im Ausland.
Die "Taschenkarte" des deutschen Soldaten bezeichnet der Pressesprecher Dienst des Verteidigungsministeriums in Berlin als "intellektuelles Lineal", damit seien Verhaltensmaßregeln in Gefechtssituationen leichter herstellbar, denn die deutschen Soldaten sind seit dem 19 Juli 2009 Teil der bisher größten deutsch-afghanischen Militäroffensive in Nordafghanistan, dort wo Deutschland 64 Jahre nach der eigenen bedingungslosen Kapitulation jetzt die Freiheit verteidigt, während auf deutschem Boden von deutschen Behörden und deutschen Richtern auf massivste Weise die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland jedem Bürger dieses Landes von dessen Geburt bis über dessen Tod hinaus garantierten Grundrechte missachtet ( verletzt ) werden.
Wie wäre es da eigentlich mit einer ebensolchen "Taschenkarte" für Verwaltungsbeamte und Richter, selbst dem Gesetzgeber würde ein solches "intellektuelles Lineal" heute mehr denn je passend zu Gesicht stehen. Vor allen Dingen sollten alle drei Gewalten sich im Klaren darüber sein, dass die Bürger Deutschlands auf ein Grundgesetz bauen dürfen, das einen Artikel 20 Absatz 4 GG enthält, in dem es heißt: