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Wirtschaft & Finanzen: Steuern & Steuerrecht

Mehrwertsteuer wird seit 7 Jahren in Deutschland illegal abkassiert

Ohne gültiges Umsatzsteuergesetz keine Rechtsgrundlage für die Mehrwertsteuer

Jeder, der einen Einkauf tätigt, der eine Dienstleistung bezahlt, zahlt sie, denn sie steht quasi automatisch auf jeder Rechung, auf jedem Einkaufsbeleg, die Mehrwertsteuer. 7 bzw. 19% sind es derzeit. Nur wenige in Deutschland wissen bisher, dass der Mehrwertsteuer jedoch seit Jahren schon jede gesetzliche Grundlage fehlt. 800 Milliarden Euro hat der deutsche Fiskus bisher ohne gültiges Umsatzsteuergesetz den Bürgern in Deutschland aus der Tasche gezogen. Ein unglaublicher Vorgang.

Wie und warum das passiert ist, ist eine schier unglaubliche Geschichte deutschen Rechts, aber mit Blick auf Deutschlands Vergangenheit eigentlich nur eine Frage der Zeit gewesen.

Diesen gesetzlosen Zustand hat der Gesetzgeber 2001 vorsätzlich herbeigeführt, denn er wollte bei seinem Gesetzeskonstrukt "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz", das zum 01.01.2002 in Kraft treten sollte, dem bis dahin verfassungskonformen Umsatzsteuergesetz 1999 klammheimlich grundrechtseinschränkende Vorschriften eingebaut haben. Scheinbar nach dem Motto, jetzt steht es drin aber es merkt doch sowieso keiner.

Wer kennt in der Bevölkerung schon das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG, in dem es wörtlich heißt: ""Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."

Ebenso ist die Frage zu stellen, wer kennt in Deutschland die einzelnen Grundrechte und kann aus einem Gesetzestext erkennen, ob diese nun eingeschränkt werden können mit diesem Gesetz oder nicht?

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 hat der Verfassungsgesetzgeber aufgrund der demokratieschädlichen Erfahrungen in der Weimarer Zeit sowie den barbarischen Jahren in der Zeit des Dritten Reiches von 1933 bis 1945 dem Gesetzgeber im Grundgesetz diesen unbedingt zwingende gesetzgebende Formvorschriften diktiert. Eine dieser zwingenden Formsvorschriften ist das so genannte Zitiergebot im Artikel 19 Abs. 2 Satz 2 GG. Wörtlich heißt es da:

"Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."

Diese Formalvorschrift oder auch Gültigkeitsvorschrift muss der Gesetzgeber immer im Gesetzgebungsverfahren dann zwingend erfüllen, wenn ein von ihm erlassen zu wollendes Gesetz gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein Grundrecht, das im Grundgesetz geschrieben steht ( z.B. Artikel 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ), durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes einschränken kann. Das Grundrecht muss es also vom eigenen Wortlaut her gestatten, dass es unter ganz bestimmten Umständen eingeschränkt werden darf. Kommt der Gesetzgeber dieser ihn ohne jede Ausnahme zwingenden Verfassungsvorschrift nicht nach, ist das Gesetz absolut ungültig und damit gleichzeitig auch verfassungswidrig, denn es ist faktisch nicht nach den Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen und erlangt somit zu keinem Zeitpunkt wirksam Gesetzeskraft. Ein solches Gesetz bleibt auch trotz seiner Verkündung im Bundesanzeiger und Aufnahme im Bundesgesetzblatt ungültig und somit nichtig, weil es mit der ranghöchsten Rechtsquelle der Bundesrepublik Deutchland, dem Grundgesetz nämlich, unvereinbar ist und bleibt.

Dieser Formalverstoß gegen die Gültigkeitsvorschrift des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist nachträglich unheilbar.

Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz auf den parlamentarischen Gesetzgebungsweg bringen, ob er will oder nicht. Selbst das Bundesverfassungsgericht kann und darf ein gegen das Zitiergebot verstoßendes Gesetz nicht durch Richterspruch zur Gesetzeskraft verhelfen, solche Entscheidungen des BverfG sind ebenfalls verfassungswidrig, denn auch die Richter am BverfG sind zwingend an die Buchstaben des Grundgesetzes und somit auch an dessen grundgesetzliche Gültigkeitsvorschriften gebunden.

