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Internet: Rund ums InternetWieder Niederlage für Musikindustrie

Foto: www.Pixelio.de
25 000 Strafanträge der Musikindustrie türmen sich seit Januar bei Richtern und Staatsanwälten, die oft nicht mehr wissen, welchen Antrag sie zuerst bearbeiten sollen. Gefordert wird die Bestrafung aller, die illegale Tauschbörsen besuchen und downloaden, was sie sonst käuflich erwerben müssten.
Doch jetzt hat das Offenbacher Amtsgericht der Musikindustrie in die kommerzielle Suppe gespuckt - und zwar mit diesem Urteil: "Provider müssen bei Strafanzeigen, die den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke betreffen, die IP-Adressen der Anschlussinhaber der Staatsanwaltschaft nicht herausgeben." (Az 4 Gs 442/07) Schließlich handele es sich dabei um Verkehrsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Dieses Geheimnis dürfe nur per richterlichem Beschluss gelüftet werden.
Die Niederlage vor dem Offenbarer Amtsgericht ist nicht die erste für die Musikindustrie. Das Mannheimer Landgericht entschied kürzlich, dass Eltern nicht für die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder haftbar gemacht werden könnten.
Laut Heise wollen sich Staatsanwälte das Offenbacher Urteil zunutze machen und auch bei anderen Amtsgerichten ähnliche Entscheidungen beantragen. Im aktuellen Fall ist es übrigens um einen einzigen Download im Wert von einem Euro gegangen.
Im blog juracity.de rät ein Rechtsanwalt bereits: "Wenn Ihr Provider die IP-Adressen an die Staatsanwaltschaft herausgibt, sollten Sie Strafanzeigen wegen Verstosses gegen das Fernmeldegeheimnis stellen."
Dann würden sich links die Strafanträge der Musikindustrie türmen und rechts die der Tauschbörsen-Nutzer.
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