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Politik: Recht & Co.

Das Gesetz ist ungültig, es verstößt gegen das Zitiergebot

Wie viele deutschen Gesetze sind wegen ihres Verstoßes gegen Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig?

Das Grundgesetz
Das Grundgesetz
Jedes bundesdeutsche Gesetz muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen ehe es der Bundespräsident gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG unterzeichnet, damit es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Im Art. 82 Abs. 1 GG heißt es:

Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das sog. Zitiergebot ist eine den Gesetzgeber seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 zwingende grundgesetzliche Formvorschrift, die der Gesetzgeber immer zu erfüllen hat, wenn er ein Gesetz erlassen will, das die Voraussetzungen des Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 GG erfüllt, in dem es heißt:

Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.

Sodann hat der Gesetzgeber ohne ein Ermessen auch in jedem gesetzgeberischen Einzelfall die Gültigkeitsvorschrift des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu erfüllen, in dem es heißt:

Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Ein Gesetz, dass nun grundrechtseinschränkend wirkt, wie z.B. das Umsatzsteuergesetz durch das Einführen der §§ 26c und 27b zum 01.01.2002 oder die Abgabenordnung 1977 seit dem 01.01.1977, muss sämtliche Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes einschließlich des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG durch das Nennen jedes eingeschränkten Grundrechtes unter Angabe des jeweiligen Artikels im Gesetz nachlesbar erfüllen, nur dann ist es gültig und darf vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG unterzeichnet werden.

Gesetze, die die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase ihrer Existenz ungültig und somit nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen und somit nichtigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig. Nichtige Verwaltungsakte und / oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber ihrem Adressaten.

Inzwischen haben Recherchen bundesweit ergeben, dass eine Vielzahl von bundesdeutschen Gesetzen ebenso wie Landesgesetze nicht die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Artikels19 Abs. 1 GG erfüllen. Diese Gesetze sind vom Tage ihres Inkrafttretens ungültig und bis heute nichtig.

Eine bittere Erkenntnis im Jahr 60 nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, der höchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere wird sich der Gesetzgeber fragen lassen müssen, was ihn bis heute legitimiert, sich über die ausdrücklich ihn als Gesetzgeber zwingenden grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschriften wie das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG einfach skrupellos hinweg zu setzen. Die Gerichte müssen sich fragen lassen, wie sie es als die dritte Gewalt zulassen konnten, dass auf den ersten Blick erkennbar ungültige Gesetze bis heute nicht nur scheinbar in Kraft getreten sind, solche Gesetze auch von der vollziehenden Gewalt ungerügt angewendet werden und die Gerichte selbst auf diese erkennbar ungültigen Gesetze ihre oftmals ausdrücklich gegen den Bürger ( Grundrechtsträger ) gerichteten Entscheidungen stützen.

Jeder einzelne Bürger der Bundesrepublik ist aufgerufen, sich jedes einzelne Gesetz der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Ländergesetze sehr genau anzuschauen, um selbst festzustellen, welches dieser Gesetze längst den vernichtenden Stempel "Gesetz ungültig" trägt, es trotzdem aber scheinlegal regelmäßig Anwendung findet.

Entdeckt wurden inzwischen beispielsweise:

1. das Umsatzsteuergesetz seit dem 01.01.2002 ( es fehlen Art. 2.2 GG u. 13 GG )

2. die Abgabenordnung 1977 seit dem 01.01.1977 ( es fehlt Art. 14 GG )

3. das nds. SOG ( es fehlt Art. 14 GG )

4. das nds. VwVG ( es fehlt Art. 14 GG )

5. das hess. SOG ( es fehlt Art. 14 GG )

6. das PolG NRW ( es fehlt Art. 14 GG )

7. das VwVG NRW ( es fehlt Art. 14 GG )

8. die Justizbeitreibungsordnung von 1937 ( es fehlen Art. 2.2 GG, 13 GG u. 14 GG )

Der Verfassungsgesetzgeber hat übrigens bei der Beratung des Grundgesetzes keinerlei Zweifel darüber aufkommen lassen, dass jede Grundrechtseinschränkung durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes automatisch die Zitierpflicht des jeweiligen Grundrechtes auslöst. Einzige Ausnahme bilden die wenigen einfachgesetzlich nicht einschränkbaren Grundrechte wie beispielsweise die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4.1 GG oder die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5.3.1 GG. Diese auch als absolute Freiheitsrechte titulierten Grundrechte sind nur dann einschränkbar, wenn sie mit den Grundrechten Dritter kollidieren sollten. Dann ist auf der Ebene der Verfassung eine Lösung im Rahmen der sog. praktischen Konkordanz zu suchen und zu finden mit dem Ziel, dass allen Grundrechteträgern die Ausübung ihres individuellen Grundrechtes maximal ermöglicht wird.