Um das alles zu überprüfen, sind die Protokolle des parlamentarischen Rates sowie der sog. Herrenchiemseeentwurf des Grundgesetzes aus den Jahren 1948 und 1949 zu Rate zu ziehen. Der Artikel 19 Abs. 1 GG trägt verschiedene Garantievorschriften für den Grundrechtsträger in sich. Sie sollen einen gewissen Schutz des Grundrechtsträgers gegenüber dem Gesetzgeber gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig 1953 sich zum Zitiergebot geäußert und dazu in seiner Entscheidung BVerfGE 2, 121ff vom 10.02.1953 -1 BvR 787/52 wie folgt ausgeführt:

„Allerdings ist in § 81 StPO das Grundrecht der persönlichen Freiheit - Art. 2 GG - nicht ausdrücklich bezeichnet, während nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ein Grundrecht, wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird, unter Angabe des Artikels genannt werden muss. Dieses formelle Erfordernis des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, auf das sich die Beschwerdeführerin beruft, hat jedoch nach Sinn und Zweck der Bestimmung nur für die künftige Gesetzgebung Geltung (vgl. hierzu Bonner Kommentar zum GG, 1950, Anm. II 1 f ß zu Art. 19).“

Nach dem Fund dieser ersten zum Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG durch das damals gerade erst gegründete Bundesverfassungsgericht gesprochenen Entscheidung, galt es die Zitatstelle "Bonner Kommentar zum GG 1950, Anm. II f ß zu Art. 19" ausfindig zu machen. In einer der bundesdeutschen Universitätsbibliotheken kam es erst vor wenigen Tagen zum Auffinden exakt dieser Zitatstelle, die nämlich aus der aktuellen Fassung des Bonner Kommentars zum GG längst getilgt ist. Auszugsweise steht dort folgendes geschrieben:

Der 1. Halbsatz von Abs. 1 behandelt einen bestimmten, tatbestandmäßig abgegrenzten Kreis von Fällen, in denen für Gesetze zur Vermeidung ihrer Ungültigkeit die durch Halbs. 2 sowie durch Abs. 1 Satz 2 genau bezeichneten Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Hierbei handelt es sich einmal um sachliche, zum anderen um formelle Erfordernisse.

Gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz GG ist die Legislative gehalten, Gesetze, die - nach dem Grundgesetz zulässige - Einschränkungen von Grundrechten selbst festlegen ( durch Gesetz ) oder solche Einschränkungen von Grundrechten durch die beiden anderen öffentlichen Gewalten, nämlich Verwaltung und Rechtsprechung für zulässig erklären ( auf Grund eines Gesetzes ) nur mit allgemeiner Geltungskraft zu erlassen.

Als weitere Gültigkeitsvoraussetzung ist in Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt, “Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen”. Bei diesem formellen Erfordernis stellt das Wort “außerdem” klar, dass es sich nicht um eine Alternativ-Voraussetzung, sondern um eine weitere, zu der des Abs. 1 Satz 1 hinzutretende Gültigkeitsvoraussetzung handelt. ( vgl. HaptA. 47. Sitz. StenBer S. 620 lks., Abg. Dr. Dehler, FDP: Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers…)

Das neuartige Erfordernis des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG enthält die Wertung, dass der Schutz des Individuums - nach heutiger Auffassung - wichtiger und höherwertiger sei als die Gültigkeit eines Gesetzes, bei dessen Erlass der Gesetzgeber sich im Augenblick nicht des Eingriffs bewusst geworden ist und daher die Anführung von Artikel und Grundrecht unterlassen hat. Der Gesetzgeber soll eben nicht mehr in die Grundrechte unbewusst eingreifen dürfen. Er darf es sich jedenfalls nicht mehr bequem machen, wenn Grundrechte angetastet werden. Unter der Herrschaft des GG sollen Eingriffe in Grundrechte etwas so außergewöhnliches sein, dass sich der Gesetzgeber dazu nur nach reiflicher Überlegung und in einer für jedermann von vornherein erkennbaren Wiese entschließen darf. In der Kette der Maßnahmen zu Verwirklichung des als maßgeblich erkannten Grundsatzes, jeder nur denkbaren Gefahr einer erneuten Aushöhlung der Grundrechte in wirkungsvollstem Umfange von vornherein zu begegnen bildet Abs. 1 Satz 2 GG somit ein nicht unwesentliches Glied. Für die Gesetzgebung gelegentlich entstehende Schwierigkeiten müssen dabei in Kauf genommen werden. ( Quelle: Bonner Kommentar zum GG 1950, Erstfassung zu Artikel 19 von 1949 von Wernicke )

Damit ist der Beweis angetreten, dass weder der einfache Gesetzgeber noch das BverfG eine irgendwie geartete grundgesetzliche Ermächtigung besitzen, über die Anwendung des Zitiergebot nach eigenem Ermessen im Einzelfall befinden zu dürfen. Ohne die Erfüllung der im Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG zwingend dem einfachen Gesetzgeber vorgeschriebenen Gültigkeitsvoraussetzungen sind die Gesetze ungültig. Wenn ein solches ungültiges Gesetz dann gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG dem Bundespräsidenten zum Unterzeichnen vorgelegt wird, hat dieser seine Unterschrift zwingend zu verweigern, denn ein solches Gesetz ist erkennbar nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen. Trotz Unterschrift bleibt das Gesetz wegen des Nichterfüllens der zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG ungültig, ein solches Gesetz ist nichtig. Die Feststellung durch das BverfG hat nur deklaratorischen Charakter.

Selbst hat das BverfG in seiner Entscheidung BverfG 1,14ff unter Rdn. 74 zum Ermessen des einfachen Gesetzgebers wie folgt bis heute den Gesetzgeber zwingend gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG bindend geäußert:

Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Rechtmäßigkeit einer angegriffenen Norm, nicht auch ihre Zweckmäßigkeit nachzuprüfen. Insbesondere ist es nicht befugt, darüber zu entscheiden, ob der Gesetzgeber von dem ihm eingeräumten Ermessen den “richtigen” Gebrauch gemacht hat. Wie weit das freie Ermessen des Gesetzgebers reicht, ist aber eine Rechtsfrage und unterliegt deshalb der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wenn das Grundgesetz die Grenzen des Ermessens gezogen hat.

Der Verfassungsgesetzgeber hat beim Ausformulieren des sog. Zitiergebotes dem einfachen Gesetzgeber kein Ermessen eingeräumt, dieses hat er durch das mehrfache Benutzen des Wortes “muss” ausgedrückt.

Damit sind alle Zweifel hinsichtlich der seit 7 Jahren andauernden Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes seit dem 01.10.2002 völlig ausgeräumt. Bis über den heutigen Tag hinaus besitzt das UStG nicht die zwingend hätten erfüllt sein müssenden Gültigkeitsvoraussetzungen des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG, die der einfache Gesetzgeber hätte aber mit dem Moment der Aufnahme der die Grundrechte gemäß Artikel 2.2 GG ( Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Person ) und Artikel 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ) einschränkenden §§ 26c und 27b in das UStG zwingend erfüllen müssen.

Bleibt als Fazit festzuhalten:

Alle Veraltungsakte sind demnach nichtig. Alle bisherigen finanzgerichtlichen Entscheiduungen erfüllen demnach den Tatbestand der Rechtsbeugung, die Entscheidungen selbst sind ebenfalls nichtig.

Zur Nichtigkeit hat der als der bedeutendste Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts bezeichnete Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen folgendes in seinem Buch “Wer soll Hüter der Verfassung sein” schon Jahrzehnte vor dem Inkrafttreten desn bundesdeutschen Grundgesetzes ausgeführt:

“Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.”

“Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt, ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen, und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln.”

Es macht übrigens Sinn, sich intensiv mit den Entscheidungen des BverfG in der frühen Vergangenheit auseinander zu setzen, denn da wurde scheinbar noch sehr großer Wert auf die stringende Anwendung des Grundgesetzes gelegt, Zitat:

"Zur Aufgabe der Gerichte gehöre es, dem Wortlaut eines Gesetzes - auch der Verfassung - nach dem ihm innewohnenden Sinn gerecht zu werden."

In gleicher Entscheidung hat das BverfG dann den Stellenwert des einfachen Gesetzes in der Normenhierarchie klargestellt:

“Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung soll die Verwaltung binden, ist aber kein Rechtstitel zur Abwehr von Rechten des Bürgers, die sich aus der Anerkennung eines in der Verfassung garantierten Grundrechts ergeben.”

Beide Rechtssätze aus der BverfGE 38, 175ff. binden zwingend gemäß § 31. Abs. 1 BverfGG alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte.

Nun stellt sich hoffentlich jeder mündige Bürger, der auch in diesem Jahr nach den Buchstaben des Grundgesetzes gemäß Artikel 20.2 GG "alle Macht geht vom Volke aus" spielen darf, es sind nämlich Bundestagswahlen, die Frage, wen er da eigentlich wählt, was das eigentlich für Personen sind, die sich da zur Wahl stellen, denn die sind es, die dann in der Rolle des einfachen Gesetzgebers pausenlos Gesetze gegen die im Grundgesetz ausdrücklich verbürgten Freiheitsgrundrechte machen, klammheimlich, wie das seit dem 01.01.2002 nichtige, weil ungültige Umsatzsteuergesetz.