Foto via flickr Fotograf Michel Balzer CC Lizenz

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Schlüsselwörter: Grundgesetz | Verfassung | Zitiergebot | Gesetzesgültigkeit | Gültigkeitsvorschrift

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Kommentare

Rainer Karow
am 07.08.2009 10:59:26 (188.193.132.xxx) Link Kommentar melden
Leider waren die letzten Kommentare der Folgebeiträge in Form einer Welle zunehmend aufgeladen und ich hoffe, Herr Thurow und andere Beiträge, die das erkannt und auch bestätigt haben in Form von "Fast-entschuldigungen" helfen da ein wenig weiter und bringen die Springflut wieder in normale Bewegung.
Deshalb erlaube ich mir, ohne die Fachkompetenz der meisten Schreiber hier zu besitzen, da ich meist nur Analysen zusammenstelle aus gelieferten Fakten, den von mir erlangten Eindruck in Sachen Zitiergebot und der Pflicht des BVerFG die Anmerkung, das genau das in Teilen unterlaufen wird mit der berühmten Möglichkeit, ohne Begründung Verfahren abzulehnen. Die Ablehungsmöglichkeit aus der BVGVO oder wie das Ding heißt, ist für Fälle kreiert worden, wo eine fachkundige Vorprüfung der Einreichungen dafür sorgen soll, Dinge auszusortieren, die von vornherein zum Scheitern verurteilt wären. Ählich wie die PKH, die meist im Vorfelde von Prozessen klärt, ob ein Prozeß verloren geht oder nicht. Auf AG-Ebene wird sich meist sogar daran orientiert.
Wenn also das BvG hier vorsätzlich zu dieser Ablehnungsmöglichkeit greift um z.B. vorsätzliche, nachgewiesene und belegte Rechtsbeugung nach STGB 339, vorrausgesetzt die BRD und das GG und die Gesetze sind gültig, des AG Flensburg z.B., das LG Flensburg und die betroffene Staatsanwalt zu schüzten weil eine Jungrichterin über das Ziel hinausgeschossen ist und sich selbst und Ihre Verfahren ad absurdum geführt hat, wodurch das Verfahren von der Gerichtsordnung her gar nicht zustande gekommen ist, so ist das in meinen Augen "die Bildung einer kriminellen Vereinigung" Und zwar deshalb, weil in diesem Berufsstand bei geplanter Negierung des Rechts, keine Irrtum vermutet werden kann.
Und genau damit werden eben derartige Prüfungen wie hier am roten Faden diskutiert, eben gar nicht einer Prüfung zu geführt. Das ist schon an anderen Stellen versucht worden, so mir bekannt.
Z.B. nach dem GmbH-Regeln handelt es sich bei der Finanz-GmbH um eine Insolvenzverschleppung, greift hier aber nicht, da die Finanz-GmbH nicht Pleite gehen kann, so der Richtertenor, da sie ja dem Volke oder so gehöre. Das ist schon alles sehr merkwürdig.

Und die von mir so häufig zitierte Infragestellung der Illegalität der BRD schlechthin, ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern von Fachjuristen ohne Parteibuchbindung, belegt. (berühmtes Beispiel Prof. Dr. H.H. von Arnim) Und der ist genauso wenig ein Rechter, wie ich es nicht bin.

D.h., meine mir bestätigten Analysen gehen sogar so weit, wir benötigen eine Kernsanierung Deutschlands, Beendigung der Gesetzeslücken und der organsierten Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung und die Regelung des Staatsrechtes grundsätzlicher Art. Das Grundgesetz ist keine Verfassung und kannes auch nicht sein, trotz noch so vieler Anstrengungen und Schönredereien, dazu gemachte werden, da der Kernansatz eben gar nicht vorhanden ist. Es ist schlicht eine Grundgesetz aufgrund der Verpflichtung zur Grundordnung für besetzes Gebiete, die die Siegermächte verpflichten, besetzes Gebiete in Ordnung zu halten.