Der Inhalt des vorstehenden Artikels gibt nicht die Meinung der Redaktion von Onlinezeitung24 wieder. Für den Inhalt ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
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Schlüsselwörter: Mehrwertsteuer | Umsatzsteuer | Grundrechte | Grundgesetz | Verfassung | Gesetz | Bundestag | Gesetzgeber | Verfassungsgesetzgeber | Bundesverfassungsgericht

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Kommentare

Odysseus
am 01.07.2009 05:40:18 (70.60.170.xxx) Link Kommentar melden
@Karow: Ich glaube sie sind beleidigt. Das hilft aber nichts. Wenn wir also erkennen, daß unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Rechtsstaates Verbrechen von denjenigen flächendeckend begangen werden, die verpflichtet sind, die Grundrechtsträger zu schützen und dies aus einen von diesem vermeintlich erteilten Mandat heraus, dann hat das nichts, aber auch gar nichts mit dem Deutschen Reich von 1871 zu tun auf das Sie, in dieser Betrachtung rein formalistisch zurückgreifen.

Die Darstellung einer Empfindung als Beleidigung ist auch eine Waffe im Rahmen einer Diskussion. Man suggeriert, daß der andere bitte so nicht vorträgt und übertölpelt den Anderen, durch den Versuch, Rücksichtnahme aufzuzwingen. Sofern hier diskutiert wird, dann ist das hiesige Thema ein außerordentlich spannendes und es ist deshalb nur anzuerkennen, daß derjenige, der austeilt, auch einstecken können muß. Keiner der Diskutanten hat hier einen persönlichen subjektiven Angriff gestartet. Es ist auch zuzubilligen, daß der Hinweis auf die einzig wahre Reichsverfassung aus dem Jahr 1871 eben hier keineswegs zwingend oder auch nur zutreffend ist.

Die gesamte Argumentation, es ist im Grunde keine Argumentation, sondern der Nachweis der Nichtigkeit des UStG und damit, auch nur, eines Verfassungsbruches, von vielen, durch die "Volksvertreter", über den Bundespräsidenten, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften bis hin zu einfachen Finanzbeamten und was sich zeigt, bis hin zu jedem mit der Sache befaßten Amtsträger, ist nicht nur ein Skandal, es ist der Einstieg in die Aufdeckung der Verfassungfeindlichkeit derjenigen, die sich genau das Siegel der Verfassungstreue ständig anheften und den Grundrechtsgaranten mit den Gesetzen, die sie dann auch noch zurechtbiegen lassen mit Hilfe von Verwaltungsakten, die das Papier im Grunde genommen nicht wert sind auf denen sie geschrieben stehen, jagen, ihm damit seiner Menschenrechte berauben, die diesem durch die Charta der Vereinten Nationen in der UN-Resulution von 1948 zwingend zugebilligt worden sind.

Dieser Aufsatz verdeutlich auch die Trägheit der Massen. "Das kann doch nicht wahr sein, damit kommt der doch nicht durch, das erscheint mit sehr weit hergeholt, das ist Blödsinn, Rinderwahn verdächtig etc. ist die Reaktion, die ich ermitteln konnte. Gefühle, keine Fakten.

Jeder Amtsträger, jeder Grundrechtsgarant ist jedoch verpflichet, die Angelegenheit sachlich zu prüfen. D. h. er muß, hat er Zweifel, sich die Sach- und Rechtslage genau an dem, was Sie als Mangel erkennen, nämlich genau an Hand der Quellennachweise überpüfen. Da ist nix mit "Bauchgefühl" Staatsraison o. ä., da gibt es nur Ja oder Nein! Und wenn dem so ist - und dem ist so! - dann hat der Amtsträger, Grundrechtsgarant - auf allen Ebenen das auch festzustellen, denn der ist zwingend daran gehalten, die Wahrheit zu ermitteln. Die Wahrheit, so verlangt es jedes Gericht. Der "Sachverhalt muß aufgeklärt werden" heißt nichts weiter, als die Wahrheit zu finden. Daraus ergibt sich eine Konsequenz. Diese Konsequenz wird zu beraten sein. Alelrdings nicht von denjenigen, die bis heute, also seit mehr als 60 Jahren am Grundrechtsträger schuldig geworden sind.

Um dies zu erreichen muß das Volk aufwachen. Es muß, tut es nicht der Grundrechtsgarant, remonstrieren. Es muß den Volksvertretern das Mandant sofort entziehen. Das geht z. B. über § 627 BGB. Dort steht: Wer Dienste höherer Art leistet ist jederzeit fristlos kündbar. Das kann auch selbstverständlich aus dem Grundgesetz abgeleitet werden. Ein Volksvertreter, der die Grundrechte mißachtet ist, aus dem Dienst zu entfernen. Das hat das BVerfG so entschieden - und § 31 Abs. 1 BVerfGG verpflichtet zur Anwendung dieses Rechtssatzes alle Staatsorgane, die Gerichte und Behörden.

Es ist schon lustig, nein eher erschreckend, wie der Hartz IV-Empfänger sich für die "Linke" stark macht und mehr Geld verlangt, was die "Linke" ja verspricht und dabei übersieht, daß diese "Staatsknete" eher zur "Versorgungsmentalität" als zum mündigen verantwortungsbewußten Bürger führt, als sclichtweg darauf zu dringen, daß die Einkäufe ohne Bezahlung der Umsatzsteuer ausgeführt werden. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und nicht mehr bezahlt. Lidl, Aldi etc. kommen dann in den Genuß zu entscheiden zu leisten oder aber die eigene Rechtsabteilung zu bemühen, sich der Sache anzunehmen. Die kann dann von dieser Seite trefflich profitieren. Diese Leute werden feststellen, recherchieren Sie mal ohne Vorurteile, daß das so stimmt. Dann kommen die "Beseerverdienenden". Die bauen sich gerade ein Haus, die Kaufen ein Auto, ein Boot und die zahlen die Umsatzsteuer nicht. Mal sehn, ob die Autohäuser, wenn 30 Fahrzeuge ohne Umsatzsteuer verkauft werden, dann nicht reagieren. Vielleicht sind die dann so naiv, daß sie auf die Umsatzsteuer vom Kunden verzichten und selber aus dem Netto betrag, also sozusagen aus der eigenen Tasche, die USt zahlen. Das hat auch was, dann haben Sie halt mehr Betriebsausgaben und sparen aus der Umsatzsteuerausgabe, noch einmal den Ertragsteueranteil, so ca. 50 %. Vor allen Dingen diejenigen, die an Endverbraucher leisten sind dann betroffen und werden hier eine Sache anschieben, die wichtig für einen demokratischen Rechtsstaat ist. Denken wir weiter. Die Kammern und Verbände, der Bundesverband der Deutschen Industrie z. B., die IHK`s haben dann ihre Mitglieder über den wahren Sachverhalt zu informieren.

Fast 1 Billion € fließen dann an den Verbraucher zurück. Das ist ein Konjunkturprogramm!

Bloß, wer regiert dann Deutschland. Merkel - Steinmaier - Westerwelle - Gysi oder Künast? - Keineswegs. Wir haben ein Problem. Wir müssen nämlich Deutschland neu organisieren. Deutsche Beamte, die den Bürger, das Volk eingeschränkt haben, "Parlamentarier" die dem Gesetz zugestimmt haben etc. wohl nicht. Hier müssen wir uns dann sehr konkrete Gedanken machen, wie eine Demokratie sachgerecht zu oranisieren ist. Da werden wir wohl das Grundgesetz nehmen müssen und daraus die Gewaltenteilung neu entwickeln. Das werden dann Personen sein, die bisher eben nicht "Volksvertreter" gewesen sind und die auch nicht den Handlanger dieser Kaste der Ungetreuen gefällig gewesen sind. Aber daß ist der 2. Schritt und wenn Sie da mal irgendeine Idee haben, dann bliebe da etwas zu organisieren. Aber auch dazu brauchen wir wieder das GG und die Zitate, damit wir wissen, auf welchen Spielregeln wir gründen. Da wollen wir nicht suchen. Das ist so, weil das im GG so steht und zwar dort, das können Sie nachlesen. Wir sind, so leid es mir tut, dann wieder im Jahr 1948 angekommen. Und wir haben den 2. Schritt zu machen. Der 1. Schritt war das GG.

Und da die "Ungetreuen" das genau wissen und sie wissen noch mehr, denn sie sehen jeden Tag den Verfassungsbruch, werden Vorbereitungen getroffen. Abhören, Bundeswehr nach innen, Personenidentifikationsnummer, alles schon dagewesen - aus der Geschichte lernen - . Es geht also hier um eine "Deutschlandfrage" es geht um die Deutschlandfrage. Es geht um Menschenrechte in Deutschland um Deutschland vor der Welt.

In Großbritanien sind die Minister zurückgetreten als bekanntwurde, was das britische Parlament sich so leistet. In Deutschland ist noch nie ein Minister von selbst zurückgetreten. Er wurde zurückgetreten. Da liegt der Unterschied. Mal sehn, wie es die Welt aufnimmt, wenn Deutschland bekennen muß, daß seit 60 Jahren am Grundgesetz vorbeigelogen worden ist.

Es braucht hier keine Verfassung von 1871 oder ein Deutsches Reich, was Teile Frankreichs und Polens, Dänemark und Österreich mit einschließt. Es braucht lediglich ein aufgewecktes Volk, was genau das tut, was 1789 die Franzosen taten und was 1989 die DDR-Bürger vollbrachten. Es heißt "wehrhafte Demokratie". Die Wehrhaftigkeit muß vom Herrn ausgehen und Herr in diesem Staate ist deas Volk - Art. 20 Abs. 2 GG.