Nach Beendigung dieses Zustandes, auch das ist alles festgeschrieben und internationales Recht, gilt entweder die alte Ordnung des Rechtes und Wiederherstellung des staatlichen Rahmens, der ja nie in Zweilel gezogen wurde, damit eben der Souverän dann selbst entscheiden kann, auf welcher Grundlage er sich ausrichten möchte. Auch das ist fest geschreiben und wird seit 20 Jahren dem Souverän vorenthalten. Auf Anweisung von Herrn Kohl. Und das Prozedere um diese Anweisung ist eindeutig belegt in den einschlägigen Bestimmungen, da die Art und Weise eben eine Art "Ermächtigung" darstellt und lt. "junge Freiheit" als "kalten Staatsstreich" betitelt wird. Wir sagen ja das Gleiche in anderen Worten.

Alles in Allem führt kein Weg daran vorbei, seit 1990 haben wir einen ungeklärten Staatsrechtszustand und eine Staatskrise. Übrigens inzwischen auf allen Ebenen.
Das muß beendet werden. Um unserer selbst Willen. Und damit Demokratie und Freiheit und Rechtsstaatssicherheit wie Staatsrecht, endlich tauglich werden für die europäische Entwicklung für die Zukunft im 21. Jahrundert. Wir stehen in einer äonischen Zeitenwende. Auf diese muß reagiert werden da sich sonst der Untergang von Griechenland zu Rom wiederholen könnte. Wobei das neue Rom mit Sicherheit nicht in Washington ist.

All diese Dinge spielen da mit hinein. In die richtige Bereinigung der Geschichte der Deutschen.

Und Kohl hat die eigentliche Verpflichtung zu einer neuen Verfassung durch das Volk eben hintertrieben aus Zweckdienlichkeit des eigenen Machterhaltes, da damit auch immer die Staatsrechtsfrage einhergeht.

Es ist eigentlich völlig egal, wieviel Hirnschmalz hier nun verwendet wird wie gut das GG sei und Verfassung ja oder nein. Es ist schlicht Fakt, die einzig jemals gültige Verfassung in juristischer Tradition war die von 1871. Die ist heute kaum noch tauglich aber Ausgangslage für eine Staatsrechtsreform. Und es ist das Menschenrecht aller Deutschen auf freie Selbstbestimmung nach Innen und Außen, die dem Souverän durch eine Pseudodemokratie im Gewand eines Staatsstreiches seitens des Politetablissements der BRD, die von Ihren Trögen nicht lassen will, vorenthalten wird. So gesehen sind wir heute von dieser Riege namens BRD besetzt. Und diese BRD erfüllt bei genauer Betrachtung nicht einmal die Norm des BvG im Sinne des Urteiles zur EU-Verfassung bzw. dessen Ersatzregelungen, da die dort aufgeworfenen Fragen zur Gültigkeitserlangung, eben nicht einmal mehr von der BRD erfüllt werden.

Der Zustand der BRD ist auf Dauer nicht durchzuhalten und wird im Chaos enden, wird nicht bald dem Deutschen Volke sein Recht auf sich selbst zurück gegeben. Eben auch, damit Europa erhalten bleiben kann etc.
Leser
am 08.08.2009 05:48:14 (91.16.151.xxx) Link Kommentar melden
Hallo Herr Karow,

nehmen Sie doch einfach zuerst einmal die Möglichkeiten auf, die das derzeitige System verstehen muss. Gültiges Grundgesetz und alle müssen nach Artikel 1.3 GG hüpfen und springen, die drei Gewalten. Das hat von denen noch keiner eingefordert. Den Befehl kennen die gar nicht. Das Gleiche gilt für das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG, das kennt auch keiner und das ist schlimm genug.