Was reden wir über Opel, Karstadt, die Banken. Reden wir über uns selber und holen uns die Umsatzsteuer zurück. Die Deutsche Volkswirtschaft wird es uns danken.
Kuenstler
am 01.07.2009 06:59:52 (91.16.129.xxx) Link Kommentar melden
@ all

Es erstaunt mich wirklich, dass sich kaum jemand mit der Kernfrage beschäftigt, nämlich ich ganz persönlich bin 7 Jahre lang einem nicht vorhandenen Gesetz aufgesessen, noch immer werden tagtäglich Rechnungen erhoben, auf denen Mehrwertsteuer ausgewiesen wird und das Unrecht wächst von Tag zu Tag.

Als jetzt bekannt wurde in Berlin, dass derjenige, der den Studenten Benno Ohnesorg am 02. Juni 1967 kaltblütig erschoss, eine Stasispitzel war und es sicherlich bis zu seiner Pension 1987 im Berliner Polizeidienst geblieben ist.

Heute erreicht mich eine mail mit Bezug auf dieses damalige Geschehen, in der ein Autor über die Vergangenheit der führenden Personen der Polizei Berlin im Jahr 1967 berichtet. Auszugsweise will ich die mail hier einmal bekannt machen. Sicherlich wird der eine oder andere sich fragen, was das mit der Mherwertsteuer, dem nichtigen UStG und der heutigen Problemeatik zutun hat, aber diese Fragestellung beantwortet sich ganz von alleine, wenn man sich fragt, was haben die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 weiter tätigen Finanzbeamten für eine Vergangenheit aufzuweisen gehabt?

Sicherlich nicht eine solche, wie diejenigen, die da in Berlin namelich in Führungspositionen 1967 waren und vorher Dienstgrade der SS trugen, aber sie haben hingerichtet mmit Verwaltungsakten, vom Schreibtisch aus, Blatt Papier und die Unterschrift drunter, streng nach den Buchstaben der barbarischen Gesetze, die man in den Jahren 1937 / 38 dem Fiskus an die Hand gab, man nannte es das gesetzliche Rüstzeug und das existiert noch heute. Da stört nur ein grundgesetzliches Zitiergebot, soll doch keiner wissen, wie unfrei die Deutschen selbst 60 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes noch immer oder besser schon wieder sind.

Hier auszugsweise die mail:

Da wäre zu allererst Erich Duensing zu nennen, bis 1967 Polizeipräsident von West-Berlin, Spitzname " Knüppel-Erich ". Der war im 2.Weltkrieg Generalstabsoffizier und Ritterkreuzträger bei der Heeresgruppe Süd. Die
wütete vor allem in der Ukraine und einer seiner Chefs, Herr von Manstein wurde berühmt-berüchtigt durch seine Politik der verbrannten Erde.( " Die Vernichtung von Wirtschaftsgütern ist mit allen Mitteln durchzuführen (...) die landwirtschaftliche Bevölkerung ist mit allen Mittel zu veranlassen nach Westen abzuwandern ..( Befehl vom 11.September 1943) ).

Klaus Hübner, der Nachfolger von Herrn Duensing sagte über diesen, dass er "seit seinem Amtsantritt 1951 eine Vorliebe für die Einstellung von früheren Wehrmachts - und SS-Offizieren entwickelt hatte".

Diese Art von Personalpolitik hatte Folgen:
Der Kommandeur der Berliner Schutzpolizei, der für den Einsatz am 2.Juni 1967 verantwortlich war, hieß Hans-Ulrich Werner. Er war ab 1943 Hauptmann der Gendarmerie und Kompanieführer der Sondereinheit "Bürger". Dies war maßgeblich an der Vertreibung und Massenvernichtung von
Sowjetbürgern beteiligt. Ende 1944 bis Kriegsende war Werner
1.Stabsoffizier beim SS- und Polizeiführer Oberitalien-Mitte,
verantwortlich für die Ausarbeitung der Operationen der Gendarmerie- und Polizeikommandos gegen die Zivilbevölkerung.

Oder Willi Hartmann, Polizeihauptkommisar der Westberliner
Schutzpolizei, vorher Kompaniechef und Batallionskommandeur im SS-Polizeiregiment 15, Einsatz gegen Juden in der Sowjetunion, 1944 Leiter des II. Batallions, das in Italien den SS-Einheiten des SS-Brigadeführers Zimmermann unterstand.

Oder Kurt Huhn, Polizeioberrat,Gruppenkommandeur für den US-Sektor in Westberlin, vorher Hauptmann und Kompaniechef des SS-Polizeiregiments 14, Adjutant beim Befehlshaber der Ordungspolizei in Kroatien, beteiligt
an Verbrechen gegen Polen, Juden und Jugoslawen.