Schauen Sie sich mal die Insolvenzordnung an, die da 1999 aus der Taufe gehoben wurde. Grundrechtseinschränkungen ja, zitierpflicht ausgelöst ja, Zitierpflicht erfüllt in der Insolvenzordnung -Fehlanzeige - !!! Konsequenz: die heutige Insolvenzordnung ist ungültig, denn sie hat die zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen eines grundrechteeinschränkenden Gesetzes nicht erfüllt.

Wir brauchen nicht nach 1871 zurückblicken, das heutige Grundgesetz ist inhaltlich genial, es muss nur inhaltlich allen Bürgern bekannt sein, wie der Inhalt der Bibel, die Martin Luther den Menschen durch seine Übersetzung zugänglich gemacht hat. Ähnlich sieht es heute aus. Nur muss nichts mehr übersetzt werden. Deutsch kann und sollte jeder lesen können. Was weg muss, sind die das GG zersetzenden Kommentare, die nichts anderes sind, als Abschmierungen von damit unendlich Geld scheffelnden machtbesessenen Personen, die skrupellos das System an die Wand fahren, wenn es ihnen nützt. In der Normenhierarchie kommen Kommentare nicht vor, sie haben keine Gültigkeit. Es ist einfach nur zum Kotzen, wenn man Verwaltungsakte zu lesen bekommt, in denen nur auf Kommentare verwiesen wird, eine eigene Entscheidung des Unterschreibenden ist da nicht mehr erkennbar, stattdessen wurde der Sachverhalt in Richtung Kommentarmeinung verfälscht, systematisch. Das Gleiche gilt für die Rechtsprechung. Verwaltung und Justiz sind "hochkriminell" und bisher gibt es kein wirkliches Mittel, denen das grundrechtwidrige Handwerk zu legen. Da hilft derzeit nur Aufklärung und sachbezogenes Schreiben in jedem Einzelfall, strickt an den Buchstaben des Grundgesetzes lang und schon wird das Tun und Lassen von Behörden und Gerichten auch für Dritte ganz leicht als verfassungswidirg und auch völkerrechtswidrig erkennbar. Es gilt Beweise zu schaffen, Dokumente, Tonprotokolle, Videoaufzeichnungen. Als die Schergen des Dritten Reiches ihre eigenen Namen in den 40ziger Jahren plötzlich in der BBC hörten, kamen ihnen erste Bedenken, das ist verbürgt überliefert. Das Buch "Massenmord und schlechtes Gewissen" von Frank Bajohr aus 2008 ist da eine interessante Quelle. Der Untertitel heißt: Die deutsche Bevölkerung, die NS-Führung und der Holocaust".

es grüßt Sie freundlich
ihr Leser
Rainer Karow
am 08.08.2009 10:31:51 (188.193.132.xxx) Link Kommentar melden
Lieber Leser,

so sehe ich es im Grunde ja auch. Deshalb äußere ich mich ja in dieser Art, obwohl ich eigentlich aus einer völlig anderen Ecke komme, jedoch unfreiwillig mit diesen Dingen zu tun bekam und mal nachgedacht und quergelesen habe.

Ob das GG nun gut oder schlecht ist, darum geht es mir überhaupt nicht. Meinethalben kann das ja reformiert oder rückbesinnlich erhalten und/oder übernommen und/oder wieder eingeführt werden. Auch wenn ich denke, es gibt noch bessere Lösungen, die eine Kernsanierung erlauben, siehe den Verfassungsvorschlag in "www.internet-magazin-les-art.de.tl"
Die Vorschläge aus Berlin um die Gruppe RA Krause erscheinen mir die Grundlage für eine Linksdiktatur, die Gesamtdeutsche Verfassung von 1949, die von der SBZ/DDR übernommen wurde und ein Papiertiger darstellte, könnte eine Teilgrundlage hergeben und das GG eben auch nur.
Unser veröffentlichter Entwurf erscheint mir nach derzeitigem Stand der einzige Entwurf zu sein, der eine Kernsanierung beinhaltet, die Freiheiten neu begründet, Potential freisetzt und Deutschland zukunftstauglich macht.
Wir sagen aber auch, aufgrund der historischen Wahrheit und Wirklichkeit, ist die Ausgangslage einer jemals rechtwirksamen Verfassung die von 1871 gewesen, die noch heute Grundlage jeglicher Entwicklung ist und auch die Staatlichkeit zum Ausdruck bringt. Denn die von 1919 hatte keine Mehrheit und wurde nicht ratifiziert. Und alles was danach kam, hatte keine rechtlichen Wurzeln bzw. rechtlich tragende Zustandsberechtigung, da eben gespeisst als Auftrag der Grundordnung für besetzte Gebiete aus der Haager Landkriegsordnung. Und dem Souverän wird bis heute sein international und durch innere Gesetzlichkeit bestehendes Grundrecht auf Selbstbestimmung und eine durch ihn bestimmte neue Verfassung, verweigert.

Das ist das eigentliche Problem. Und da steckt eben Sprengsatz für die Zukunft nicht nur Deutschlands darin, sondern auch für Europa.
Beispiel: wieso wird nicht längst vor dem europäischen Gerichtshof dagegen geklagt, das die BRD immer noch Beiträge aus dem Versailler Diktat zahlt? Zuletzt Anfang des Jahres in Höhe von 95 Millionen. "Ja, schapinnen denn dir Römer?" Der EU-Zusammenschluß und der Sinn der EU verbieten diesen Blödsinn. Und die Frage der deutschen Ostgebiete und der rechtswidrigen Okkupationen durch Polen, sind auch noch nicht ausgestanden. Das ist nur mit einer neuen Verfassung, mit dem Souverän und der EU zu lösen. Bevor die EU auseinder bricht. Das wäre doch sehr hilfreich.
Rainer Karow
am 13.08.2009 08:00:23 (188.193.169.xxx) Link Kommentar melden
Nun hat sich Herr Chaim endgültig selbst disqualifiziert. Denn mich mit Nazis etc. in Verbindung zu bringen ist so, als seien Alle, die nicht die Meinung und Sichtweise von Herrn Chaim teilen, vom Mars und Außerirdische oder Rechts. Nun mag es ja sein, daß der Weg dorthin in einer Rechtskurve zu erzielen ist, hat jedoch mit dem Irdischen wenig gemeinsam.
Ich emfpehle Herrn Thurow nun, Herrn Chaim als Autor zu streichen. Denn so geht es wirklich nicht, was er sich hier herausgenommen hat. Schade eigentlich.

Aber ich kläre gerne auf: die Meldung mit den 95 Millionen ist nachzulesen in der "junge Freiheit" als anerkanntes seriöses Blatt. Und der Begriff Diktat was Versailles angeht, ist Allgemeingut. Auch Außerhalb der BRD und keine Erfindung von....
Und was die Ostgebietes angeht, so spricht gegen die BRD-Sprachmanipulation wohl die Grundlage des interntionalen Rechtes und aller Landkarten. Vor der Wiedervereinigung hieß es noch "Mitteldeutschland" Die östlichen Länder sind Preußen, Posen etc. Aber es ist müßig, hier Geografiekenntnisse und Geschichtsunterricht zu erteilen. Die von Herrn Chaim skizzierte Darstellung ist polemisch und politisch gezielt dargestellt unter Weglassen der Historie etc.
Damit ist für mich das Thema beendet, da die Grundlage, mit Herrn Chaim zu diskutieren, entfallen ist.
Soviel zum ehemaligen Spaßfaktor, den Herr Chaim so vortrefflich erzielen wollte.
brd2go
am 25.01.2012 08:36:39 (77.21.232.xxx) Link Kommentar melden
Das meint der BUNDESFINANZHOF dazu:

Bundesfinanzhof (BFH)
Keine Nichtigkeit des UStG und der AO aufgrund eines etwaigen Verstoßes gegen das Zitiergebot - Keine grundsätzliche Bedeutung - Unterlassene Vorlage an das BVerfG kein Verfahrensmangel - Verfahrensmangel des Fehlens von Urteilsgründen

BFH, Beschluss vom 18. 5. 2011 - VII B 195/10 (Lexetius.com/2011,3839)
Quelle: http://lexetius.c...

Aber warum der BFH? Das wäre eindeutig ine Sache für das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfG) gewesen.

Leider ist mir nicht bekannt, ob der Kläger eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen BFH- Beschluss beim BVerfG eingereicht hat.

Und bekannt werden solche maßgeblichen Verfahren nicht selten dazu geführt, dass sie verloren gehen. Auch eine ganz besondere Art Recht zu schreiben!
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