Oder Wilhelm Graurock, Hauptinspektor beim Kommando der Westberliner Schutzpolizei, vorher SS-Hauptsturmführer , beging Kriegsverbrechen in der Sowjetunion, in Kroatien und Dänemark.

In der Polizeiinspektion Westberlin-Charlottenburg ( hier befindet sich die Neue Oper, vor der der Polizeieinsatz am 2. Juni 1967 stattfand) waren beschäftigt:
Hans-Joachim Kohlmorgen, Polizeioberrat, vorher SS-Obersturmführer, Leiter einer Gendarmeriehauptmannschaft, beteiligt an Massenerschießungen der Zivilbevölkerung in Mosyr und Umgebung (UdSSR) und Kurt Krumholz, Leiter des Einsatzkommandos Westberlin-Charlottenburg,vorher SS- Sturmbannführer (Nr. 493015), NSDAP ( Nr. 4313349), Stabsführer beim Höheren SS- und Polizeiführer in Ungarn.

Wie sagte doch Gudrun Ensslin am Abend des 2.Juni 1967 auf einer SDS-Versammlung: "Das ist die Generation von Auschwitz, mit denen kann man nicht diskutieren."

Morgen jährt sich der Tod von Benno Ohnesorge übrigens zum zum 41. Mal.
Odysseus
am 03.07.2009 07:42:27 (70.60.170.xxx) Link Kommentar melden
In der Wirtschaftsprüfung wird mit einer Plausibilität angefangen ein Unternehmen zu überpüfen. Es werden Prüfungskreise gebildet und dann die Plausibilität des Zahlenwerkes bestimmt. Ergibt sich aus dem Prüfungsmaterial, daß eine nicht hinzunehmende Fehlerquote besteht, dann wird die Prüfung fortgesetzt.

Die Berliner Polizei, von der SPD durchdrungen, die historisch dem Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler widersprochen hatte. Diese Polizei war also von den "alten Garden" durchsetztt. Wie wird das dann in den anderen Bundesländern ausgesehen haben, die nicht von der SPD geführt worden sind? Die anderen Parteien hatten dem Ermächtigungsgesesetz - ich erinnere - in freier Entscheidung zugestimmt. Bei diesem Prüfungsergebnis gibt es ja auch einen Bericht zur Finanzverwaltung. Dort wird festgestellt, daß 75 % der Finanzbeamten der NSDAP angehört haben - und diese, darauf können Wetten abgeschlossen werden, sind auch nach 1949 zum großen Teil im Dienst gewesen und deren Gesinnung hat sich fortgesetzt.

Wenn diese Systematik aber besteht, dann zieht sich dieses System durch alle Staatsorgane. Das ist ja auch bewiesen durch die Vergangenheit, z. B. von Kurt Georg Kiesinger u. m. E. Karl Carstens. Auch Lübke wird eine NS - Vergangenheit nachgesagt. In Österreich Waldheim. In Württemberg Filbinger - . Wenn diese Personen in höchste Ämter gelangen, dann haben dort "Gleichgesinnte mitgewirkt" - Herr Mende war Major der Reichswwehr - etc. Konrad Adenauer kannte die Vergangenheit von Globke etc.
Herr Öttinger hat auf Filbinger noch eine Lobesrede gehalten. Das beweist, das Weiterwirken der Vergangenheit, die das Deutsche Volk mehr und mehr einholt.

Wer wundert sich jetzt noch, daß wir ein Grundgestz haben - ein Zitiergebot und Verwaltungen und Gerichte, die sich daran nicht halten - ja noch nicht einmal Skrupel haben, die alten verbrecherischen Ansätze aufzugeben, sondern aus dem alten System gelernt und daraus sogar Innovationen gewonnen haben müssen.

Deshalb ist es wichtig, daß Personen wie Künstler aufstehen und die Grundrechte einfordern und dies auch unter dem Hinweis, daß das UStG nichtig ist. Die Rückforderung der Umsatzsteuer erhebt sich damit zu einem Aufruf, Widerstand aus Art. 20 Abs. 4 GG zu leisten. Jeder Amtsträger, der gegen die Nichtigkeit der Umsatzsteuer mit fadenscheinigen Beründungen argumentiert, ist ein Verfassungsfeind. Diese Leute sind aus dem Dienst zu entfernen - das hat sogar das BVerfG so bestimmt.

Es wird Zeit, daß das Volk das erkennt und die Initiative ergreift. Der Rechtsstaat läßt sich am Zitiergebot hervorragend messen. Und das Zitiergeobt betrifft nicht nur das Umsatzsteuergesetz! Das Zitiergebot gilt für alle Gesetze, die Grundrechte einschränken.

Was zur Zeit in Deutschland in Schen Umsatzsteuer und Zitiergebot geschieht, ist genau das, was aus einer Plausibilitätsprüfung mit dem von Künstler geschilderten Ergebnis zu erwarten war: Blanker Terror - Wer sich in Sachen Umsatzsteuer auf das Zitiergebot beruft, wird bekämpft, er wird behandelt, als gäbe es das GG nicht.

Aber wenn nun die Staatsorgane in dieser Angelegenheit USt mit dem Souverän, dem Bürger so verfahren, dann verfahren sie keineswegs anders mit den Arbeitslosen, den Rentnern, den Kranken, den Unternehmern etc. Berichte dazu gab es ja schon - 1997 - Wiso - die Finanzveraltung vernichtet Unternehmen durch Betriebsprüfungen - es wurde berichtet, daß diese unverhohlen bedroht worden sind. Der Film von Ederer "Das Märchen vom gerechten Staat" aus dem Jahr 2008 führt, wie ein roter Faden diese Geschehnisse weiter - dokumentarisch. Es gibt noch andere Berichte und Sendungen, so im Jahr 2009 vom Bayrischen Rundfunkg, der das Schicksal eines Spedteurs und eines Elektronikteil-Händlers beschreibt - vom GG weit entfernt - ich erkenne Terror! Ederer, kein Fachmann des Rechtes hat sich seinerzeit offenbar ganz schön an der Nase herumführen lassen - aber er hat Tendenzen aufgezeigt.

Deshalb ist es wichtig, daß die Bürger, das Volk für Öffentlichkeit sorgt und zeigt, daß es mit dieser Herrschaft nicht einverstanden ist. Die Staatsorgane sind an Gestez und Recht gebunden - Art. 1.3 GG. Das Zitiergebot steht und das UStG ist nichtig. Daraus sind also die Konsequenzen zu ziehen. Über diese Konseuquenzen hat letztendlich das Volk zu entscheiden - aber nicht durch die jetzigen Volksvertreter - die sind zu feuern. Da gibt es außerhalb des UStG viel zu tun.
Ich erinnere an Barack Obama: "Yes we can!" - und wir haben die Macht Art. 20 Abs. 2 GG. Also machen wir!!
Karow
am 03.07.2009 11:21:28 (91.65.26.xxx) Link Kommentar melden
Odysseus:
so iss es. Darf ich das als LB übernehmen?
Denn ich richte mich danach und habe entsprechend Ärger.
herzlich
Rainer Karow
odysseus
am 04.07.2009 14:07:25 (70.60.170.xxx) Link Kommentar melden
Das ist hier eine Zeitung mit einem hervorragenden Anspruch. Leserbriefe werden veröffentlicht!!!

Hier ist die "freie Meinung" gefragt und die Pressefreiheit eingefordert.

Also kann aus dieser Zeitung auch zitiert, übernommen werden. Das ist genauso, als wenn Sie aus der FAZ einen Artikel auschneiden.
Karow
am 04.07.2009 17:42:15 (77.20.207.xxx) Link Kommentar melden
Odysseus,
Hab dank. Sehe ich auch so. Aber man weiß ja nie. Die BRD steckt voller Bedenkenträger und ohne..... , wer weiß.
Siehe neu: www.komplizissimus.de Rubrik "fuck you" zum Thema und Bad Bank etc.
Johannes Reiser
am 15.07.2009 08:35:53 (94.218.243.xxx) Link Kommentar melden
Zurück in die Steinzeit!
Zurück in diese Zeit, in der sich keiner der am Tage ein paar Beeren sammeln konnte sicher war, ob er diese auch mit seinem Clan teilen kann, weil irgendwelche zottigen, Keuelen schwingenden Gestalten von Bäumen sprangen und ihm seine Beeren wieder abnehmen. Selbstverständlcih brauchten diese Gestalten keinerlei Rechtsgrundlage, denn sie waren ja stärker und in der Überzahl.
Seitdem gelang es der menschlichen Gesellchaft über unvorstellbar lange Zeiträume und in allerkleinsten Schritten Kultur und Menschenrechte zu erringen, immer gegen den erbitterten Kampf der Stärkeren und und Mächtigeren.
Seit einigen Jahren können wir beobachten, dass die Stärkeren und Mächtigeren mehr und mehr Menschenrechte ausser Kraft setzen, Recht beugen und nicht nur alles was vor Wahlen versprochen wurde bereits in der ersten Woche nach den Wahlen wertlos ist, sondern geschriebenes Recht ist oft weniger Wert als ein Pfifferling.
Wollen wir tatsächlich jegliche menschliche Kultur und alle bisher errungenen Menschenrechte jenen steinzeitlichen, zottigen, Keulen schwingenden aber stärkeren und mächtigeren Gestalten überlassen?
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